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auch Fragen zur Grundsicherung

Aus dem Forum: Sozialrecht: Schwerbehindertenausweis, Eingliederungshilfe, ...


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  #1  
Alt 17.12.2009, 15:20
Saraline Saraline ist offline
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Beiträge: 27

Standard auch Fragen zur Grundsicherung


Hallo,
ja, ich weiß, dieses Thema ist nicht neu und es wurde schon sehr viel darüber geschrieben und konnte auch schon gute Infos bekommen, hab aber trotzdem noch ein paar Fragen.
Meine Tochter wird in 2 Wochen 18 und so möchte ich einen Antrag auf Grusi stellen.
Wie berechne ich die anteiligen NK?
Wir leben nicht in Miete, haben aber noch einen Riesenschuldenberg abzuzahlen.
Wie werden da die monatl. Kosten berechnet?
Kann ich für meine Tochter einen Mietpauschbetrag verlangen? Wenn ja, wieviel?
Vielleicht hört sich das blöd an, aber mein einziger Verdienst wird nächstes Jahr abgebaut, und da ich schon ein gewisses Alter habe, ist es nicht gesagt, dass ich schnell wieder was finden werde. Und wie gesagt, der schuldenberg ist noch unheimheimlich hoch.
Wo kann ich mich zudem noch schlau machen?
Wäre schön, wenn mir der eine oder andere gute Tipps geben könnte.
Vielen Dank vorab...
Gruß
Saraline
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  #2  
Alt 05.02.2010, 23:46
Saraline Saraline ist offline
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Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 27

Standard AW: auch Fragen zur Grundsicherung


Auch hier Danke für die Hilfestellung :o(
Saraline
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  #3  
Alt 06.02.2010, 20:27
HHelmutS HHelmutS ist offline
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Standard AW: auch Fragen zur Grundsicherung


Hallo Saraline,

nich so ungeduldig... hochschieben hilft... .

Das mit dem Nebenkosten ist einfach... Alle Nebenkosten geteilt durch die Anzahl der Nutzer... ergibt den Anteil von einer Person... das wird bei Sonjas Grusi. auch mit der Miete gemacht.

Im eigenen Haus wird die Miete anteilig berechnet. Dafür braucht es dann einen "extra Betreuer", der vom Vormundschaftsgericht .. nur für den Zweck bestellt werden muß ! Eltern als gesetzl. Betreuer ihres Kindes dürfen das nicht für ihr Kind regeln ! Der extra Betreuer regelt dann das Mietverhältnis zwischen Eltern u. Kind. Also zum Vormundschaftsgericht gehen/anrufen, und die Situation schildern !

Wegen dem Schuldenberg... wg. dem Haus...? sieht das traurig aus, wenn man die Raten nicht zahlen kann. Da hilft.. so traurig das das auch ist... nur... objektiv bleiben, und sich lieber rechtzeitig vom Haus trennen,... oder .. lieber ein Ende mit schrecken... als anders rum.

Helmut
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Vater von Sonja, 25.J. alt, nach einer schweren Erkrankung im Alter von 2 Wochen aber auf dem Stand von 9 - 15 Monaten. ICP, HC, Epi. gehörlos, kaum Verständigung. Schwerstmehrfachbehindert. E-Mail : helick@web.de
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  #4  
Alt 06.02.2010, 23:32
Benutzerbild von Kirsten
Kirsten Kirsten ist offline
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Standard AW: auch Fragen zur Grundsicherung


Hallo Saline,

wenn ihr ein eigenes Haus besitzt und darauf Schulden habt, dann werden die Schuldzinsen der Hauskredite der Miete gleichgestellt, d.h. anteilig auch auf deine/eure Tochter umgelegt. Das gilt aber nur anteilig an den Zinsen, nicht an der gesamten Tilgungsrate. (Man soll sich ja an der Grundsicherung nicht bereichern)
Zu den umlegbaren Nebenkosten zählen Kosten für Heizung, Müllgebühren, usw. Das wird aber vom Sozialamt berechnet. Die wollen nur die Unterlagen eurer Gesamtkosten und die gemeldeten Personen in eurem Haushalt. Was ihr für Unterlagen einreichen müsst/könnt, sollte euch eigentlich das Sozialamt vorgeben können.
Viele Grüße
kirsty
__________________
Wer nichts für andere tut, tut nichts für sich.
Goethe

Kirsten mit Sohn Stefan (*1990/angeborene Toxoplasmose mit einer komplexen Behinderung)
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  #5  
Alt 07.02.2010, 11:30
kasumi2006 kasumi2006 ist offline
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Standard AW: auch Fragen zur Grundsicherung


Hallo HHelmutS,

möchte mich in diese Fragestellung gerne einmal einklinken.

Anscheinend kennst Du Dich in dieser Materie etwas besser aus. Unser Sachbearbeiter auf dem SA macht diesbezüglich keinen kompetenten Eindruck. Wahrscheinlich kommt ein solcher Fall nur selten dort vor.

Folgende Sachlage: Wir (mein Mann und ich) sind Betreuer undserer Tochter Rebecca 18,5 Jahre alt (frühkindlicher Autismus). Wir leben mit 4 Personen in einem bereits abbezahlten Einfamilienhaus. Es fallen also keine Mietskosten noch Tilgungs- oder Zinszahlungen mehr an.

