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Pflege·versicherung

Dein Kind mit Behinderung braucht Pflege? 

Dann kannst Du Leistungen von der gesetzlichen Pflege·versicherung bekommen. 

Dafür muss Dein Kind einen Pflege·grad haben. 

Du musst die Leistungen oft vorher beantragen 

Dabei kann die Pflege·beratung Dir helfen.
 

Allgemeines zur Pflege·versicherung

Du hast eine gesetzliche Krankenversicherung?

Dann hast Du automatisch auch eine gesetzliche Pflege·versicherung.

Du zahlst jeden Monat Beiträge an die Pflege·versicherung:

Der Beitrag ist meistens 3,6 % vom Gehalt. 

Der Beitrag wird meistens direkt vom Gehalt abgezogen.

Dein Kind ist bei Dir familien·versichert:

Mehr Infos: Arten von Versicherungen (Leichte Sprache)

Wann kann Dein Kind Leistungen von der Pflege·versicherung bekommen?

Das sind die Voraussetzungen:

  • Du zahlst schon seit 2 Jahren Beiträge an die Pflege·versicherung.
     
  • Dein Kind hat oder bekommt einen Pflege·grad.

    Der Pflegegrad zeigt: In wie vielen Bereichen braucht Dein Kind Hilfe?

    Auf welche Leistungen hat Dein Kind Anspruch?
     
  • Du stellst einen Antrag auf Pflege·leistungen.
     
  • Du lebst gerade nicht im Ausland. 

Pflege·grad

Der Pflege·grad zeigt: 

  • In wie vielen Bereichen braucht Dein Kind Hilfe?
     
  • Welche Leistungen von der Pflege·versicherung kann Dein Kind bekommen?

Der Pflege·grad hat eine Zahl zwischen 1 und 5.

1 bedeutet: Dein Kind braucht wenig Hilfe.

5 bedeutet: Dein Kind braucht sehr viel Hilfe.

Auch Babys können einen Pflege·grad bekommen.

Du beantragst Leistungen bei der Pflege·versicherung? 

Dann macht der Medizinische Dienst (MD) einen Termin mit Dir. 

Bereite Dich gut auf den Termin vor. Zum Beispiel so:

  • Schreibe in ein Pflege·tagebuch:  

    Welche Probleme hat Dein Kind im Alltag? 
     
  • Wie selbstständig ist Dein Kind im Vergleich zu anderen Kindern?  
     
  • Welche Medikamente braucht Dein Kind?

Der MD kommt zu Dir nach Hause. 

Der MD lernt Dein Kind kennen und beobachtet: 
  
Wie viel Hilfe braucht Dein Kind? 

Der MD verteilt Punkte für diese 6 Bereiche:

  1. Körperliche Beweglichkeit 
     
  2. Verstehen und Reden 
     
  3. Verhalten und Ängste 
     
  4. Selbstversorgung, zum Beispiel:  

    Essen, Toilette benutzen, Waschen, Anziehen 
     
  5. Medizinische Selbstversorgung, zum Beispiel:  

    Medikamente nehmen, Hilfsmittel nutzen 
     
  6. Alltag und soziale Kontakte

Aus den Punkten wird der Pflege·grad berechnet. 

Je höher die Punktzahl, desto höher der Pflege·grad.

Der MD schreibt das Ergebnis in ein Gutachten.

Der MD schickt das Gutachten direkt an die Versicherung.

Du willst das Gutachten auch sehen?

Dann musst Du die Versicherung fragen.

Danach schickt Dir die Pflege·versicherung einen Brief.

Im Brief ist ein Bescheid mit dem Pflege·grad. 

Du bist nicht mit dem Pflege·grad einverstanden?

Das kannst Du tun:

Beratung für die Pflege

Dein Kind braucht Pflege?

Und Du hast einen Pflege·grad bei der Pflege·versicherung beantragt?

Dann kannst Du eine kostenlose Pflege·beratung bekommen.

Die Pflege·versicherung muss Dir den Kontakt geben zu:

  • einem Berater
     
  • einer Beratungs·stelle.

Dabei hilft Dir die Pflege·beratung:

  • Planung der Versorgung: 

    Welche Leistungen können Deinem Kind helfen?
     
  • Durchführung: Wie kannst Du Leistungen für die Pflege bekommen? 

    Oder: Braucht Dein Kind mehr Hilfe als geplant?
     
  • Information: Welche Angebote gibt es für Deine Entlastung?

Die Beratung ist 

  • meistens in einer Beratungs∙stelle.
     
  • oder bei Dir zu Hause.

Du bekommst Pflege·geld für die Pflege zu Hause?

Dann musst Du an einer Pflege·beratung teilnehmen:

  • alle 6 Monate bei Pflege∙grad 2 und 3
     
  • alle 3 Monate bei Pflege∙grad 4 und 5

Du nimmst nicht an der Beratung teil?

Dann bekommst Du weniger oder gar kein Pflege∙geld.

Sonstige Leistungen für Pflege

Du oder Dein Kind hat keinen Anspruch auf Pflege·leistungen?

Oder die Leistungen von der Versicherung reichen nicht für die Pflege? 

Dann hast Du diese Möglichkeiten:

Du kannst Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen.

Die Voraussetzung ist: Die Familie hat nicht genug Geld für die Pflege.

Du musst Deine Bedürftigkeit nachweisen.

Das Sozialamt genehmigt den Antrag?

Danach zahlt das Sozialamt die Kosten für die Pflege.

Du hattest schon Kosten vor der Genehmigung vom Antrag?

Das Sozialamt bezahlt diese Kosten nicht.

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf persönliches Budget. 

Das persönliche Budget ist Geld für verschiedene Hilfen.

Menschen mit Behinderung können selbst entscheiden: 

Für welche Hilfen möchte ich das Geld verwenden?

Zum Beispiel: 

  • technische Hilfsmittel
     
  • betreutes Wohnen

Das persönliche Budget gilt auch für Pflege·leistungen.

Mehr Infos: Persönliches Budget (Leichte Sprache).

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