Anträge an das Sozialamt
Beachten Sie bitte auch unsere allgemeinen Tipps zur Antragstellung und den technischen Hinweis zu Anträgen.
Welche Zuständigkeiten haben die “Sozialämter”?
Es wird unterschieden zwischen örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträgern. Örtliche Sozialhilfeträger sind die Sozialämter in den Landkreisen und den kreisfreien Städten. Die überörtlichen Sozialhilfeträger sind in jedem Bundesland anders organisiert. In Bayern sind die Sozialhilfeverwaltungen der Bezirke zuständig.
So sind die Aufgaben der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger in Bayern verteilt:
Zuständigkeiten der Sozialverwaltungen der Bezirke
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
und damit auch zuständig fürIntegration im Kindergarten,
Integrationshelfer in der Schule oder
Wohnassistenz.
Zugleich ist das Bezirks-Sozialamt auchRehabilitationsträger. Deswegen können Sie dort Anträge für alle Rehabilitationsträger abgeben.
- Hilfe zur Pflege
Zuständigkeiten der Sozialämter der kreisfreien Städte und Landkreise:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Aufsicht für Wohnheime
Wie stelle ich einen Antrag ans Sozialamt oder an die Sozialverwaltung?
Um Sozialleistungen zu beantragen, rufen Sie beim Sozialamt Ihrer Stadt, Ihres Landkreises oder Ihres Bezirkes (in Bayern) an und bitten Sie die Mitarbeiter, Ihnen einen Antrag auf die von Ihnen gewünschten Leistungen zuzusenden. Sie können das Antragsformular auch persönlich im jeweiligen Amt oder ggf. beim Bürgerservice Ihrer Komune abholen oder mancherorts auch von der Interentseite Ihrer Stadt, Ihres Landkreises oder Ihrem Bezirk herunterladen.
Für persönliches Abholen ist in vielen Verwaltungen eine Terminvereinbarung notwendig. Beim Bürgerservice können Sie auch ohne Termin Formulare abholen, falls dies bei Ihnen angeboten wird.
Tipp: Im Internet finden sich viele (verschiedene) Formulare. Verwenden Sie besser nicht das Formular einer anderen Stadt, eines anderen Landkreis oder anderen Bezirkes. Die Angaben darin stimmen nicht unbedingt mit denen Ihres zuständiges Amtes überein (z.B. Mietpreise und Wohnungsgrößen).
Anlaufstellen in unserer Adressdatenbank
Wir haben für Sie in einer Adressdatenbank für Bayern wichtige Adressen, die Ihnen weiterhelfen können, zusammengetragen. Darin finden Sie diese Behörden der Einfachkeit halber weiterhin unter dem Stichwort “Sozialamt”.
Hier finden Sie Anlaufstellen in unserer Adressdatenbank
Weiterführende Links:
So helfen sich Eltern im INTAKT-Forum gegenseitig bei Anträgen ans Sozialamt
schauen Sie im Forum auch unter Anträge an die Sozialverwaltung
Rechtsbeistand und Rechtsberatung
Bundesarbeitsgemeinschaft überörtlicher Sozialhilfeträger
zum Hauptartikel Antragstellung
(Artikel im März 2017 erstellt)