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Krank zu Hause

Dein Kind mit Behinderung ist krank? 

Und Du oder Pflege·personal pflegen Dein Kind zu Hause. 

Oder: Du bist selbst krank oder wirst behandelt? 

Dann hast Du Anspruch auf diese Leistungen 

von der gesetzlichen Kranken·versicherung.
 

Kinder·krankengeld

Dein Kind mit Behinderung ist krank.

Und Du pflegst Dein krankes Kind zu Hause?

Dann kannst Du dich von der Arbeit freistellen lassen.

Und die Krankenkasse bezahlt 90% von Deinem Gehalt.

Diese Leistung heißt: Kinder·krankengeld.

Du brauchst ein Attest vom Arzt.

Darauf steht:

  • Du musst Dich um Dein krankes Kind kümmern.

    Darum kannst Du nicht zur Arbeit gehen.
     
  • Niemand im Deinem Haushalt kann sich um das Kind kümmern.
     
  • Dein Kind hat eine Behinderung.
     
  • Dein Kind ist gesetzlich krankenversichert.

Gib das Attest Deinem Arbeitgeber.

Beantrage damit eine Freistellung von Deiner Arbeit.

Ein Elternteil bekommt für ein Kind höchstens 15 Arbeits∙tage im Jahr frei.

Du bist allein∙erziehend oder hast mehrere Kinder?

Dann bekommst Du mehr Tage frei.

Hinweis: 

Dein Kind ist schwerst·krank?

Dann bekommst Du immer Kinder·krankengeld.

Du kannst Dich dauerhaft von der Arbeit freistellen lassen.

Frag am besten bei Deiner Krankenkasse nach.

Häusliche Kranken·pflege

Dein Kind mit Behinderung braucht Pflege.

Und Du kannst Dein Kind nicht selbst pflegen?

Dann kann Pflege∙personal zu Dir nach Hause kommen. 

Diese Leistung heißt: Häusliche Kranken·pflege.

Du brauchst eine Verordnung vom Arzt. 

Darauf steht:

  • Dein Kind ist pflege·bedürftig.
     
  • Dein Kind kann sich nicht selbst pflegen.
     
  • Niemand aus Deinem Haushalt kann das Kind pflegen.
     
  • Die Pflege hat einen bestimmten Grund.

Das können die Gründe sein:

  • Dein Kind muss wegen der Pflege nicht ins Krankenhaus.
     
  • Eine Behandlung ist mit Pflege weiterhin erfolgreich.
     
  • Die Krankheit wird schlimmer. 

    Deshalb braucht Dein Kind mehr Unterstützung.

Es gibt diese Formen:

  • Behandlungs·pflege 

    für die medizinische Versorgung zu Hause 

    Zum Beispiel: Impfen und Verbände wechseln
     
  • Grund·pflege für die Körper·pflege

    Zum Beispiel: Duschen und Füttern
     
  • Versorgung im Haushalt

    Zum Beispiel: Kochen, Einkaufen, Putzen
     
  • Unterstützungs·pflege

    Dein Kind braucht mehr Unterstützung als vorher.

    Zum Beispiel: Hilfe nach einer Operation.

Dein Kind hat einen Pflege∙grad?

Dann gibt es vielleicht Ausnahmen.

Frag Deine Krankenkasse.

Dein Arzt schreibt eine Verordnung für Häusliche Krankenpflege

Jede Verordnung kostet 10€.

Die Krankenkasse genehmigt die Verordnung.

Danach gibst Du die Verordnung beim Pflege·dienst ab.

Dann bezahlt die Krankenkasse den Pflege·dienst.

Du musst 10% von den Kosten pro Tag bezahlen.
 

Hinweis: Psychische Krankheit

Dein Kind ist psychisch krank?

Dann kann Dein Kind psychiatrische Kranken·pflege bekommen.

Nur bestimmte Ärzte können die Verordnung schreiben.

Zum Beispiel: Psychiater.

Haushalts·hilfe

Du bist selbst krank?

Und Du kannst Dich nicht kümmern um:

  • Dein Kind mit Behinderung
     
  • den Haushalt 

Dann kann eine Haushalts·hilfe zu Dir nach Hause kommen. 

Die Haushalts·hilfe kommt höchstens für ein halbes Jahr

Das macht die Haushalts·hilfe zum Beispiel:

  • Einkaufen
     
  • Kochen
     
  • Putzen
     
  • sich um Dein Kind kümmern

Du brauchst eine Verordnung vom Arzt.

Darauf steht:

  • Du bist gerade im Krankenhaus.
     
  • Oder: Du wirst gerade medizinisch behandelt.
     
  • Oder: Du selbst bekommst häusliche Kranken·pflege.
     
  • Oder: Du hast Beschwerden in der Schwangerschaft.
     
  • Niemand sonst kann sich um den Haushalt kümmern.

Dein Arzt schreibt eine Verordnung für Haushalts·hilfe.

Informiere Dich: Welche Versicherung ist für Dich zuständig?

  • Kranken·versicherung
     
  • Unfall·versicherung
     
  • Renten·versicherung
     
  • Sozial·versicherung

Beantrage die Haushalts·hilfe bei der zuständigen Versicherung.

Die Versicherung genehmigt die Verordnung?

Dann bezahlt die Versicherung die Haushalts·hilfe.

Du musst 10% von den Kosten pro Tag bezahlen. 

Ausnahme: Schwangerschaft und Geburt.

Hinweis: Du bekommst eine Haushalts·hilfe?

Dann bekommst Du vielleicht trotzdem weiter Pflege∙geld (Leichte Sprache).

Mehr Infos

Haushalts·hilfe bei Krankheit (nicht in Leichter Sprache) 

Häusliche Kranken·pflege (nicht in Leichter Sprache) 

Mein Kind ist krank, was ist nun mit meiner Arbeit? (nicht in Leichter Sprache)

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