Schule/Förderschule
Das große Ganze
In Deutschland hat jedes Kind mit Behinderung ein Recht auf schulische Bildung, eine Errungenschaft nicht zuletzt von engagierten Eltern, welche dies in den 1960er und 1970er Jahren in Deutschland für alle Kinder durchsetzten. Seither gibt es Ausnahmen von der allgemeinen Schulpflicht nur noch in Einzelfällen. Für die Eltern damals stellte sich noch kaum die Frage nach der richtigen Schulart. Durch ihre Initiative wurden z.T. erst Förderschulen aufgebaut, die auch den Lernbedürfnissen von schwer mehrfachbehinderten Kindern gerecht wurden, welche vorher z.B. in Heimen oder zu Hause betreut wurden.
Gleichzeitig startete aber auch in den 1970er Jahren in München der erste Versuch ("Aktion Sonnenschein"), Kinder mit Behinderungen im Schulalter nicht von den anderen zu trennen, sondern sie zu integrieren. Was anfangs noch einzelne Modellprojekte waren, verbreitete sich langsam und sehr unterschiedlich in den verschiedenen deutschen Bundesländern. Das war und ist deshalb so, weil in Deutschland (ähnlich wie z.B. in der Schweiz die Kantone) die Bundesländer die sog. Kulturhoheit haben, auf die der Bund keinen Einfluss hat. Deshalb ist es leider fast nicht möglich die Situation für Deutschland einheitlich darzustellen. So gab es in der Geschichte einiger Bundesländer z.B. Versuche alle Förderschulen abzuschaffen oder zumindest bestimmte Schülergruppen dauerhaft zu integrieren.
Diese Dinge muss man aus unserer Sicht wissen, wenn man sich mit der Frage nach der Schulbildung beschäftigt.
Inklusion - in aller Munde
Im Jahr 2006 wurde das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ausgearbeitet und veröffentlicht. Seitdem dieses Übereinkommen per Gesetz auch in der Bundesrepublik Deutschland gültig ist (31.12.2008), ändert sich in unserem Schulsystem für Kinder mit Behinderung einiges. Schließlich wird im Art. 24 dieser UN-BRK ein "integratives Bildungssystem auf allen Ebenen" gefordert. Dieses versuchen die Bundesländer seither zu entwickeln - auch wenn noch trefflich darüber diskutiert wird, wann ein Bildungssystem als integrativ gilt oder wie ein solches aussehen muss. In einigen Ländern der UN zielt dieses Gesetz eher darauf ab, Kindern mit Behinderung überhaupt Zugang zu Bildung zu verschaffen. Zumindest wird auf Basis dieser gesetzlichen Grundlage kaum einem Kind in Deutschland mehr die integrative Beschulung verwehrt. Darüberhinaus arbeiten die Bundesländer derzeit aber auch am Umbau des jeweiligen Schulsystems. Wie das aussehen kann, haben wir hier zusammengestellt.
Einschränkungen für die Informationen auf unserer Internet-Seite
Seitdem wir hier auf INTAKT das erste Mal Informationen zur schulischen Integration bereitgestellt haben, hat sich also eine Menge getan. Mittlerweile ist es sehr schwierig geworden, über schulische Inklusion zu berichten und die Situation umfassend und trotzdem verständlich darzustellen. Alle Informationen zu diesem Bereich stehen unter folgenden Vorbehalten:
- Weil die Situation so unübersichtlich ist und wir bei INTAKT einen
Schwerpunkt in Bayern haben, können wir uns hier leider nur auf die
rechtliche Situation in Bayern beziehen. Allen Nicht-Bayern empfehlen
wir, in die Suchmaschine Ihres Vertrauens die Suchworte "Inklusion
Schule [Ihr Bundesland]" einzugeben. Darüber kommen Sie recht schnell zu den Informationen über Ihr Bundesland.
- Was wir über die reinen rechtlichen
Grundlagen hinaus erläutern, ist immer eine Momentaufnahme. Momentan
entwickelt sich hier vieles sehr schnell. Wir freuen uns immer darüber,
wenn Sie uns
Neuigkeiten mitteilen.
- Wir
folgen der Sprachregelung des bayerischen Kultusministeriums und
sprechen hier von schulischer "Inklusion". Dabei ist uns bewusst, dass
je nach theoretischer Basis nicht von jedem Fachwissenschaftler alle
Möglichkeiten in Bayern als Inklusion bezeichnet werden würden. Mehr zur
begrifflichen Unterscheidung auf unserer
Seite zur Inklusion.
- Die
Diskussionen werden zunehmend aufgeheizter und viele Eltern haben auch
immer wieder das Gefühl, Sie werden angegriffen, weil sie ihr Kind nicht
inklusiv beschulen oder weil sie es inklusiv beschulen lassen. Die
Grundlage für unsere Information hier können Sie auf unserer
Überblicksseite zum Bereich Schule nachlesen.
Die Frage nach der richtigen Schule - Förderschule oder allgemeine Schule (Regelschule)?
Heute haben also die meisten Eltern in Deutschland - zumindest auf dem Papier - die Wahlfreiheit in Bezug auf die Schule: Förderschule oder
allgemeine Schule. Wahlfreiheit bedeutet auch häufig viel Unsicherheit, denn man muss nun ja selbst entscheiden, welche Schule für das eigene Kind die richtige ist - mit allen Folgen. Beide Formen haben Vor- und Nachteile. Diese muss man aus unserer Sicht immer im Blick auf das Kind und die jeweiligen Bedingungen vor Ort abwägen.

