Anträge an die Pflegeversicherung
Beachten Sie bitte auch unsere allgemeinen Tipps zur Antragstellung und den technischen Hinweis zu Anträgen.
Wie beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung?
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu beantragen, rufen Sie bei Ihrer Krankenkasse an und bitten Sie die Mitarbeiter, Ihnen einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung zuzusenden. Sie können auch persönlich bei Ihrer Krankenkasse erscheinen und dort den Antrag stellen. Zur Vorbereitung auf die Antragstellung führen Sie am besten ein
Pflegetagebuch.
Wollen Sie auch gleich weitere Leistungen der Pflegeversicherung beantragen, so stellen Sie einen formlosen Antrag und schicken diesen an Ihre Pflegekasse. Einen Musterantrag auf Verhinderungspflege finden Sie hier: Musterantrag auf Verhinderungspflege. Einen ähnlichen Antrag können Sie auch für die Kurzzeitpflege stellen.
Auch teil- und vollstationäre Pflege müssen Sie beantragen. Sprechen Sie hierzu mit der Einrichtung, in der Ihr Kind gepflegt wird oder aufgenommen werden soll.
Wollen Sie Pflegehilfsmittel, technische Hilfen oder Zuschüsse zu Umbaumaßnahmen beantragen, so stellen Sie einen Antrag, in dem aufgeführt ist, was sie beantragen und warum Sie es benötigen. Bei Umbaumaßnahmen sollen auch die voraussichtlichen Kosten angegeben werden. Einen Musterantrag finden Sie hier: Musterantrag auf technische Hilfen .
Hier finden Sie weitere Anträge und Formulare:
Folgende Anträge stellen Sie an die zuständige Niederlassung der Deutschen Rentenversicherung; die zuständige Adresse finden Sie in unserer Adressdatenbank.- Vorausbescheinigung für Pflegepersonen (Formular R253) (Antrag auf Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen)
- Antrag auf Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung (Formular R820);
Anlaufstellen in unserer Adressdatenbank
Wir haben für Sie in einer Adressdatenbank für Bayern wichtige Adressen, die Ihnen weiterhelfen können, zusammengetragen.
Hier finden Sie Anlaufstellen in unserer Adressdatenbank
Weiterführende Links:
So helfen sich Eltern im INTAKT-Forum gegenseitig bei Pflegeanträgen
Rechtsbeistand und Rechtsberatung
zum Hauptartikel Antragstellung
(Überarbeitung des Artikels im März 2017)