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Pflege von einem Pflegedienst

Dein Kind mit Behinderung braucht Pflege.

Und Dein Kind lebt hier:

  • zu Hause 
     
  • in einer Wohngruppe 
     
  • in einer ambulant betreuten Wohnform

Dann kannst Du diese Leistungen beantragen:

  • Pflege von einem ambulanten Pflege·dienst
     
    Ambulant bedeutet: Der Pflege·dienst kommt zu Deinem Kind nach Hause. 
     
  • Angebote zur Unterstützung in der Freizeit

Die Pflege·versicherung genehmigt Deinen Antrag?

Dann stehen Dir Geld·beträge für Pflege·leistungen zur Verfügung.

Aber Du bekommst den Geld·betrag nicht ausbezahlt.

Du kannst die Pflege·leistungen nutzen und einen Anbieter beauftragen.

Die Anbieter rechnen direkt mit der Pflege·versicherung ab.

 

Sachleistungen für die Pflege

Dein Kind mit Behinderung lebt zu Hause.

Dein Kind hat Pflegegrad 2 oder höher.

Ein Pflege·dienst kommt zu Dir nach Hause und pflegt Dein Kind.

Dann kannst Du Pflege∙sachleistungen bekommen:

796 € im Monat bei Pflege·grad 2

bis zu 2.299€ im Monat bei Pflege·grad 5.

Die Pflege·sachleistungen sind für diese Aufgaben vom Pflege∙dienst:

  • Körperpflege
     
  • Pflegerische Betreuung
     
  • Pflegerische Beratung 

Pflege∙geld und Sachleistungen sind für die Pflege zu Hause.

Das ist der Unterschied:

Beim Pflege∙geld machen Angehörige die Pflege.

Bei Sachleistungen macht ein ambulanter Pflege∙dienst die Pflege.

Dein Kind bekommt Pflege von einem Pflege∙dienst und von Angehörigen?

Dann kannst Du die beiden Leistungen miteinander kombinieren.

Mehr Infos: Kombinations·leistungen (nicht in Leichter Sprache)

Du musst die Sachleistungen bei der Pflege∙versicherung beantragen.

Dein Antrag wird genehmigt?

Dann steht Dir ein Geld·betrag für einen Pflege·dienst zur Verfügung.

Aber Du bekommst das Geld nicht ausbezahlt.

Das ist der Ablauf:

Du machst einen Vertrag mit einem Pflege∙dienst.

Der Pflege∙dienst muss von der Pflege∙versicherung anerkannt sein.

Der Pflege∙dienst rechnet direkt mit der Pflege∙versicherung ab.

Die Pflege·sachleistung reicht nicht ganz für die Arbeit vom Pflege·dienst?

Dann musst Du den Teil selbst bezahlen.

Du hast in einem Monat noch Pflege·sachleistungen übrig?

Du kannst Du die Leistungen auch für diese Angebote nutzen:

Angebote zur Unterstützung im Alltag (Leichte Sprache)

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Dein Kind hat

  • Pflegegrad 2 oder höher.

    Dein Kind bekommt Sach∙leistungen für Pflege.
     
  • Oder: Pflegegrad 1 oder höher.

    Dein Kind bekommt den Entlastungs∙betrag.

Und Du hast in einem Monat noch Leistungen übrig?

Dann kannst Du damit diese Angebote bezahlen:

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Mehr Infos: Umwandlung des ambulanten Sachleistungs∙betrages (nicht in Leichter Sprache)

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind zum Beispiel:

  • Betreuung
    Dein Kind wird von Ehrenamtlichen betreut.
    Zum Beispiel: vom Familien∙unterstützenden Dienst (FUD, FED)
     
  • Hilfe im Haushalt
    Dienstleistungen, zum Beispiel: Putzen, Waschen, Kochen
     
  • Entlastung von Angehörigen

Die Angebote müssen von der Pflege∙versicherung anerkannt sein.

Du musst die Umwandlung der Sach∙leistungen nicht beantragen.

Du nutzt Angebote zur Unterstützung im Alltag?

Dann kannst Du das danach bei der Pflege∙versicherung einreichen:

  • Rechnungen und Quittungen
     
  • Antrag auf Kosten∙erstattung

Die Pflege∙versicherung zahlt das Geld später zurück.

