Integrationsfachdienst
Im Bereich der Integrationsfachdienste arbeiten Arbeitsagentur und
Integrationsamt zusammen, um höherqualifizierten schwervermittelbaren Arbeitssuchenden (insbesondere Sonderschulabgänger, psychisch Kranke und geistig Behinderte) eine Tätigkeit außerhalb von Werkstätten zu ermöglichen. Der Integrationsfachdienst hat nach
§ 110 SGB IX im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Arbeitgeber beraten und informieren, bei der Beantragung von Leistungen unterstützen
- Vorgesetzte und Kollegen im Arbeitsumfeld informieren
- Schwerbehinderte Menschen bei Problemen im Arbeitsleben beraten und bei der beruflichen Eingliederung unterstützen, Nachbetreuung, Krisenintervention, psychosoziale Betreuung
- Die Fähigkeiten schwerbehinderter Menschen bewerten und individuelle Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofile erarbeiten
- Das
Integrationsamt bei der Sicherung von Arbeitsplätzen beraten und unterstützen
- Im Auftrag der
Arbeitsagenturen und der Träger der beruflichen Rehabilitation geeignete Arbeitsplätze für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erschließen
- Im Auftrag der
Arbeitsagenturen den Übergang von der Schule sowie von der
Werkstatt für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt begleiten
- Die betriebliche Ausbildung begleiten