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Heimunterbringungskosten - Nachzahlung

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  #1  
Alt 06.02.2010, 17:09
Akenvoigt Akenvoigt ist offline
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Lächeln Heimunterbringungskosten - Nachzahlung


Mein Sohn war zwischen dem 14.und 17.Lebensjahr in einem Heim untergebracht.
Jetzt ist er 18 Jahre und macht gerade eine Ausbildung.
Es sind noch Heimkosten nachzuzahlen..

Jetzt meine Frage:

Muß ich als Mutter noch weiterzahlen ODER kann jetzt mein Sohn herangezogen werden,da er 18 Jahre alt ist und eine Ausbildung macht..
Die Zahlungsaufforderung habe ich als Mutter erhalten.

Vielen Dank im voraus
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  #2  
Alt 06.02.2010, 19:31
HHelmutS HHelmutS ist offline
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Standard AW: Heimunterbringungskosten - Nachzahlung


Hallo Akenvoigt,

bei Heimkosten für Behinderte gilt... sofern es sich nicht um ein privat geführtes "besonderes Schulinternat" handelt... und das Einkommen der Eltern nicht im 6 stelligen Bereich liegt, eine geringe Kostenbeteiligung der Eltern. Dazu gibt es Infos hier im Forum... siehe : Mein Recht. Wenn es sich um ein "normales Heim", ohne zusätzliche Leistungen handelt, und das Einkommen nicht so hoch ist, würde ich damit zu passenden Beratungsstellen... Lebenshilfe.. VDK... oder einem Anwalt gehen.

Helmut
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Vater von Sonja, 25.J. alt, nach einer schweren Erkrankung im Alter von 2 Wochen aber auf dem Stand von 9 - 15 Monaten. ICP, HC, Epi. gehörlos, kaum Verständigung. Schwerstmehrfachbehindert. E-Mail : helick@web.de
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  #3  
Alt 07.02.2010, 07:56
Akenvoigt Akenvoigt ist offline
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Standard AW: Heimunterbringungskosten - Nachzahlung


Das bezahlt werden muß ist schon klar.
Die Frage war,WER es jetzt bezahlen muß..
Mein Sohn 18 Jahre und eigenes Einkommen oder weiterhin ich...
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  #4  
Alt 08.02.2010, 21:14
HHelmutS HHelmutS ist offline
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Ort: NRW / BOR
Beiträge: 589

Standard AW: Heimunterbringungskosten - Nachzahlung


Hallo Akenvoigt

sorry.. also... er war von... bis... im Heim. Aus der Zeit sind noch Heimkosten nachzuzahlen... ? Meine Meinung : ... da er "nicht dafür kann" das er da war, sollte sich die Forderung weiterhin an dich richten... Dann ist da noch die Sache mit der "Unterhaltspflicht"... die gilt bis zur 1. abgeschlossenen Berufsausbildung... da er noch in Ausbildung ist... gilt die noch... wenn eure Einkommen hoch genug ist.

Helmut
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  #5  
Alt 10.02.2010, 10:38
miau miau ist offline
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Beiträge: 273

Standard AW: Heimunterbringungskosten - Nachzahlung


Zitat:
Zitat von Akenvoigt Beitrag anzeigen
Mein Sohn war zwischen dem 14.und 17.Lebensjahr in einem Heim untergebracht.
Jetzt ist er 18 Jahre und macht gerade eine Ausbildung.
Es sind noch Heimkosten nachzuzahlen..

Jetzt meine Frage:

Muß ich als Mutter noch weiterzahlen ODER kann jetzt mein Sohn herangezogen werden,da er 18 Jahre alt ist und eine Ausbildung macht..
Die Zahlungsaufforderung habe ich als Mutter erhalten.

Vielen Dank im voraus
die Kosten beziehen sich auf eine Zeit, in der der Sohn noch minderjährig war. Wieso sollte er sich nun an den Kosten beteiligen müssen.

Micha
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