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Im Krankenhaus

Dein Kind mit Behinderung ist krank oder verletzt?  

Dann muss Dein Kind vielleicht ins Krankenhaus.  

Dort bekommt Dein Kind Hilfe von Ärzten und Pflege∙kräften.  

Du kannst bei Deinem Kind im Krankenhaus bleiben.
 

Dein Kind im Krankenhaus

Dein Kind mit Behinderung muss ins Krankenhaus?

Dann entstehen Kosten für

  • ärztliche Behandlung
     
  • Krankenpflege
     
  • Medikamente

Dafür gibt es keine einheitliche Regel.

Davon hängen die Kosten ab:

  • Wie schwer ist die Krankheit?
     
  • Welche Behandlung bekommt Dein Kind?
     
  • Wie lange muss Dein Kind im Krankenhaus bleiben?

Ein Arzt schreibt eine Überweisung. Darauf steht:

Dein Kind muss ins Krankenhaus.

Dann bezahlt die Kranken·versicherung die Kosten.

Manchmal bezahlt auch die Unfall·versicherung die Kosten.

Dann musst Du für jeden Tag im Krankenhaus 10 € dazu·zahlen.

Aber nur 28 Tage lang.

Dann musst Du erst wieder im nächsten Jahr etwas dazu·zahlen.

Begleit∙personen im Krankenhaus

Dein Kind mit Behinderung muss ins Krankenhaus?

Dann kannst Du als Elternteil bei Deinem Kind bleiben.

Dann entstehen Kosten für

  • Essen
     
  • Übernachtung

Ein Arzt schreibt eine Bestätigung. Darauf steht: 

Die Begleitung ist medizinisch notwendig.

Dann bezahlt die Krankenkasse die Kosten.

Wann ist die Begleitung medizinisch notwendig?

Dein Kind mit Behinderung

  • hat Probleme beim Sprechen mit anderen Menschen.
     
  • braucht viel Betreuung oder Pflege.
     
  • ist sehr unglücklich ohne Dich.

Du musst bei Deinem Kind mit Behinderung im Krankenhaus sein?

Und darum kannst Du nicht zur Arbeit gehen?

Dann kannst Du dich von der Arbeit freistellen lassen.

Und die Krankenkasse bezahlt das fehlende Gehalt.

Der Fachbegriff dafür ist: Kinder·krankengeld.

Frag am besten bei Deiner Krankenkasse nach.

Weitere Infos: Kranken·pflege zu Hause (Leichte Sprache)

Du möchtest bei Deinem Kind im Krankenhaus bleiben. Aber das geht nicht?

Zum Beispiel aus diesen Gründen:

  • Es gibt nicht genug Platz.
     
  • Du kümmerst Dich um Deine anderen Kinder.
     
  • Du übernimmst die Pflege für Verwandte.

Dann zahlt die Krankenkasse jeden Tag die Fahrt·kosten zum Krankenhaus.


Hinweis: andere Begleitpersonen

Enge Freunde oder Verwandte dürfen auch bei Deinem Kind bleiben.

Die Begleit·personen müssen nicht mit Deinem Kind verwandt sein.

Bitte informiere Dich: Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?


Hinweis: Assistenz

Ist eine Assistenz bei Deinem Kind im Krankenhaus?

Und die Assistenz wird über die Eingliederungs·hilfe bezahlt?

Dann bezahlt der Träger von der Eingliederungshilfe die Kosten.

Mehr Infos

Begleitperson im Krankenhaus (nicht in Leichter Sprache) 

Kosten bei einem Krankenhaus·aufenthalt (nicht in Leichter Sprache)

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