Zurück zur Startseite in Leichter Sprache

Angehörige pflegen zu Hause

Dein Kind hat einen Pflege·grad. 

Und Dein Kind wird zu Hause von Angehörigen gepflegt. 

Dann kannst Du verschiedene Leistungen für die Pflege beantragen:

Die Pflege·versicherung genehmigt Deinen Antrag? 

Dann stehen Dir Geld·beträge für Pflege·leistungen zur Verfügung. 

Aber Du bekommst den Geld·betrag nicht ausbezahlt. 

Du kannst die Pflege·leistungen nutzen und einen Anbieter beauftragen. 

Die Anbieter rechnen direkt mit der Pflege·versicherung ab. 

 

Entlastungs∙betrag

Dein Kind hat Pflegegrad 1 oder höher.

Dann kannst Du den Entlastungs∙betrag bekommen: 

Höchstens 131 € im Monat.

Der Betrag ist für bestimmte Leistungen, zum Beispiel:

Du musst einen Antrag auf Kosten·erstattung stellen.

Der Antrag wird genehmigt?

Du hast eine Pflege∙leistung genutzt?

Dann kannst Du danach Deine Rechnungen und Quittungen einreichen.

Die Pflege∙versicherung zahlt jeden Monat einen bestimmten Betrag zurück.

Du brauchst den Entlastungs·betrag in einem Monat nicht ganz auf?

Du kannst den Betrag über mehrere Monate sammeln.

Am Ende des Jahres ist noch Geld vom Entlastungs·betrag da?

Dann kannst du das Geld noch bis Ende Juni im neuen Jahr nutzen.

Danach verfällt das Geld aus dem Entlastungs∙betrag.

Du kannst den übrigen Entlastungs·betrag auch für diese Angebote nutzen:

Angebote zur Unterstützung im Alltag (Leichte Sprache)

  • Den Entlastungs∙betrag gibt es zusätzlich zu anderen Pflege∙leistungen.
     
  • Dein Kind wohnt eigentlich in einem Wohnheim oder Pflegeheim?

    Aber Dein Kind ist am Wochenende oder im Urlaub zu Hause?

    Dann kannst Du an den Tagen zu Hause den Entlastungs∙betrag nutzen.

Hilfsmittel für die Pflege

Dein Kind hat Pflege∙grad 1 oder höher.

Und Dein Kind wird hier gepflegt:

zu Hause

in einer Wohngruppe

in einem betreuten Wohnen

Dann braucht Du für Dein Kind vielleicht diese Pflege∙hilfsmittel:

Windeln oder Handschuhe

Pflegebett, Dusch∙stuhl

System für den Notruf

Pflege∙hilfsmittel müssen notwendig für die Pflege sein.

Hilfsmittel und Pflege∙hilfsmittel haben unterschiedliche Ziele:

  • Pflege∙hilfsmittel sollen die Pflege zu Hause erleichtern.

    Zum Beispiel: Pflege∙bett, Einmal∙handschuhe, Haus∙notruf
     
  • Hilfsmittel sollen eine Behinderung ausgleichen.

    Zum Beispiel: Gehhilfe, Hör∙geräte, Prothesen

Mehr Info: Liste mit allen Hilfsmitteln (nicht in Leichter Sprache)

In der Regel beantragen diese Stellen die Pflege∙hilfsmittel:

  • Medizinischer Dienst (MD)
     
  • Pflege∙fachkraft
     
  • Sanitätshaus

Das kann bei dem Antrag helfen:

  • Eine Pflege∙fachkraft schreibt eine Empfehlung für ein Hilfsmittel.

    Die Empfehlung darf nicht älter als 2 Wochen sein.
     
  • Oder: Ein Arzt schreibt in einer Verordnung:

    Das Hilfsmittel ist notwendig.

Die Pflege∙versicherung hat 3 bis 5 Wochen Zeit für eine Entscheidung.

Die Pflege∙versicherung bezahlt nur einen bestimmten Betrag für ein Hilfsmittel.

