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Pflege in einem Pflegeheim

Dein Kind mit Behinderung braucht Pflege. 

Aber die Pflege zu Hause ist nicht genug oder gerade nicht möglich. 

Dann kannst Du diese Leistungen beantragen:

  • Kurzzeit·pflege für eine kurze Zeit im Jahr 
     
  • Tages·pflege oder Nacht·pflege in regelmäßigen Abständen 
     
  • dauerhafte Pflege im Pflegeheim 

    Die Pflege·versicherung genehmigt deinen Antrag? 

    Dann stehen dir Geld·beträge für Pflege·leistungen zur Verfügung. 

    Aber Du bekommst den Geld·betrag nicht ausbezahlt. 

    Du kannst die Pflege·leistungen nutzen und einen Anbieter beauftragen. 

    Die Anbieter rechnen direkt mit der Pflege·versicherung ab.
 

Tages∙pflege und Nacht∙pflege

Dein Kind hat Pflege∙grad 2 oder höher.

Dein Kind wird bisher zu Hause gepflegt.

Aber jetzt braucht Dein Kind mehr Pflege.

Dann kann Dein Kind für tagsüber oder nachts 

Leistungen für die Pflege in einem Pflegeheim bekommen:

721 € im Monat bei Pflege·grad 2

bis zu 2.085 € im Monat bei Pflege·grad 5.

Den Rest der Zeit wird Dein Kind zu Hause gepflegt.

Der Fachbegriff ist: Teil·stationäre Pflege.

Du kannst Tages∙pflege oder Nacht∙pflege bei der Pflege∙versicherung beantragen.

Dein Antrag wird genehmigt? 

Dann steht Dir ein Geld·betrag für Pflege·leistungen zur Verfügung.

Aber Du bekommst das Geld nicht ausbezahlt.

Du kannst eine Einrichtung mit der Tages·pflege oder Nacht·pflege beauftragen.

Die Einrichtung rechnet dann direkt mit der Pflegeversicherung ab. 

  • Das Geld für die Tages∙pflege oder Nacht∙pflege gibt es zusätzlich zu anderen Pflege∙leistungen.
     
  • Du kannst mit Tages∙pflege oder Nacht∙pflege trotzdem  Pflege·geld (Leichte Sprache) bekommen.

Kurzzeit∙pflege in einer Einrichtung

Dein Kind hat Pflegegrad 2 oder höher. 

Dein Kind bekommt bisher 

  • Pflege zu Hause
     
  • oder Tages∙pflege oder Nacht∙pflege

Aber die bisherige Pflege ist gerade nicht möglich.

Zum Beispiel aus diesen Gründen:

  • Dein Kind war im Krankenhaus.
     
  • Die Pflegeperson fällt aus.
     
  • Die Pflege wird schwieriger.

Dann kann Dein Kind Kurzzeit∙pflege bekommen:

  • 8 Wochen im Jahr
     
  • am Stück oder an einzelnen Tagen

Zum Beispiel in einer Kurzzeit∙einrichtung für Kinder mit Behinderung (Leichter Sprache).

Dort pflegen Fachkräfte Dein Kind für eine kurze Zeit.

Du kannst die Kurzzeit∙pflege bekommen bei der Pflege∙versicherung beantragen.

Dein Antrag wird genehmigt? 

Dann steht Dir ein Geld·betrag für die Kurzzeit·pflege zur Verfügung.

Aber Du bekommst das Geld nicht ausbezahlt.

Du kannst eine Kurzzeit·einrichtung mit der Pflege beauftagen.

Die Einrichtung rechnet dann direkt mit der Pflegeversicherung ab.

Es gibt einen gemeinsamen Jahresbetrag:

  • Höchstens 3.539 € im Jahr

Der Jahres·betrag heißt Pflege·budget und ist für

Pflege in einem Pflegeheim

Dein Kind hat Pflegegrad 2 oder höher.

Und Dein Kind braucht Pflege rund um die Uhr.

Dann können Fachkräfte Dein Kind in einem Pflegeheim pflegen.

Dann kann Dein Kind Leistungen für die Pflege bekommen:

805 € im Monat bei Pflege·grad 2

bis zu 2.096 € im Monat bei Pflege·grad 5.

Der Fachbegriff ist: Voll·stationäre Pflege.

Du musst die Pflege im Pflegeheim bei der Pflege∙versicherung beantragen.

Aber: Die Pflege∙versicherung bezahlt nicht für

  • Übernachtung
     
  • Essen
     
  • Deinen eigenen Anteil

Dein Antrag wird genehmigt? 

Dann steht Dir ein Geld·betrag für Pflege·leistungen zur Verfügung.

Aber Du bekommst das Geld nicht ausbezahlt.

Du kannst ein Pflegeheim mit der Pflege beauftragen.

Das Pflegeheim rechnet dann direkt mit der Pflegeversicherung ab. 

Dein Kind hat Pflegegrad 1 oder höher?

Dann kannst du jeden Monat einen Zuschuss für das Pflegeheim bekommen.

Der Zuschuss heißt: Entlastungs∙betrag (Leichte Sprache).

Du bekommst Geld für das Pflegeheim?

Dann bekommst Du von der Pflege∙versicherung keine Leistungen mehr für:

  • die Pflege zu Hause
     
  • die Tages∙pflege oder Nacht∙pflege

Dein Kind ist nur am Wochenende zu Hause?

Dann kannst Du für die Tage zu Hause Pflege·geld beantragen (Leichte Sprache)

Dein Kind hat Pflege∙grad 1 oder höher.

Und Dein Kind bekommt

  • Tages∙pflege oder Nacht∙pflege.
     
  • Pflege in einem Pflegeheim.

Dann kann Dein Kind eine zusätzliche Betreuung in der Freizeit bekommen.

Aber der Betreuer macht keine Pflege·aufgaben.

Du musst das Geld bei der Pflege∙versicherung beantragen.

Mehr Infos: Weitere Leistungen der Pflege∙versicherung (nicht in Leichter Sprache)

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