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Wohnung barrierefrei machen

Du möchtest eine Wohnung für dein Kind barrierefrei machen? 

Du kannst Geld für den Umbau von einem Leistungs∙träger bekommen.  

Leistungs∙träger sind zum Beispiel:

  • Pflege·versicherung 
     
  • Kranken·versicherung 
     
  • Renten∙versicherung

Stelle einen Antrag bei einem Leistungs∙träger.

Du weißt nicht genau: Welcher Leistungs·träger ist der richtige? 

Keine Sorge: Du kannst den Antrag bei jedem Leistungs∙träger stellen. 

Der Leistungs∙träger muss den Antrag an die richtige Stelle weitergeben.  

Hier kannst Du dich zum Umbau und Antrag beraten lassen:  

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

 

Wichtig vor dem Umbau

  • Du mietest die Wohnung?  

    Dann muss der Vermieter mit dem Umbau einverstanden sein.  
     
  • Zuerst muss der Leistungs∙träger deinen Antrag genehmigen.   

    Danach kannst du mit dem Umbau starten.  

    Du startest schon früher?  

    Dann musst Du den Umbau vielleicht selbst bezahlen.

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Pflege∙versicherung

Dein Kind hat Pflegegrad 1 oder höher.

Durch den Umbau 

  • ist die Pflege zu Hause möglich. 
     
  • ist die Pflege zu Hause viel leichter. 
     
  • kann die Person wieder selbstständig wohnen. 

Dein Kind bekommt höchstens 4.180 Euro für den gesamten Umbau.

Braucht dein Kind plötzlich mehr Pflege?

Und es muss noch mehr umgebaut werden. 

Dann kann dein Kind noch einmal Geld bekommen.

Dein Kind zieht zu einer anderen Person?

Und die Wohnung von der Person soll umgebaut werden? 

Dann kann dein Kind Geld bekommen

  • für den Umzug
     
  • für den Umbau  

Dein Kind wohnt mit anderen Personen zusammen. 

Und alle Personen bekommen Pflege?

Dann kann jede Person höchstens 4.180 Euro bekommen. 

Zusammen können die Personen höchstens 16.720 Euro bekommen. 

Dein Kind kann den Antrag bei seiner Pflegekasse stellen. 

Vielleicht prüft der Medizinische Dienst den Plan für den Umbau. 

Mehr Infos: Pflege∙versicherung (Leichte Sprache). 

Kranken·versicherung

Die Kranken∙versicherung zahlt nicht für den Umbau. 

Aber die Kranken∙versicherung zahlt für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind zum Beispiel: 

  • Haltegriffe
     
  • Erhöhung für das WC
     
  • Anlagen mit Licht∙alarm für Menschen mit Hörbehinderung

Die Hilfsmittel erleichtern die Beschwerden von deinem Kind.

Alle Hilfsmittel findest du auf dieser Seite: 

Verzeichnis für Hilfsmittel von den gesetzlichen Krankenkassen (nicht in Leichter Sprache)

Ein Arzt verschreibt deinem Kind die Hilfsmittel. 

Mehr Infos: Kranken∙versicherung (Leichte Sprache). 

Unfall∙versicherung

Dein Kind hat die Behinderung durch 

  • einen Arbeits∙unfall 
     
  • oder eine Berufs∙krankheit.

Darum braucht Dein Kind den Umbau dauerhaft

  • Geld für Neubau oder Umbau
     
  • Geld für einen Umzug in eine besser geeignete Wohnung 
     
  • Wohnkosten für eine Pflegekraft

Wie viel Geld zahlt die Unfall∙versicherung höchstens?

Das ist nicht festgelegt.

Es kommt ganz auf die Kosten an.  

Dein Kind stellt den Antrag bei der Unfall∙versicherung. 

Das ist oft die Berufs∙genossenschaft.

Für arbeitende Menschen mit Behinderung

Voraussetzungen

Dein Kind mit Behinderung 

  • arbeitet
     
  • und hat 15 Jahre oder länger in die 

    gesetzliche Renten∙versicherung einbezahlt. 

Leistungen

Barrierefreie Wohnung für dein Kind. 
 
Antrag

Dein Kind stellt den Antrag bei der Renten∙versicherung.

Voraussetzung

Dein Kind mit Behinderung

  • hat weniger als 15 Jahre in die Renten∙versicherung eingezahlt.
     
  • ist im Eingangs∙verfahren von einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
     
  • macht eine Ausbildung im Berufs∙bildungsbereich 
    von einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.

Leistungen

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben:

Barrierefreie Wohnung für dein Kind.  

Antrag

Dein Kind stellt den Antrag bei der Agentur für Arbeit.

Voraussetzungen

Dein Kind ist 

  • Beamter
     
  • oder selbstständig

Dein Kind hat eine Behinderung bekommen.

Seitdem arbeitet dein Kind zum 1. Mal wieder.  

Der Umbau oder Neubau ist wichtig für dein Kind. 

Nur so kann dein Kind weiterarbeiten. 

Leistungen

  • Dein Kind kann sich Geld für den Umbau oder Neubau leihen. 

    Dein Kind muss vielleicht keine oder nur wenig Zinsen zahlen. 
     
  • Geld für einen Teil vom barrierefreien Umbau oder Neubau
     
  • Geld für einen Teil von der Ausstattung
     
  • Geld für einen Umzug in eine besser geeignete Wohnung

Antrag

Dein Kind stellt den Antrag beim Integrations∙amt. 

Mehr Infos über Integrations∙ämter findest du auf dieser Internet∙seite:

BIH Integrations∙ämter (nicht in Leichter Sprache)

Weitere Leistungsträger

Vielleicht kannst du bei diesen Stellen Geld für den Umbau oder Neubau bekommen: 

  • Sozial∙amt

    Kein anderer Leistungs∙träger ist zuständig?

    Dann kannst Du dich ans Sozial∙amt oder den Bezirk wenden.
     
  • Eingliederungs∙hilfe

    Mehr Infos: Eingliederungs∙hilfe (Leichte Sprache)
     
  • Förder∙programm der Länder

    Mehr Infos: Bayernportal (nicht in Leichter Sprache)
     
  • Kredit bei der KfW-Bank

    Du kannst dir Geld für barrierefreien Umbau bei der KFW-Bank leihen. 

    Du musst das Geld mit nur wenigen Zinsen zurückzahlen.

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Steuer∙erleichterungen

Du kannst kein Geld von einem Leistungs∙träger bekommen?

Dann kannst Du die Kosten für den Umbau in der Steuer∙erklärung angeben. 

Die Kosten heißen in der Steuererklärung:

außergewöhnliche Belastungen.

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Widerspruch

Dein Antrag wird nicht bewilligt?  

Dann kannst Du Widerspruch einlegen (Leichte Sprache).

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Weitere Infos

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Leistungen für den barrierefreien Um- und Neubau (nicht in Leichter Sprache)

Eingliederungs·hilfe (nicht in Leichter Sprache)

Leistungen zur Teilhabe (nicht in Leichter Sprache)

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