Das Geld von der Pflege∙versicherung reicht nicht für das Hilfsmittel?

Dann musst Du einen Teil selbst bezahlen.

Du stellst den Antrag für ein Pflege∙hilfsmittel

aus Versehen an die Kranken∙versicherung?

Dann wird der Antrag an die richtige Stelle weitergegeben.

Pflege∙geld

Dein Kind mit Behinderung lebt zu Hause.

Dein Kind hat Pflegegrad 2 oder höher.

Und Dein Kind wird zu Hause von Angehörigen gepflegt.

Dann kann Dein Kind Pflege∙geld bekommen:

  • 347 € im Monat bei Pflege·grad 2
     
  • bis zu 990 € im Monat bei Pflege·grad 5.

Pflege∙geld und Pflege·sachleistungen sind für die Pflege zu Hause.

Das ist der Unterschied:

  • Beim Pflege∙geld machen Angehörige die Pflege.
     
  • Bei Sachleistungen macht ein ambulanter Pflege∙dienst die Pflege.

Dein Kind bekommt Pflege von Angehörigen und von einem Pflege∙dienst?

Dann kannst Du die beiden Leistungen miteinander kombinieren.

Mehr Infos: Kombinations·leistungen (nicht in Leichter Sprache)

Du musst das Pflege·geld bei der Pflege∙versicherung beantragen.

Dein Antrag wird genehmigt?

Dann steht Dir ein Geld·betrag für Pflege·leistungen zur Verfügung.

Aber Du bekommst das Geld nicht ausbezahlt.

Und Du musst an einer Pflege·beratung (Leichte Sprache) teilnehmen:

alle 6 Monate bei Pflegegrad 2 und 3.

alle 3 Monate bei Pflegegrad 4 und 5.

Du nimmst nicht an der Beratung teil?

Dann bekommst Du weniger oder gar kein Pflege∙geld.

Verhinderungs·pflege

Dein Kind hat Pflegegrad 2 oder höher.

Du kannst die Pflege für kurze Zeit nicht machen?

Zum Beispiel aus diesen Gründen:

  • Du bist krank.
     
  • Du brauchst Erholung.
     
  • Du bist im Urlaub.

Dann kannst Du Verhinderungs·pflege bekommen:

  • 8 Wochen im Jahr
     
  • am Stück oder an einzelnen Tagen

Damit kannst Du eine Aushilfe bezahlen, zum Beispiel:

  • eine Person aus der Nachbarschaft
     
  • einen ambulanten Pflegedienst
     
  • einen familien∙unterstützenden Dienst (FUD, FED)

Du musst einen Antrag auf Kosten·erstattung stellen.

Der Antrag wird genehmigt?

Du hast eine Pflege∙leistung genutzt?

Dann kannst Du danach Deine Rechnungen und Quittungen einreichen.

Die Pflege∙versicherung zahlt jeden Monat einen bestimmten Betrag zurück.

Es gibt einen gemeinsamen Jahresbetrag:

Höchstens 3.539 € im Jahr

Der Jahres·betrag heißt Pflege·budget und ist für

  • Verhinderungs·pflege 
     
  • und für Kurzzeit·pflege (Leichte Sprache)

Angebote für pflegende Angehörige

Dein Kind hat Pflege·grad 2 oder höher.

Du pflegst Dein Kind zu Hause

mindestens 10 Stunden in der Woche

an mindestens 2 Tagen

Du arbeitest neben der Pflege höchstens 30 Stunden in der Woche.

Dann kannst Du Anspruch auf Angebote für pflegende Angehörigen (Leichte Sprache).

Anträge an die Pflege·versicherung

Du möchtest einen Antrag an die Pflege·versicherung stellen?

Zum Beispiel: einen Antrag auf Verhinderungs·pflege oder Pflege·hilfsmittel.

Wir haben Infos und Beispiel∙texte für Dich.

Mehr Infos: Anträge an die Pflege·versicherung (Leichte Sprache)

Zurück zur Startseite in Leichter Sprache