Zurück   INTAKT Forum > Themen aus allen Lebenslagen > Sozialrecht: Schwerbehindertenausweis, Eingliederungshilfe, ...


Grundsicherung und Kindergeld

Aus dem Forum: Sozialrecht: Schwerbehindertenausweis, Eingliederungshilfe, ...


Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
  #1  
Alt 04.12.2009, 08:44
Benutzerbild von Inge
Inge Inge ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.07.2006
Ort: Kleinkahl
Alter: 51
Beiträge: 640

Standard Grundsicherung und Kindergeld


Hallo zusammen,

Zitat:
[....] In aktuellen Bewilligungsbescheiden wird Leistungsberechtigten, die im Haushalt ihrer Eltern leben, neuerdings mitgeteilt, dass das Sozialamt bei der Familienkasse die Abzweigung des Kindergeldes beantragt hat.

Hintergrund dieser Vorgehensweise ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Dezember 2008 (Aktenzeichen III R 6/07). Danach darf das eigentlich den Eltern zustehende Kindergeld an den Sozialleistungsträger abgezweigt und damit letztlich an diesen ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte nicht zum Unterhalt seines volljährigen behinderten Kindes verpflichtet ist, weil es Grundsicherungsleistungen erhält. Eltern behinderter Kinder müssen aufgrund dieser Rechtsprechung darum bangen, dass sie das Kindergeld behalten dürfen. [....]

Der bvkm rät Betroffenen deshalb dringend dazu, sich gegen die Abzweigungsanträge der Sozialämter zur Wehr zu setzen. Argumentieren sollten die Eltern damit, dass sie für ihr Kind durchschnittlich im Monat Aufwendungen in Höhe des Kindergeldes haben. Die aktuelle "Argumentationshilfe gegen die Abzweigung des Kindergeldes" des Verbandes hilft Eltern, ihr Recht durchzusetzen. Sie enthält einen Mustereinspruch und kann im Internet kostenlos heruntergeladen werden. moh
Quelle und kompletter Text: kobinet (dort gibt es auch einen Link zum BVKM mit Musterwiderspruch)

Auf jeden Fall sollte man ab 2010 schon anfangen, Quittungen als Nachweise für die Verwendung des Kindergeldes zu sammeln. Das dürfen jedoch keine Kosten sein, die über die Grundsicherungsleistungen abgedeckt sind (Unterkunft, Ernährung,...), sondern diverse "Extras" (z.B. für Medikamente oder Therapien, die nicht von der KK übernommen werden; für Urlaube und Freizeiten...).

Sch***-Bürokratie
__________________

Viele Grüße von
Inge und Annika (*83 / Rett-Syndrom)


Das Leben ist wie Spaghetti!
Ganz schön verwickelt – aber gut!

Hägar der Wikinger
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 04.12.2009, 12:40
Benutzerbild von Yvonne
Yvonne Yvonne ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 16.11.2001
Ort: Bremen
Alter: 41
Beiträge: 1.316

Standard AW: Grundsicherung und Kindergeld


Hallo Inge,

auf diesen Artikeln hatte ich auch schon mal im September hingewiesen.

http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=7847

Liebe Grüße

Yvonne
__________________
( Mama von Sarah 16 Jahre globale Entwicklungsretardierung, keine Sprache,versteht aber alles, Minderwüchsig und auf dem Stand eines 3 Jährigen Kindes und Jana 18 Jahre und Alina 13 Jahre )

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: :::
Und denkt dran:
Sonntags und Donnerstags ab 21:00 Uhr
ist Gemeinschaftschat bei
www.behinderte-kinder.de und www.intakt.info

---------------------------------------------------
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 04.12.2009, 17:47
miau miau ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.05.2006
Ort: Bad Neustadt
Alter: 46
Beiträge: 273

Standard AW: Grundsicherung und Kindergeld


heißt das, dass das Kindergeld dann nicht mehr weiter bezahlt wird, wenn der Behinderte Grundsicherung erhält?

Es hieß doch, dass behinderte Menschen bis zum Tod Kindergeld ausgezahlt bekommen. Es muss nur immer wieder neu beantragt werden, wenn die Frist der Bewilligung abgelaufen ist.

lg Micha
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 05.12.2009, 10:27
Benutzerbild von Inge
Inge Inge ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.07.2006
Ort: Kleinkahl
Alter: 51
Beiträge: 640

Standard AW: Grundsicherung und Kindergeld


Hallo zusammen,

sorry Yvonne, da hatte ich bei der Suchfunktion nicht auf die länger zurückliegenden Beiträge geschaut

Micha, das Kindergeld bekommst Du weiterhin, aber Du musst nachweisen, dass Du zusätzliche Aufwendungen mindestens in der Höhe des Kindergeldes für Dein Kind hast.
__________________

Viele Grüße von
Inge und Annika (*83 / Rett-Syndrom)


Das Leben ist wie Spaghetti!
Ganz schön verwickelt – aber gut!

