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Kranken·versicherung

Alle Menschen in Deutschland müssen eine Kranken·versicherung haben.  

Viele Menschen sind in der gesetzlichen Kranken·versicherung. 

Die Krankenkasse soll die Gesundheit von den Versicherten

  • schützen 
     
  • und verbessern.

Die Krankenkasse bezahlt bestimmte Leistungen.

 

Arten von Versicherungen

Es gibt 3 Arten von gesetzlichen Kranken·versicherungen:

Du arbeitest und bist angestellt?

Und Du verdienst mehr als in einem Mini∙job?

Oder: Du arbeitest in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung?

Dann bist Du automatisch in der Pflicht·versicherung.

Eine Familie kann zusammen versichert sein.

Dann zahlt nur eine Person in der Familie Beiträge an die Versicherung. 

Die anderen Personen sind kostenfrei mitversichert.

Die Versicherung gilt dann für:

  • Eltern
     
  • und Kinder

Die Familien·versicherung endet für Kinder 

  • meistens mit 18 Jahren. 
     
  • manchmal erst mit 25 Jahren. 

Zum Beispiel: 
Dein Kind hat eine Behinderung.

Und Dein Kind verdient alleine zu wenig Geld für den Lebens∙unterhalt?

Dann kann Dein Kind auch als Erwachsener familien·versichert bleiben.

Voraussetzung: 

Dein Kind hatte die Behinderung schon vor dem 18. Lebens∙jahr. 

(Oder in manchen Fällen: schon vor dem 25. Lebensjahr.)

Die Familien∙versicherung von Deinem Kind mit Behinderung endet?

Dann kann sich Dein Kind auch freiwillig versichern

Beiträge

Die Versicherten zahlen jeden Monat Beiträge an die Kranken·versicherung.

Der Beitrag ist 

  • 14,6 % von Deinem Gehalt. 
     
  • und ein kleiner Zusatz·beitrag.

Aber Du musst nicht alles davon bezahlen:

  • Dein Arbeitgeber bezahlt die Hälfte.
     
  • Du bezahlst die andere Hälfte. 

Deine Hälfte wird meistens direkt vom Gehalt abgezogen.

Menschen mit Behinderung bezahlen in diesen Fällen keine Beiträge: 

Die Menschen mit Behinderung 

  • sind familien∙versichert.
     
  • bekommen Leistungen für die Grund∙sicherung im Alter.
     
  • haben eine dauerhafte Erwerbs∙minderung.
     
  • arbeiten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.

Dann bezahlen andere Stellen die Beiträge.

Medizinischer Dienst

Die Abkürzung ist: MD. 

Du beantragst Leistungen bei der Kranken·versicherung? 

Dann meldet sich die Versicherung beim MD. 

Der MD ruft bei Dir an und macht einen Termin. 

Dann kommt der MD zu Dir nach Hause. 

Das begutachtet der MD zum Beispiel: 

  • Wie viel Unterstützung braucht Dein Kind? 
     
  • Welche Leistungen braucht Dein Kind? 
     
  • Welche Reha-Maßnahmen braucht Dein Kind? 
     
  • Welche Medikamente oder Hilfs·mittel braucht Dein Kind? 
     
  • Wie lange muss Dein Kind ins Krankenhaus?

Der MD schreibt ein Gutachten. 

Im Gutachten steht eine Empfehlung. 

Der MD gibt der Krankenkasse das Gutachten. 

Die Krankenkasse entscheidet normalerweise so, 

wie der MD es empfohlen hat.

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Kosten für Hilfsmittel und Medikamente

Du hast ein Kind mit Behinderung? 

Dann hast Du wahrscheinlich Kosten für:

  • Hilfsmittel 
     
  • Medikamente 
     
  • Fahrten

Du kannst die Rechnungen bei der Krankenkasse einreichen. 

Die Krankenkasse zahlt einen Teil von den Kosten. 

Du musst den anderen Teil selbst bezahlen. 

Der Fachbegriff ist: Zuzahlung.

Die Zuzahlung darf nicht höher als ein bestimmter Betrag sein.

Das hängt davon ab:

  • Wie hoch ist dein Einkommen im Jahr?
     
  • Ist Dein Kind chronisch krank?

Dein Kind hat eine Behinderung oder Krankheit?

Dann bezahlst Du 10% vom Preis für ein Hilfs·mittel. 

Dein Kind hat keine Behinderung oder Krankheit?

Dann musst Du vielleicht mehr bezahlen. 

Dein Kind hat eine Behinderung oder Krankheit?

Dann bezahlst Du für jedes Medikament 5€ bis 10 €. 

Dein Kind ist unter 18 Jahren alt?

Dann musst Du keine Zuzahlung machen.

Es gibt in Deutschland eine Liste mit Medikamenten,

für die Du keine Zuzahlung machen musst.

Der Fachbegriff ist: Zuzahlungs·befreite Arznei∙mittel.

Unter diesem Link kannst Du ein günstigeres Medikament 

mit den gleichen Inhalts·stoffen suchen.

GKV – Zuzahlungsbefreite Arzneimittel (nicht in Leichter Sprache)

Sprich mit Deinem Arzt darüber.

Erstattung von Fahrt·kosten

Du brauchst eine Verordnung vom Arzt. Darauf steht:

  • Die Behandlung wird von der Krankenkasse bezahlt.
     
  • Die Behandlung ist medizinisch notwendig.
     
  • Die Fahrt ist zum nächst möglichen Behandlungs·ort.

Die Krankenkasse hat die Fahrt vorher genehmigt?

Dann zahlst Du zuerst alle Fahrt·kosten selbst.

Später kannst Du die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen.

Die Krankenkasse erstattet dann einen Teil von den Kosten.

Erstatten heißt: Du bekommst das Geld später zurück.

Du hast eine Genehmigung von der Krankenkasse für die Fahrten?

Dann erstattet die Krankenkasse zum Beispiel diese Fahrten:

Stationäre Behandlung:

Fahrt mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus

Kranken·transporte mit Begleitung

Hinfahrt zu einer Behandlung 
an einem Tag oder über mehrere Tage

Ambulante Behandlung:

Fahrten zur Dialyse

Fahrten zur Strahlen·therapie oder Chemo·therapie

Andere Fahrten:

Du möchtest andere Fahrten erstatten lassen?

Frag bei Deiner Krankenkasse nach.

Im Notfall brauchst Du vorher keine Genehmigung von der Krankenkasse.

Ein Arzt kann nachher eine Verordnung schreiben.

In diesem Fällen brauchst Du nur für Fahrten mit dem Krankenwagen 

vorher eine Genehmigung von der Krankenkasse. 

  • Du hast einen Schwerbehinderten·ausweis mit den Zeichen: 

aG - außer·gewöhnliche Geh·behinderung

Bl - Blindheit

H – Hilflosigkeit

  • Du hast Pflege·grad 4 oder 5.

Mehr Infos

Überblick über die gesetzliche Kranken·versicherung (nicht in Leichter Sprache)

Der Medizinische Dienst - was ist das? (nicht in Leichter Sprache)

Zuzahlungen für Hilfsmittel und Medikamente (nicht in Leichter Sprache)

Fahrkosten bei medizinisch notwendigen Leistungen (nicht in Leichter Sprache)

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