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Angebote für pflegende Angehörige

Dein Kind hat Pflege·grad 2 oder höher. 

Du pflegst Dein Kind zu Hause

  • mindestens 10 Stunden in der Woche 
     
  • an mindestens 2 Tagen

Du arbeitest neben der Pflege höchstens 30 Stunden in der Woche. 

Dann kannst Du folgende Angebote nutzen: 

Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen.

 

Pflege·kurse und Pflege·beratung

Die Pflege·versicherung muss kostenlose Kurse anbieten.

Die Kurse sind für pflegende Angehörige und Ehrenamtliche.

Das ist das Ziel von den Kursen:

  • die Pflege erleichtern
     
  • vor körperlichen und seelischen Belastungen schützen

Die Kurse können auf Wunsch bei Dir zu Hause stattfinden.

Du hast auch Anspruch auf eine Pflege·beratung (Leichte Sprache).

Beiträge zu Versicherungen

Dein Kind bekommt Leistungen von der Pflege·versicherung?

Dann bezahlt die Versicherung Deine Beiträge für die

  • Renten·versicherung
     
  • Arbeitslosen·versicherung.

Du bist während der Pflege unfall·versichtert.

Das musst Du nicht beantragen.

Du pflegst Dein Kind?

Und du arbeitest deshalb weniger Stunden? 

Oder Du bist für die Pflege von der Arbeit freigestellt?

Dann kann die Pflege·versicherung Zuschüsse bezahlen für die

  • Kranken·versicherung
     
  • Pflege·versicherung

Das musst Du bei der Pflege·versicherung beantragen.

Arbeit und Pflege vereinen

Dein Kind hat Pflege·grad 1 oder höher.

Und Du brauchst mehr Zeit für die Pflege zu Hause?

Deshalb willst du weniger Stunden an Deiner Arbeitsstelle arbeiten?

Diese Angebote helfen Dir dabei.

Darum möchtest weniger Stunden an Deiner Arbeitsstelle arbeiten?

Dann kannst Du Familien·pflegezeit bekommen.

Damit kannst Du weniger Stunden arbeiten:

  • bis zu 15 Stunden in der Woche
     
  • für höchstens 2 Jahre

Du musst die Leistung bei Deinem Arbeitgeber beantragen.

Du musst den Antrag 6 Wochen vor der Familien·pflegezeit stellen.

Dein Arbeitgeber hat 4 Wochen Zeit für die Antwort.

Dein Arbeitgeber muss eine Ablehnung begründen.

Während der Familien·pflegezeit 

  • kann Dein Arbeitgeber Dir nicht kündigen.
     
  • bist Du weiterhin rentenversichert.

Du machst die Pflege für Dein Kind.

Und Du kannst an einigen Tagen nicht zur Arbeit gehen?

Und Du bekommst kein Geld von Deinem Arbeitgeber?

Dann kannst Du Pflege·unterstützungsgeld bekommen

  • für das verpasste Gehalt.
     
  • für höchstens 10 Arbeits∙tage im Jahr.

Das musst Du bei der Pflege·versicherung beantragen.

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