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Schwerbehinderten·ausweis

Mit einem Schwerbehinderten·ausweis kann dein Kind 

bestimmte Leistungen und Ermäßigungen bekommen. 

Du musst den Schwerbehinderten·ausweis beantragen. 

Der Schwerbehinderten·ausweis gilt nur in Deutschland.
 

Schwerbehinderten·ausweis

Auf dem Ausweis steht: 

  • der Grad der Behinderung

    Wie stark ist die Behinderung?
     
  • das Merkzeichen

    Welche Einschränkung ist es genau?

Du kannst den Schwerbehinderten·ausweis hier beantragen:

Unsere Videos auf YouTube:

Der Grad der Behinderung ist eine Zahl zwischen 20 und 100.

  • 20 bedeutet: leichte Behinderung
     
  • 50 oder höher: Schwer·behinderung

Daran wird der Grad der Behinderung gemessen: 

  • Welche Funktionen und Fähigkeiten sind eingeschränkt?

    Zum Beispiel: Körperlich, geistig, seelisch
     
  • Welche Beeinträchtigung ist die stärkste?

    Danach richtet sich der Grad der Behinderung.

Merkzeichen sind einzelne Buchstaben.

Die Merkzeichen zeigen: Welche Einschränkung ist es genau?

Beispiele:

G = erhebliche Geh·behinderung

H = Hilflose Person

B = Begleitperson wird benötigt

Bl = Blindheit

Gl = Gehörlosigkeit

TBl = Taubblindheit

Wende dich ans Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS):

Lasse zuerst den Grad der Behinderung bestimmen.

Dein Kind hat einen Grad der Behinderung über 50?

Dann kannst Du einen Schwerbehinderten·ausweis beantragen.

So kannst Du den Antrag stellen:

Der Schwerbehinderten·ausweis ist in der Regel 5 Jahre gültig.

Du kannst den Ausweis 2 Mal verlängern.

Danach musst Du wieder einen neuen Ausweis beantragen.

Nachteils·ausgleiche und Ermäßigungen

Du kannst viele Nachteils·ausgleiche hier beantragen:

  • Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
     
  • Regional∙stellen vom ZBFS, Versorgungs·ämter

Zur Übersicht:

Dein Kind kann mit dem Schwerbehinderten·ausweis  

einen Härtefall·antrag stellen.

So kann dein Kind Unterstützung im Studium bekommen.

Mehr Infos: Deutsches Studierenden∙werk (nicht in Leichter Sprache)

Dein Kind hat eine starke Seh·behinderung oder ist blind?

Und dein Kind wohnt in Bayern?

Dann kann dein Kind Bayerisches Blinden·geld bekommen.

Dazu gehört auch:

  • Sehbehinderten·geld
     
  • Taubblinden·geld
     
  • Taubsehbehinderten·geld

Du musst das Blinden·geld beim ZBFS beantragen.

Du kannst einen Online-Antrag stellen (nicht in Leichter Sprache).

Das ZBFS bezahlt jeden Monat einen bestimmten Geld·betrag.

Achtung: Dein Kind bekommt noch andere Leistungen?

Dann wird das Blinden∙geld vielleicht gekürzt.

Jede Wohnung muss Geld für den Rundfunk bezahlen.

Rundfunk bedeutet: Angebote von bestimmten Sendern

  • im Radio 
     
  • im Fernsehen.
     
  • oder im Internet.

Dein Kind hat das Merkzeichen RF im Schwerbehinderten·ausweis?

Dann musst Du weniger Geld für den Rundfunk bezahlen.

Dein Kind ist taubblind oder bekommt Blindenhilfe?

Dann musst Du vielleicht gar kein Geld bezahlen.

Wichtig: Du musst die Ermäßigung hier beantragen:

Die Ermäßigungen hängen davon ab:

In welcher Wohnform wohnt dein Kind?

Mehr Infos: Wohnen (Leichte Sprache)

Dein Kind kann bestimmte Ermäßigungen bekommen.

Zum Beispiel:

  • Eine Wertmarke vom ZBFS kaufen und 

    damit kostenlos mit Bus und Bahn fahren. 
     
  • Park·ausweis für das Parken auf einem Behinderten·parkplatz.
     
  • einen Schlüssel für barrierefreie WCs

Dafür braucht dein Kind bestimmte Merkzeichen im Schwerbehinderten·ausweis.

Mehr Infos: Freizeit und Verkehr (Leichte Sprache)

Dein Kind hat einen Schwerbehinderten·ausweis?

Dann kannst Du Erleichterungen bei der Einkommens∙steuer bekommen.

Zum Beispiel: 

  • beim Pflege·pauschalbetrag
     
  • bei Fahrt·kosten
     
  • bei der Kfz-Steuer
     
  • bei der Steuer für Assistenz∙hunde

Mehr Infos: Beratung und Familie (Leichte Sprache) 

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