Die Leistung von der Pflege∙versicherung reicht nicht ganz für die Angebote?

Dann musst Du einen Teil selbst bezahlen.

Pflege in einer besonderen Wohnform

Dein Kind hat Pflegegrad 2 oder höher.

Und Dein Kind kann Eingliederungs∙hilfe bekommen.

Dann kann Dein Kind in einer Wohngruppe wohnen.

Dort wohnen mehrere erwachsene Menschen mit Behinderung zusammen.

Fachkräfte arbeiten in der Wohngruppe.

Die Fachkräfte unterstützen im Alltag zum Beispiel

beim Essen.

bei Medikamenten.

Wohngruppen gelten als besondere Wohnform.

Die Pflege·versicherung übernimmt höchstens 278 € im Monat.

Das sind keine besonderen Wohnformen:

Vollstationäre Pflege:

  • Pflegeheime
     
  • Wohnheime für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Teilstationäre Pflege:

  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung 
     
  • Tagespflege 
     
  • Nachtpflege 

Du kannst Leistungen für besondere Wohnformen bekommen.

Du kannst die Leistungen beantragen

beim Träger der Eingliederungs∙hilfe.

oder bei der Pflege∙versicherung.

Dein Antrag wird genehmigt?

Dann steht Dir ein Geld·betrag für die Wohnform zur Verfügung.

Aber Du bekommst das Geld nicht ausbezahlt.

Du kannst einen Anbieter für die Pflege in der Wohngruppe beauftragen.

Die Anbieter rechnen direkt mit der Pflege·versicherung ab.

Du bekommst Leistungen für eine besondere Wohnform?

Dann bekommst Du von der Pflege∙versicherung keine Leistungen mehr für:

die Pflege zu Hause

Tages·pflege

Nacht·pflege

Dein Kind ist nur am Wochenende zu Hause?

Dann kannst Du für die Tage zu Hause Pflege·geld beantragen (Leichte Sprache)

Du möchtest eine Wohngruppe gründen?

Dann kannst Du einen Zuschuss beantragen.

Mehr Infos: Weitere Leistungen der Pflege∙versicherung (nicht in Leichter Sprache)

Hilfsmittel für die Pflege

Dein Kind hat Pflege∙grad 1 oder höher.

Und Dein Kind wird hier gepflegt:

  • zu Hause
     
  • in einer Wohngruppe
     
  • in einem betreuten Wohnen

Dann brauchst Du für Dein Kind vielleicht diese Pflege∙hilfsmittel:

  • Windeln oder Handschuhe
     
  • Pflege∙bett, Dusch∙stuhl
     
  • System für den Notruf

Pflege∙hilfsmittel müssen notwendig für die Pflege sein.

Hilfsmittel und Pflege∙hilfsmittel haben verschiedene Ziele:

  • Pflege∙hilfsmittel sollen die Pflege zu Hause erleichtern.

    Zum Beispiel: Pflege∙bett, Einmal∙handschuhe, Haus∙notruf
     
  • Hilfsmittel sollen eine Behinderung ausgleichen.

    Zum Beispiel: Gehhilfe, Hör∙geräte, Prothesen

Mehr Info: Liste mit allen Hilfsmitteln (nicht in Leichter Sprache)

In der Regel beantragen diese Stellen die Pflege∙hilfsmittel:

  • Medizinischer Dienst (MD)
     
  • Pflege∙fachkraft
     
  • Sanitätshaus

Das kann bei dem Antrag helfen:

  • Eine Pflege∙fachkraft schreibt eine Empfehlung für ein Hilfsmittel. 

    Die Empfehlung darf nicht älter als 2 Wochen sein.
     
  • Oder: Ein Arzt schreibt eine Bestätigung:

    Das Hilfsmittel ist notwendig.

Die Pflege∙versicherung hat 3 bis 5 Wochen Zeit für eine Entscheidung.

Die Pflege∙versicherung bezahlt nur einen bestimmten Betrag für ein Hilfsmittel.

Die Leistung von der Pflege∙versicherung reicht nicht ganz für das Hilfsmittel?

Dann musst Du einen Teil selbst bezahlen.

Du stellst den Antrag für ein Pflege∙hilfsmittel 

aus Versehen an die Kranken∙versicherung? 

Dann wird der Antrag an die richtige Stelle weitergegeben.

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