Zurück zur Startseite in Leichter Sprache

Antrag und Widerspruch

Du hast einen Antrag auf Leistungen gestellt?  

Zum Beispiel bei diesen Leistungs·trägern: 

  • Kranken·versicherung oder Pflege·versicherung  
     
  • Eingliederungs·hilfe oder Sozial·hilfe (Bezirk)

Dann kannst Du diese Antworten bekommen:

  • Bewilligung: Super, Du bekommst die Leistung.  
     
  • Ablehnung: Du bekommst die Leistung nicht. 
     
    Du kannst dagegen Widerspruch einlegen.  
     
  • Späte oder keine Antwort:   

    Du kannst eine Untätigkeits·klage machen (Leichte Sprache).  
     

Du kannst auch einen Überprüfungs·antrag stellen.  

Hier findest Du Infos zu Deinen Möglichkeiten.


Anträge – ein Überblick (nicht in Leichter Sprache) 

Überblick über verschiedene Anträge und Leistungen

Erste Schritte – diese Hilfen gibt es


 

Überprüfungs·antrag

Du hast einen Antrag auf Leistungen gestellt.

Und Du hast als Antwort einen Bescheid bekommen.

Aber der Leistungs·träger hat

  • Deine Lage vielleicht falsch eingeschätzt.
     
  • das Recht vielleicht nicht richtig angewandt.

Dann kannst Du den Bescheid überprüfen lassen.

Dafür musst Du einen Überprüfungs·antrag stellen.

Du schreibst in einem Brief:

  • Es gibt vielleicht einen Fehler in Deinem Bescheid.
     
  • Du schickst der Behörde weitere Infos über Dich.
     
  • Du willst, dass der Antrag überprüft wird.
     
  • Du beschreibst die Gründe ausführlich.

Du kannst diese Antworten bekommen:

  • Bewilligung: Super, Du bekommst die Leistung jetzt doch.

    Oder: Du bekommst höhere Leistungen.
     
  • Ablehnung: Du bekommst die Leistung nicht.

    Du kannst dagegen Widerspruch einlegen. 

Du hast einen ablehnenden Bescheid?

Dann kannst Du auch direkt Widerspruch einlegen.

Du musst davor keine Überprüfung machen lassen.

Widerspruch einlegen

Du hast einen Antrag auf Leistungen gestellt.

Aber Du hast einen ablehnenden Bescheid bekommen?

Und damit bist Du nicht einverstanden?

Dann kannst Du Widerspruch einlegen.

Das bedeutet: Du schreibst einen Brief zurück.

Im Brief soll stehen: 

  • Du hast einen ablehnenden Bescheid bekommen.
     
  • Du legst dagegen Widerspruch ein.
     
  • Begründung: Warum sollst Du die Leistung doch bekommen?

Das musst Du beachten:

Du musst den Widerspruch schnell einlegen.

Normalerweise hast Du nur einen Monat dafür Zeit.

Schau in Deinen Bescheid. 

  • Dort steht in der Rechtshelfts·belehrung:

    Welche Frist hast Du für den Widerspruch?

    Wo musst Du den Widerspruch hinschicken?
     
  • Im Bescheid ist keine Rechtshelfs·belehrung?

    Dann hast Du sogar ein Jahr Zeit für den Widerspruch.

Du kannst den Widerspruch auch sofort einlegen

und die Begründung innerhalb des Monats nachschicken.

Eine E-Mail reicht nicht!

Schick Deinen Widerspruch per Post als Einschreiben mit Rückschein.

Du bekommst eine Bestätigung, wenn Dein Brief angekommen ist.

So weißt Du: Der Leistungs·träger hat den Widerspruch rechtzeitig bekommen.

Deine beantragten Leistungen sind 

  • teilweise bewilligt?
     
  • und teilweise abgelehnt?

Dann kannst Du die bewilligten Leistungen bekommen.

Und Du kannst gegen die abgelehnten Leistungen Widerspruch einlegen.

Was passiert nach einem Widerspruch?

Du hast Widerspruch gegen einen ablehnenden Antrag eingelegt.

Du kannst diese Antworten bekommen:

Das kannst Du bei einer Ablehnung tun:

Du kannst vor dem Sozial·gericht dagegen klagen.

Mehr Info: Klage vor dem Gericht (Leichte Sprache)

Beispiel·texte

Du möchtest Widerspruch einlegen oder einen Bescheid überprüfen lassen?

Wir haben Infos und Beispieltexte für Dich. 

Mehr Infos: Beispiel·texte Widerspruch (Leichte Sprache)

Beratungs·hilfe

Du hast wenig Einkommen?

Und Du möchtest Widerspruch einlegen?

Dann kannst Du Beratungs·hilfe bekommen.

Das bedeutet: Ein Rechtsanwalt berät Dich.

Der Rechtsanwalt rechnet die Kosten direkt mit dem Gericht ab.

Du musst höchstens 15€ bezahlen.

Du musst die Beratungs·hilfe beim Amtsgericht beantragen.

Du musst diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Du hast wenig Einkommen.
     
  • Es gibt keine andere kostenlose Beratungsstelle.
     
  • Du brauchst eine Beratung vom Anwalt.

Das Gericht bewilligt Deinen Antrag?

Dann bekommst Du einen Berechtigungs·schein.

Mit dem Schein kannst Du einen Anwalt für die Beratung suchen.

Am besten: Einen Fachanwalt für Sozial·recht.

Zum Beispiel hier: Rechtsanwalts·kammer vor Ort (nicht in Leichter Sprache).

Hinweis: Der Anwalt muss Dich beraten.

Der Anwalt darf Dich nur aus diesen Gründen ablehnen:

  • Der Anwalt ist überarbeitet.
     
  • Der Anwalt ist krank.

Du hast noch keinen Berechtigungs·schein?

Dann kannst auch direkt bei einem Anwalt um Beratung bitten.

Und Du musst nachweisen: Du hast wenig Einkommen.

Aber: Der Anwalt muss Dich dann nicht beraten.

Danach kannst Du die Beratungs·hilfe beantragen.

Dafür hast Du einen Monat Zeit.

Vielleicht wird Dein Antrag auf Beratungs·hilfe abgelehnt.

Dann musst du die Beratung selbst bezahlen.

Zurück zur Startseite in Leichter Sprache