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Erwachsene

Dein Kind ist mit 18 Jahren volljährig. 

Dein Sorge∙recht als Elternteil endet.  

Dein Kind ist jetzt vor dem Gesetz für sich selbst verantwortlich. 

Damit hat Dein Kind auch mehr Rechte und Pflichten. 

Deshalb ist wichtig: 

  • Klärt früh rechtliche Angelegenheiten.  
     
  • Macht dafür schriftliche Verträge.

In diesem Video bekommst Du Erklärungen zu: 

  • rechtlicher Betreuung 
     
  • Betreuungs∙verfügung und Patienten∙verfügung 
     
  • Vollmacht
 

Rechtliche Änderungen mit 18 Jahren

Mit 18 Jahren ist Dein Kind rechtlich für sich selbst verantwortlich.

Vielleicht kann Dein Kind rechtliche Entscheidungen aber nicht alleine treffen?

Dann kann eine andere Person die rechtliche Betreuung übernehmen.

Die rechtliche Betreuung müssen nicht unbedingt die Eltern sein.

Vielleicht braucht Dein Kind zu einem späteren Zeitpunkt eine rechtliche Betreuung.

Dann könnt ihr in einer Betreuungs∙verfügung festlegen: 

  • Wer darf die rechtliche Betreuung übernehmen?
     
  • Wer darf die rechtliche Betreuung nicht übernehmen?

In der Patienten∙verfügung steht: 

Wer entscheidet in gesundheitlichen Fragen für Dein Kind?

Zum Beispiel bei einer schweren Krankheit oder einem schweren Unfall:

  • Wieder∙belebung – ja oder nein?
     
  • Künstliche Ernährung – ja oder nein?

In einer Vollmacht steht: 

Wer darf für Dein Kind Entscheidungen treffen?

Und in welchen Bereichen darf die Person Entscheidungen treffen?

Bereiche sind zum Beispiel: 

  • Geld 
     
  • oder Gesundheit

Du und Dein Kind legt die Bereiche selbst fest.

Dein Kind ist 18 Jahre alt?

Dein Kind hat eine Behinderung oder Krankheit?

Und deshalb kann Dein Kind nicht genug Geld verdienen?

Dann kann Dein Kind Grundsicherung bekommen.

Die Grundsicherung ist Geld für Kosten im Alltag. 

  • Zum Beispiel für Lebensmittel oder Wohnen. 

Stelle dafür einen Antrag beim Amt für Soziales.

Mit 18 Jahren darf Dein Kind in Deutschland wählen. 

Vielleicht braucht Dein Kind dabei Hilfe?

Dann kann Dein Kind eine Wahl∙assistenz bekommen.

Dein Kind ist 18 Jahre alt?

Vielleicht kannst Du trotzdem weiter Kindergeld für Dein Kind bekommen. 

Zum Beispiel in diesen Fällen:

  • Dein Kind verdient zu wenig Geld. 
     
  • Dein Kind hat vor dem 25. Lebensjahr eine Behinderung bekommen.

Erwachsenen∙bildung

Bildung endet nicht mit der Schulzeit. 

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Bildung und lebens∙langes Lernen

Das Recht steht in der UN-Behindertenrechts∙konvention.  

Erwachsene können Kurse machen zum Beispiel zu diesen Themen: 

  • Lesen und Schreiben
     
  • Schul∙abschluss nachholen
     
  • Sprache lernen
     
  • Politik und Kultur
     
  • Computer∙kurse

Inklusive Angebote sind für Menschen mit und ohne Behinderung zusammen

Du bist bei einem Angebot nicht sicher: Ist das Angebot inklusiv?

Dann frag am besten beim Anbieter nach. 

Zusammen findet ihr bestimmt eine Lösung.

Diese Anbieter haben Kurse für Erwachsene mit und ohne Behinderungen:

Mehr Infos zur Erwachsenen∙bildung für Menschen mit Behinderung (nicht in Leichter Sprache): Link zu Empfehlungen von der Stiftung Leben

Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V.

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