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Geld für den Lebens∙unterhalt

Dein Kind hat nicht genug Geld für den Lebens·unterhalt? 

Das heißt: Dein Kind hat nicht genug Geld für:

  • Wohnung 
     
  •  Essen 
     
  • Kleidung 
     
  • Heizung 
     
  • Körperpflege

Dann kannst Du für dein Kind Leistungen beantragen. 

Vielleicht wird dein Antrag nicht bewilligt?  

Dann kannst du Widerspruch erheben (Leichte Sprache).


Anträge – ein Überblick (nicht in Leichter Sprache)
 
Überblick über verschiedene Anträge und Leistungen  

Erste Schritte – diese Hilfen gibt es 


 

Grundsicherung bei Erwerbs∙minderung und im Alter

Dein Kind mit Behinderung 

  • kann nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten?
     
  • und braucht Geld für den Lebens∙unterhalt?

Dann kannst Du Grundsicherung bei Erwerbs·minderung 

bei der Renten∙versicherung oder Sozialamt beantragen.

Dann wird geprüft

  • Welchen Teil kann dein Kind selbst bezahlen?
     
  • Und wie viel Grundsicherung braucht dein Kind für den Rest?

Dein Antrag wird genehmigt?

Dann bekommt dein Kind jeden Monat Geld auf das Konto.

Das Geld kommt im Voraus für den kommenden Monat.

Die Wohnform von deinem Kind spielt keine Rolle.

Außerdem: Du kannst zusätzliches Geld beantragen für

Dein Kind mit Behinderung kann in Rente gehen?

Aber die Rente reicht nicht zum Leben?

Dann kannst Du Grundsicherung im Alter 

bei der Renten·versicherung beantragen.

Mehr Infos: Alter und Rente (nicht in Leichter Sprache)

Bürgergeld

Ein anderes Wort dafür ist: Grundsicherung für Arbeitssuchende

Dein Kind mit Behinderung

  • kann mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten.
     
  • und braucht Geld für den Lebens∙unterhalt?

Dann kann dein Kind hier Bürgergeld beantragen:

Dein Antrag wird genehmigt?

Dann bekommt dein Kind jeden Monat Bürgergeld auf das Konto.

Das Geld kommt im Voraus für den kommenden Monat.

Hilfe zum Lebens∙unterhalt

Dein Kind hat keinen Anspruch 

  • auf Grundsicherung?
     
  • und auf Bürgergeld?

Dann kannst Du Hilfe zum Lebens∙unterhalt 

beim Sozialamt beantragen.

Oder: Eine andere Person gibt dem Sozialamt einen Hinweis.

Dann muss das Sozialamt prüfen:

  • Braucht dein Kind Hilfe zum Lebens∙unterhalt?
     
  • Wie viel verdienen dein Kind und Du als Elternteil?

Dein Antrag wird genehmigt?

Dann bezahlt das Sozialamt für Kinder zum Beispiel diese Hilfen:

  • Kosten für Klassenfahrten
     
  • Fahrkarten für Schüler
     
  • Mittagessen in der Schule

Wohngeld

Das Wohngeld ist für die Kosten von der Miete.

Du kannst das Wohngeld beim Sozialamt beantragen.

Mehr Infos: Wohnen (Leichte Sprache)

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