Könnten auch wir gegenüber dem SA "Miete" einfordern??? Bei der Grundsicherung, die immer noch nicht bewilligt ist, haben wir lediglich Nebenkosten geltend gemacht.

Mir ist klar, daß wir als Betreuer, keinen Mietsvertrag mit unserer Tochter abschließen können. (Interessenkonflikt). Soweit habe schon Infos gesammelt.

Es wäre schön, wenn Du über weitere Erfahrungswerte verfügen würdest.

Danke im voraus.

lg. Ilona
Falls Du noch Infos benötigst, bitte melden.
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  #6  
Alt 07.02.2010, 13:15
HHelmutS HHelmutS ist offline
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Standard AW: auch Fragen zur Grundsicherung


Hallo Ilona,

wenn... euer Einkommen besagt Grenze nicht übersteigt, könnt ihr von Rebeca Miete fordern. Dafür wird dann auf Anfrage/Antrag vom Vormundschaftsgericht ein zusätzlicher Betreuer für den Bereich.. "Mietvertrag mit den Eltern".. oder so.. bestellt. Mit dem so erarbeiteten Mietvertrag könnt ihr dann für Rebeca die Miete.. bzw. die angemessenen Kosten der Unterkunft.. vom Amt "fordern".

Helmut
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  #7  
Alt 07.02.2010, 16:33
kasumi2006 kasumi2006 ist offline
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Standard AW: auch Fragen zur Grundsicherung


Hallo HHelmutS,

ich muß leider noch einmal nachfragen: ist Dir eventuell bekannt wie so ein Mietvertrag aus zu sehen hat??? Es würde mich hinsichtlich der qm-Zahl interessieren. Bei einem "normalen" Mietvertrag wird die Miete gerechnet (Miete geteilt durch die Anzahl der Bewohner). Wir haben im Jahre 2003 unser Dach ausgebaut und haben jetzt ca. 150 qm Wohnfläche. Kann ich jetzt ebenfalls so verfahren, oder müsste oder sollte ich eventuell die qm-Zahl nehmen, die einer alleinstehenden Person zustehen.

Wie siehst Du die Sache???

Das Einsetzen eines 3. Betreuers für dieses Verfahren, wie sieht es mit den Kosten aus, dauert ein solches Einsetzen lange oder letzte Frage: müsste ich dieses Prozedere jedes Jahr neu stellen, da Grundsicherung ja auch jedes Jahr neu gestellt werden müsste.

Entschuldige, bitte die vielen Fragen, aber ich hoffe, daß Du mir weiterhelfen kannst.

Danke.

lg.Ilona
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  #8  
Alt 08.02.2010, 20:05
HHelmutS HHelmutS ist offline
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Standard AW: auch Fragen zur Grundsicherung


Hallo Ilona,

ich sehe das so, das man das so einfach nicht sagen kann .

Wenn Rebecca alle Räume im Haus nutzen kann/tut, kann man sicher die gesamte Fläche durch 4 teilen.... wenn für alle Familienmitglieder.. insbesondere Kinder mit Einkommen das gleiche gilt.. ! Wenn beim teilen noch eine sehr große WohnFläche raus kommt, kann es einen Kompromis wg. der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft geben... ! Hier hat das VMG, bzw. ein Berufs-Zusatzbetreuer schon einen Mietvertrag abgelehnt, weil die anderen Kinder mit gleichem Einkommen keine Miete zahlen brauchten. Der Zusatzbetreuer kostet nur, wenn Rebeca "vermögend" ist... bzw. ihr die Aufwandspauschale nicht vom Gericht, sondern von Rebecas Vermögen "bekommt".

Helmut
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  #9  
Alt 09.02.2010, 19:45
Saraline Saraline ist offline
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Standard AW: auch Fragen zur Grundsicherung


Vielen Dank für die Antworten. Irgendwie blicke ich noch nicht ganz, wie so ein Mietvertrag mit dem behinderten Kind aussehen soll und warum da noch ein anderer Betreuer eingeschalten werden muss.
Aber mal eine ganz andere Frage. Wenn die Ämter das alles so kompliziert machen, kann man doch auch für den behinderten erwachsenen Menschen was anmieten - für ihn ganz allein. Dann hat man wenigstens auch keine fremden Menschen in der Wohnung. Sehe ich das richtig?
Liebe Grüße
Saraline
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  #10  
Alt 09.02.2010, 20:21
HHelmutS HHelmutS ist offline
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Standard AW: auch Fragen zur Grundsicherung


Hallo Saraline,

das mit dem Zusatzbetreuer ist nötig, damit sichergestellt ist, das sich niemand an dem Betreuten bereichert, oder er schlechter gestellt wird als andere. Der Zusatz.. oder wie man auch sagt, Ergänzungs -betreuer regelt halt den Mietvertag zwischen Eltern u. Kind.. wenn der Behinderte in "seiner Familie" oder in einem Haus wohnt, das den Eltern... oder seinem rechtl. Betreuer gehört.

Und Ja.... man kann für einen Erwachsenen behinderten eine ganz normale Wohnung mieten.... wenn er denn damit zurecht kommt... bzw. alle nötigen Hilfen hat. Die nötigen Hilfen kann man .. bzw.- sollte man mit Hilfe des pers. Budget bekommen. Das macht aber nur für Behinderte Sinn, die klar mitteilen können was sie wollen.

Helmut
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