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Arbeit

Von der Schule ins Berufsleben: 

Das ist für dein Kind ein aufregender Schritt.  

Dein Kind lernt in der Arbeit viele wichtige Dinge:

  • Selbstständigkeit 
     
  • soziale Teilhabe 
     
  • geregelten Tagesablauf
 

1. Arbeitsmarkt

Der 1. Arbeitsmarkt meint alle Arbeitsplätze bei

  • Unternehmen
     
  • Vereinen
     
  • oder Behörden

Freie Arbeits·stellen gibt es zum Beispiel auf dieser Internet∙seite
Agentur für Arbeit (nicht in Leichter Sprache)

Leider arbeiten nur wenige Menschen mit Behinderung auf dem 1. Arbeitsmarkt. 

Mehr Infos: Unterstützung und Leistungen (Leichte Sprache)

Dein Kind mit Behinderung möchte auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeiten?

Dann können Fachkräfte dein Kind bei der Arbeits∙suche unterstützen.

Du kannst dich zum Beispiel an den Integrations∙fachdienst wenden.

In Inklusions∙unternehmen arbeiten 

Menschen mit und ohne Behinderung zusammen. 

Inklusions·unternehmen

  • schaffen Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung auf dem 1. Arbeitsmarkt. 
     
  • unterstützen bei der Vermittlung in andere Unternehmen.

Liste mit Inklusions∙unternehmen in Deutschland:

REHADAT (nicht in Leichter Sprache)

Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Dein Kind mit Behinderung kann nicht auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeiten?

Dann kann dein Kind in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten. 

Die Abkürzung für Werkstatt für behinderte Menschen ist: WfbM. 

Dein Kind kann sich die Werkstatt nicht frei aussuchen. 

Dein Kind muss in die Werkstatt in der Nähe von seinem Wohnort gehen. 

Die WfbM bietet einen geschützten Arbeitsplatz.

Das heißt:

  • Es gibt keinen Leistungsdruck.
     
  • Dein Kind ist während seiner Arbeit versichert.
     
  • Aber dein Kind verdient nur sehr wenig Geld.
     
  • Dein Kind bekommt keinen Mindestlohn.

Eigentlich können alle Menschen mit Behinderung in einer WfbM arbeiten.

Aber es gibt Ausnahmen:

  • Dein Kind hat braucht sehr viel Pflege? 
     
  • Dein Kind gefährdet sich oder andere?
     
  • Dein Kind kann gar nicht arbeiten?

Dann kann dein Kind nicht im Arbeits∙bereich von der Werkstatt arbeiten.
 
Vielleicht kann dein Kind in die Tages∙förderstätte von der Werkstatt gehen.

Dein Kind hat in der Werkstatt diese Versicherungen:  

  • Kranken∙versicherung
     
  • Pflege∙versicherung 
     
  • Unfall∙versicherung
     
  • Renten∙versicherung

Ausnahme: 

Dein Kind geht in die Tages∙förderstätte?

Dann ist dein Kind nicht durch die Werkstatt versichert.

Dein Kind möchte nicht in der Werkstatt arbeiten?

Aber dein Kind möchte einen geschützten Arbeitsplatz haben?

Dann gibt es noch andere Leistungs∙anbieter, kurz: aLA. 

Hier findest Du eine Liste mit anderen Leistungs∙anbietern in Deutschland:

REHADAT (nicht in Leichter Sprache)

Bereiche von einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Das Eingangs∙verfahren dauert ungefähr 3 Monate.

Die Werkstatt überprüft zum Beispiel: 

Kann dein Kind in der Werkstatt arbeiten?

Es gibt zwei Möglichkeiten:

Möglichkeit 1: Dein Kind kann nicht in der Werkstatt arbeiten?

Dann kann dein Kind in die Tages∙förderstätte gehen.

Weitere Infos dazu findest du unten auf dieser Seite.  

Möglichkeit 2: Dein Kind kann in der Werkstatt arbeiten?

Dann macht die Werkstatt einen Plan für dein Kind: 

  • In welchen Bereichen kann dein Kind arbeiten?
     
  • Welche Kurse kann dein Kind machen?

Dann geht dein Kind als nächstes in den Berufsbildungs∙bereich.

Der Berufsbildungs∙bereich dauert 2 Jahre.

Dein Kind macht verschiedene Kurse. 

Dabei lernt dein Kind wichtige Dinge für die Arbeit. 

Danach arbeitet dein Kind im Arbeits∙bereich.

Dein Kind arbeitet an Aufträgen und Dienstleistungen mit. 

Das Ziel von der Werkstatt ist:

Der Übergang auf den 1. Arbeitsmarkt soll für dein Kind leicht sein. 

Deswegen fördert die Werkstatt dein Kind zum Beispiel durch:

  • Kurse
     
  • Praktika

Dein Kind arbeitet in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung?

Dann bekommt dein Kind keinen Mindestlohn. 

Im Durchschnitt verdienen Menschen mit Behinderung 

in einer Werkstatt 222 Euro im Monat.

So setzt sich das Einkommen zusammen: 

  • Grundbetrag: immer 133 Euro. 
     
  • Steigerungs∙betrag: Das richtet sich nach den Leistungen von deinem Kind. 
     
  • Arbeits∙förderungsgeld: 0 bis 52 Euro. 

Insgesamt verdient dein Kind höchstens 351 Euro

Tages∙förderstätte

Dein Kind kann nicht in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten?

Dann kann dein Kind in die Tages∙förderstätte gehen.  

Tages∙förderstätten sind oft bei Werkstätten für Menschen mit Behinderung dabei.

Du kannst dich hier informieren:

  • intakt.info (nicht in Leichter Sprache)
     
  • Bezirk Oberfranken (nicht in Leichter Sprache)
     
  • Bezirk Unterfranken (nicht in Leichter Sprache)
     
  • Lebenshilfe (nicht in Leichter Sprache)
     
  • REHADAT (nicht in Leichter Sprache)

Dein Kind kann die Tages∙förderstätte bei einem Probe∙termin kennenlernen.

Dein Kind möchte in eine Tages∙förderstätte gehen?

Dann muss dein Kind einen Antrag stellen.
 
Danach macht die Tages∙förderstätte einen Plan mit deinem Kind:

  • Welche Fähigkeiten sollen besonders gefördert werden?
     
  • Welche Ziele will dein Kind erreichen?

Tages∙förderstätten wollen die Selbstständigkeit von deinem Kind fördern. 

Dafür gibt es verschiedene Angebote, zum Beispiel: 

  • Kunst
     
  • Bewegung
     
  • Arbeit im Garten

Dein Kind bekommt die nötige Pflege. 

Manche Tages∙förderstätten bieten auch Therapien an.

Zum Beispiel: 

  • Ergotherapie
     
  • Physiotherapie 

Tages∙förderstätten sind Leistungen von der Eingliederungs·hilfe.

Dein Kind kann die Leistung hier beantragen:

  • Bezirk oder Sozial·amt
     
  • Agentur für Arbeit

In Bayern bezahlt der Bezirk die Kosten.

Weitere Infos: Eingliederungs·hilfe (Leichte Sprache)

Weitere Infos

Wo kann mein Kind arbeiten? (nicht in Leichter Sprache) 

Was ist eine Tagesförderstätte? (nicht in Leichter Sprache) 

Was sind Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)? (nicht in Leichter Sprache) 

Einkommen (nicht in Leichter Sprache) 

Eingliederungs·hilfe (nicht in Leichter Sprache)

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