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Betreuungs∙angebote

Dein Kind ist ein Jahr oder älter?

Dann hat Dein Kind Anspruch auf 

einen Platz in einer Tages∙einrichtung für Kinder. 

Das heißt: Dein Kind muss einen Platz bekommen. 

Dafür ist die Verwaltung zuständig:

  • Deine Stadt
     
  • oder Deine Gemeinde

Es gibt nicht genug Plätze?

Dann muss die Verwaltung trotzdem für einen Betreuungs∙platz sorgen.

Du solltest auf den Platz bestehen.

Aber vielleicht ist das manchmal schwierig?

Dann findest Du hier Hilfe und Infos zu: Anspruch, Widerspruch, Klage  (Leichte Sprache)

Hinweis: Vielleicht hat Dein Kind unter einem Jahr 

auch schon Anspruch auf einen Betreuungs∙platz.

Informiere Dich bei einer Beratungs∙stelle

 

Auf einen Blick

Kinder von 0 – 6 Jahren können eine Früh·förderung bekommen. 

Zum Artikel in Leichter Sprache 

Dein Kind braucht mehr Unterstützung im Kindergarten? 

Dein Kind kann diese Förderung bekommen:

  • Eine Integrations·kraft oder eine Integrations·hilfe  

    begleitet Dein Kind im Kindergarten. 
     
  • Fachkräfte vom Mobilen Sonder·pädagogischen Dienst (MSD) 

    begleiten und fördern Dein Kind. 
     
  • Oder: Dein Kind geht in eine Schul∙vorbereitende Einrichtung (SVE) und  

    bekommt dort mehr Förderung. 

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Betreuungs·plätze für Kinder unter 3 Jahren

Oft gibt es nur wenige Betreuungs∙plätze für Kinder unter 3 Jahren.

Dein Kind hat eine Behinderung?

Dann hilft Dir das Jugendamt bei der Suche nach einer Betreuung.

Beispiele für Einrichtungen zur Betreuung von Kindern von 0 bis 3 Jahren:

  • Kinder·krippen für Kleinkinder und Säuglinge
     
  • Krabbel·gruppen 

    Kleinkinder sind dort gemeinsam mit ihren Eltern.

    Die Kinder spielen dort zusammen.

    Es gibt keine Erzieher.
     
  • Kindergärten mit Betreuung für Kinder unter 3 Jahren
     
  • Tages·mütter oder Tages·väter (private Betreuung)
     
  • Angebote von den Offenen Hilfen 

    Zum Artikel in Leichter Sprache

Betreuung im Kindergarten∙alter (3 – 6 Jahre)

Das Kindergarten∙alter ist sehr wichtig für die Entwicklung von Kindern. 

Es gibt diese Möglichkeiten für die Betreuung

von Kindern mit Behinderung:

Kinder mit und ohne Behinderung spielen gemeinsam.

Manche Kindergärten haben integrative Gruppen.

In diesen Gruppen spielen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam.

In den anderen Gruppen sind nur Kinder ohne Behinderung.

Dein Kind mit Behinderung geht in einen Kindergarten.

Die meisten anderen Kinder dort haben keine Behinderung.

Am besten überlegst Du mit den Erziehern im Kindergarten zusammen: 

Wie kann Dein Kind gut mitmachen?

Vielleicht braucht Dein Kind Unterstützung im Kindergarten.

Dafür gibt es zum Beispiel diese Möglichkeiten:

  • Eine Integrations·kraft unterstützt Dein Kind 

    3 bis 5 Stunden in der Woche im Kindergarten.
     
  • Ein Integrations∙helfer begleitet und unterstützt Dein Kind 

    jeden Tag im Kindergarten.

Stelle einen Antrag auf Eingliederungs∙hilfe.

Eine Integrations·kraft oder ein Integrations∙helfer ist eine Leistung von der Eingliederungs·hilfe.

Mobile Sonder·pädagogische Hilfe (MSH)

Die Abkürzung ist: MSH.

Die MSH ist eine Förderung für Kinder vor der Schulzeit

Die Kinder:

  • haben eine Behinderung. 
     
  • oder bekommen vielleicht eine Behinderung.

Du musst für eine MSH einen Antrag auf Eingliederungs·hilfe stellen.

Dann ist die MSH ist für Dein Kind kostenlos

Die MSH kann hier stattfinden:

  • in der Einrichtung von Deinem Kind
     
  • im Kindergarten
     
  • zu Hause

Die Voraussetzung ist:

Die Eltern müssen einverstanden sein. 

Und die Leitung von der Einrichtung muss einverstanden sein.

Zum Beispiel: die Leitung vom Kindergarten oder von der KiTa.  

Die MSH machen meistens Lehrkräfte von Förder∙schulen. 

Die Lehrkräfte:

  • helfen Kindern beim Lernen durch Spiele.
     
  • finden die Lern·schwierigkeiten von den Kindern heraus.
     
  • beraten die Erzieher im Kindergarten.
     
  • geben den Eltern Tipps.
     
  • arbeiten mit anderen Therapeuten zusammen.

Stelle einen Antrag auf Eingliederungs∙hilfe

Die MSH ist eine Leistung von der Eingliederungs·hilfe.

Frage bei einer Förder∙schule in Deiner Nähe nach der MSH.

Vielleicht kann Dir die Förder∙schule beim Ausfüllen vom Antrag helfen.

Schul∙vorbereitende Einrichtungen (SVE)

Die Abkürzung ist: SVE.

Dein Kind bekommt im Kindergarten nicht genug Unterstützung?

Dann kann Dein Kind in die SVE gehen. 

Dort sind nur Kinder mit Behinderung.

Dein Kind bekommt dort eine stärkere Förderung.

Das Ziel von der SVE ist: 

Dein Kind wird auf die Schule vorbereitet. 

Dein Kind muss nach der SVE nicht auf eine Förderschule gehen. 

Dein Kind kann auch auf eine Grundschule gehen.

In der SVE arbeiten Fachkräfte. Zum Beispiel: 

  • Sonder∙pädagogen
     
  • Therapeuten

Diese Fachkräfte fördern Dein Kind zum Beispiel in diesen Bereichen:

  • Bewegung
     
  • Sprache
     
  • Verhalten gegenüber anderen Kindern

Das braucht Dein Kind für die SVE:

  1. Gutachten über die Entwicklung

    Du oder eine Lehrkraft beauftragen 

    den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD).

    Der MSD macht dann das Gutachten.
     
  2. Antrag für die Aufnahme in die SVE

    Die SVE berät Dich und Dein Kind. 

    Die Leitung von der SVE entscheidet dann: 

    Kann Dein Kind in die SVE gehen?

    Die SVE ist für Dein Kind kostenlos.

Mehr Infos

MSH – Bayernportal (nicht in Leichter Sprache) 

Interview zu Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern  (nicht in Leichter Sprache) 

Integration im Kindergarten (nicht in Leichter Sprache) 

Was ist Mobile Sonderpädagogische Hilfe (MSH)? (nicht in Leichter Sprache) 

Schulvorbereitende Einrichtung in Bayern (SVE) - was ist das? (nicht in Leichter Sprache)

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