Zurück zur Startseite in Leichter Sprache

Unterstützung und Leistungen

Dein Kind mit Behinderung braucht Unterstützung bei der Arbeit?

Dein Kind kann Leistungen für die Teilhabe am Arbeitsleben bekommen.

Wichtige Stellen für Beratung und Informationen sind:

Integrations∙amt

Das Integrations·amt bezahlt Leistungen für 

  • Menschen mit Schwerbehinderung
     
  • und ihre Arbeitgeber

Integrations∙fachdienst

Die Fachkräfte

  • unterstützen und begleiten dein Kind bei der Arbeit.
     
  • helfen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz auf dem 1. Arbeitsmarkt.
 

Unterstützte Beschäftigung

Dein Kind möchte auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeiten?

Dafür braucht dein Kind dauerhaft Unterstützung?

Dann kann eine Fachkraft dein Kind unterstützen. 

Die Fachkraft kommt zum Beispiel von einem Integrations∙fachdienst.

Mehr Infos: Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (nicht in Leichter Sprache)

Eine Fachkraft unterstützt dein Kind bei der Arbeit. 

So kann dein Kind

  • dauerhaft auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeiten.
     
  • beruflich viel Neues lernen. 

So läuft die Unterstützte Beschäftigung ab:

Dein Kind lernt den Arbeitsplatz und die Aufgaben kennen.

Vielleicht kann dein Kind etwas noch nicht so gut?

Dann kann dein Kind einen Kurs machen.

Die Einarbeitung kann bis zu 2 Jahre dauern.

Die Agentur für Arbeit bezahlt die Einarbeitung. 

Eine Fachkraft unterstützt dein Kind bei der Einarbeitung. 

Dein Kind hat einen festen Arbeitsplatz auf dem 1. Arbeitsmarkt.

Eine Fachkraft unterstützt dein Kind dauerhaft bei der Arbeit. 

Arbeits∙assistenz

Dein Kind mit Behinderung will auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeiten?

Und dein Kind ist fachlich gut für die Arbeit geeignet? 

Aber dein Kind braucht Unterstützung. 

Dann kann eine Arbeits∙assistenz dein Kind unterstützen. 

Beispiele für eine Arbeits·assistenz sind:

  • Persönliche Assistenz für Menschen mit schwerer Körper∙behinderung
     
  • Vorleser für Menschen mit starker Seh·behinderung
     
  • Gebärden·dolmetscher für gehörlose Menschen

Mehr Infos: Assistenz (Leichte Sprache)

Dein Kind möchte eine Arbeits∙assistenz?

Dafür kann dein Kind Geld vom Integrations∙amt bekommen. 

Dein Kind kann mit dem Geld:

  • selbst eine Assistenz suchen und bezahlen.
     
  • einen Dienst bezahlen. 

    Der Dienst vermittelt deinem Kind eine Assistenz. 
     
  • den Arbeitgeber bezahlen.

    Der Arbeitgeber stellt dann eine Assistenz für dein Kind ein.

Übergangsgeld

Dein Kind kann 6 Wochen oder länger nicht arbeiten?

Dann muss der Arbeitgeber das Gehalt nach 6 Wochen nicht mehr bezahlen.

Danach kann dein Kind Übergangsgeld bekommen.

Dein Kind muss einen Antrag für Übergangsgeld stellen.

In diesem Video vom VDK gibt es mehr Infos zum Übergangsgeld: 

VDK auf Youtube

Das Übergangsgeld ist für Menschen mit Behinderung 

eine Leistung zur Teilhabe. 

Es gibt verschiedene Leistungs·träger:

  • Dein Kind macht eine Reha?

    Dann zahlt die Renten·versicherung das Übergangsgeld.
     
  • Dein Kind hatte einen Unfall bei der Arbeit?

    Oder dein Kind hat eine Berufskrankheit?

    Dann zahlt die Unfall·versicherung das Übergangsgeld.
     
  • Dein Kind macht eine Weiterbildung?

    Dann zahlt die Agentur für Arbeit das Übergangsgeld.

    Du kannst dich bei den Stellen auch beraten lassen.

Das Übergangsgeld ist weniger als das normale Gehalt.

Das Übergangsgeld sind ungefähr 75 Prozent vom normalen Gehalt oder weniger.

Das rechnet die zuständige Stelle genau für dein Kind aus.  

Weitere Leistungen für Menschen mit Schwer∙behinderung

Dein Kind hat eine Schwer·behinderung?

Das heißt: Dein Kind hat einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr?

Dann kann dein Kind weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bekommen.

Dein Kind mit Schwer·behinderung kann zum Beispiel Geld bekommen für: 

  • technische Hilfsmittel für die Arbeit

    zum Beispiel: bestimmte Stühle, Lesegeräte
     
  • Kosten für die Fahrt zur Arbeit

    zum Beispiel: Fahrtkosten oder spezielle Ausstattung für das Auto
     
  • Dein Kind möchte sich mit der Arbeit selbstständig machen?

    Dann kann dein Kind dafür Geld bekommen.

Arbeitgeber können außerdem Geld bekommen für: 

  • Barrierearme Einrichtung 
     
  • Technische Hilfsmittel
     
  • Ausgleichs·zahlungen

    Zum Beispiel: Kosten für Betreuung

Der Arbeitgeber will deinem Kind mit Schwer∙behinderung kündigen?

Dann muss das Integrations∙amt zustimmen.

Das Integrations∙amt spricht zuerst mit deinem Kind und dem Arbeitgeber. 

Vielleicht kann das Integrations∙amt bei Problemen helfen. 

Und dein Kind kann weiter bei dem Arbeitgeber arbeiten. 

Ausnahme: 

Der Kündigungs∙schutz gilt nicht in der Probezeit. 

Dein Kind und der Arbeitgeber können in der Probezeit immer kündigen.

Dein Kind mit Schwer·behinderung kann mehr Urlaub nehmen

als Menschen ohne Behinderung. 

Dein Kind kann 1 Arbeits∙woche im Jahr mehr frei nehmen. 

Dein Kind mit Schwer·behinderung muss keine Überstunden machen. 

Ein Unternehmen hat mehr als 20 Mitarbeiter?

Dann muss das Unternehmen auch Menschen mit Schwer·behinderung einstellen.

Das Unternehmen macht das nicht?

Dann muss das Unternehmen Geld an das Integrations∙amt bezahlen.  

Das Integrations·amt bezahlt mit dem Geld 

Leistungen für Menschen mit Schwer·behinderung.

Ein Unternehmen stellt Menschen mit Schwer·behinderung ein?

Dazu ist das Unternehmen dann verpflichtet: 

  • nötige Hilfsmitteln kaufen
     
  • Arbeit in Teilzeit möglich machen
     
  • Weiterbildung von Menschen mit Schwer·behinderung stärker fördern 

In einem Unternehmen arbeiten mehr als 5 Menschen mit Schwer·behinderung?

Dann muss eine Vertretung gewählt werden. 

Die Vertretung setzt sich für die Interessen von
 
Menschen mit Schwer·behinderung ein. 

Vertrauens·personen beraten und unterstützen die Vertretung. 

Weitere Infos

Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben (nicht in Leichter Sprache)

Was ist das Übergangsgeld? (nicht in Leichter Sprache)

Persönliche Assistenz (nicht in Leichter Sprache)

(▲ zurück nach oben)

Zurück zur Startseite in Leichter Sprache