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Assistenz

Eine persönliche Assistenz ist eine Person. 

Diese Person hilft deinem Kind mit Behinderung im Alltag. 

Zum Beispiel:

  • In der Schule oder an der Arbeit 
     
  • Zuhause in der eigenen Wohnung 
     
  • Im Restaurant und beim Einkaufen 
     
  • Auf der Toilette 
     
  • Beim Anziehen oder Waschen

Mit der Assistenz kann dein Kind selbstständiger leben. 

Aber: Du und dein Kind entscheiden selbst: 

Was soll die Assistenz genau machen? 

Mehr Infos: YouTube Erklärvideo (nicht in Leichter Sprache) 

Dein Kind ist blind oder hat eine Seh∙einschränkung? 

Dann kann dein Kind Leistungen bekommen. 

Zum Beispiel einen Assistenz∙hund.

 

Welche Formen von Assistenz gibt es?

Eine Assistenz soll die Selbstständigkeit von Deinem Kind verbessern.
 
Es gibt 2 Arten von Assistenz:

  • Klassische Assistenz

    Die Assistenz übernimmt Aufgaben im Alltag für dein Kind.

    Zum Beispiel: Lebensmittel in den Einkaufswagen legen.
     
  • Qualifizierte Assistenz

    Eine pädagogische Fachkraft ist die Assistenz.

    Dein Kind lernt und übt mit der Assistenz bestimmte Handlungen.

    Zum Beispiel: Preise im Supermarkt vergleichen.

Assistenzen können in diesen Bereichen arbeiten:

Die Assistenz ist für Eltern mit einer Behinderung.
Eine Assistenz dir zum Beispiel dabei helfen:

  • Dein Kind waschen
     
  • Essen für dein Kind kochen
     
  • Dein Kind füttern und wickeln
     
  • Den Schulranzen packen
     

Die Assistenz hilft dir nicht bei der Erziehung.

Die Eltern∙assistenz ist eine Leistung der Eingliederungs∙hilfe (Leichte Sprache).

Vielleicht braucht dein Kind Hilfe beim Sprechen. 

Dafür gibt es verschiedene Hilfsmittel, zum Beispiel:

  • Bildkarten
     
  • Sprach-Computer
     
  • Gebärden

Der Fachbegriff dafür ist: Unterstützte Kommunikation (UK).

Die Assistenz ist eine Leistung der Eingliederungs∙hilfe (Leichte Sprache).

Mehr Info: Unterstütze Kommunikation (Leichte Sprache)

Dein Kind braucht Hilfe, zum Beispiel

  • beim Zähneputzen?
     
  • beim Duschen?
     
  • beim Essen?

Dann können die Eltern die Assistenz bei der Pflege machen. 

Du kannst dafür Pflegegeld (Leichte Sprache) bekommen.

Die Assistenz hilft deinem Kind 

  • im Kindergarten,
     
  • in der Schule 
     
  • oder in der Hochschule.

Die Assistenz hilft zum Beispiel

  • im Unterricht.
     
  • bei der Kommunikation.
     
  • beim Zusammensein mit der Klasse.
     
  • beim Essen.

Das Ziel ist: Dein Kind ist möglichst selbstständig.

Die Assistenz ist eine Leistung der Eingliederungs∙hilfe (Leichte Sprache).

Mehr Info: Schule (Leichte Sprache)

Die Assistenz hilft deinem Kind bei der Arbeit, zum Beispiel

  • bei schwerer Körper∙behinderung.
     
  • als Vorleser für blinde Menschen.
     
  • als Dolmetscher für Gebärden∙sprache.

Die Voraussetzung ist: 

Die Assistenz ist für die Arbeit notwendig. Das heißt:

  • Der Arbeitsplatz ist nicht auf die Behinderung angepasst.
     
  • Kollegen können die Assistenz nicht übernehmen.

Die Assistenz ist eine Leistung vom Integrations∙amt.

Dein Kind mit Behinderung darf wählen.

Dafür muss dein Kind

  • die deutsche Staats∙bürgerschaft haben
     
  • 16 oder 18 Jahre oder älter sein

Dein Kind muss persönlich wählen.

Eine Wahl∙assistenz kann:

  • dein Kind in die Wahlkabine begleiten.
     
  • deinem Kind bei der Briefwahl helfen.

Dein Kind entscheidet selbst: Wen möchte ich wählen?

Die Assistenz darf die Wahl nicht beeinflussen.

Mehr Infos: 

Assistenz bezahlen

Die Assistenz kann über verschiedene Leistungen bezahlt werden.

Das kommt auf die Art von der Assistenz an.

Du kannst die Assistenz auch mit dem persönlichen Budget bezahlen.

Mehr Infos: Persönliches Budget (Leichte Sprache)

Eine Assistenz finden

Welche Art von Assistenz brauchst Du?

Wie kannst Du die Assistenz bezahlen?

Bei assistenz.de (nicht in Leichter Sprache) kannst Du 

  • dich beraten lassen.
     
  • einen Muster-Antrag herunterladen.

Hier kannst Du zum Beispiel eine Assistenz finden:

Assistenz∙hunde

Ein Assistenz∙hund braucht eine bestimmte Ausbildung.

Damit kann der Hund deinem Kind mit Behinderung helfen.

Du musst als Elternteil der Besitzer von dem Hund sein.
'
Zum Beispiel:

Dein Kind ist blind oder hat eine Seh∙behinderung?

Dann kannst Du einen Blinden∙führhund bei der Kranken∙versicherung beantragen.

Der Hund gilt dann als Hilfsmittel für dein Kind.

Die Krankenkasse bezahlt dann dafür:

  • Hund kaufen und ausbilden
     
  • Ausstattung, zum Beispiel: Leine, Halsband
     
  • 218€ im Monat

Dein Kind darf den Blinden∙führhund überallhin mitnehmen.

Es gibt auch noch andere Assistenz∙hunde.

Aber für diese Hunde musst Du oft selbst bezahlen.

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