Hägar der Wikinger
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 05.12.2009, 10:42
miau miau ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.05.2006
Ort: Bad Neustadt
Alter: 46
Beiträge: 273

Standard AW: Grundsicherung und Kindergeld


warum soll´s einfach gehen, wenn´s auch kompliziert geht.
Irgendwo müssen ja Einsparungen vorgenommen werden, und wie üblich geschieht dies durch die Hintertüre bei Menschen, die sich eh nicht wehren können. Nächsten Jahr wird meine Tochter 27, bin gespannt wie der Antrag angenommen wird.

Micha
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 05.12.2009, 13:20
Benutzerbild von Seti
Seti Seti ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2009
Ort: Lk tübingen
Beiträge: 153

Standard AW: Grundsicherung und Kindergeld


Also unsere Grundsicherung ist ja nun auch bewilligt wurden.

Es wurde zwar gefragt wer das KG erhält , ansonsten nix.

Unsere Erklärung hierzu , KG erhält Mutter , ich kann darüber nicht verfügen .
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 08.12.2009, 09:21
Benutzerbild von Andreas
Andreas Andreas ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 07.05.2008
Ort: München
Alter: 27
Beiträge: 674

Standard AW: Grundsicherung und Kindergeld


Hallo,

Inge und Yvonne vielen Dank für diese Informationen.

Ich habe die Informationen auch in unseren Informationsartikel zum Kindergeld eingebaut.

Liebe Grüße
Andreas
__________________
www.intakt.info

Bist du aus Bayern?: -> Forum Bayern: Regionale Termine, Kontakte, Gesuche, etc.
Aktuelles auf dieser Plattform? -> Neues auf INTAKT

Freude ist ein tolles Motiv, um Menschen zu helfen. Mitleid nicht.
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 08.12.2009, 19:12
kasumi2006 kasumi2006 ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2009
Ort: merzenich
Beiträge: 20

Lächeln AW: Grundsicherung und Kindergeld


Hallo, liebe Forumsmitglieder,

ich möchte mich erst einmal für die nette Aufnahme bei Euch bedanken. Vor allem bei Yvonne, mit der ich am Sonntag schon im Chat verbunden war.

Folgende Situation: im August d.J. wurde unsere Tochter 18 Jahre und ich als ihre Betreuerin habe einen Antrag auf Grundsicherung gestellt. Bis heute noch keinerlei Bescheid. Auf verschiedenen Seiten las ich von folgendem Gerichtsurteil: B8SO8/08 R, das darauf verweist,das behinderte Grundsicherungsbezieher als Alleinstehende zu behandeln seien und somit Anspruch auf 100% Regelsatz hätten und nicht 80 %. Meine Frage lautet: hat jemand Erfahrungswerte dazu? Positiv sowie negativ? Desweiteren : steht meiner Tochter dann weiter Kindergeld zu, (wenn sie als Haushaltvorstand gilt)?

Dann noch eine weitere Frage: Wie gesagt bin ich Betreuerin meiner Tochter, ebenso mein Mann. Wir wohnen in einem bereits abbezahlten Eigenheim. In dem o.g. Antrag haben wir anteilige Nebenkosten mitbeantragt. Jedoch keine Mietkosten. Der Rechtspfleger meinte bei Abholung der Betreuungsurkunde, dieses sollte ich ändern. Hierzu bräuchte ich jedoch einen 3. Betreuer, da wir nicht gleichzeitig Betreuer und Vermieter unserer Tochter sein können. Was muß ich in diesem Fall unternehmen? Wie gesagt, es ginge nur um die Unterschrift unter einen Mietsvertrag. Wieviel qm kann oder darf ich meiner Tochter vermieten? Sie hat ihr eigenes Zimmer, nutzt WZ, Bad, Küche und unser Schlafzimmer.

Es wäre schön von Euch zu hören.
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 08.12.2009, 19:28
Benutzerbild von Inge
Inge Inge ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.07.2006
Ort: Kleinkahl
Alter: 51
Beiträge: 640

Standard AW: Grundsicherung und Kindergeld


Hallo Ilona,

wenn Du mit Deiner Tochter einen Mietvertrag abschließt, dann musst Du diese Einkünfte auch versteuern!
__________________

Viele Grüße von
Inge und Annika (*83 / Rett-Syndrom)


Das Leben ist wie Spaghetti!
Ganz schön verwickelt – aber gut!

Hägar der Wikinger
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 08.12.2009, 19:46
kasumi2006 kasumi2006 ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2009
Ort: merzenich
Beiträge: 20

Standard AW: Grundsicherung und Kindergeld


Hallo Inge,
erst einmal Danke für Deine Antwort. Uns war schon klar, daß wir die Mieteinkünfte versteuern müssten. Das war auch der Grund , warum wir diesen Posten nicht mitbeantragt haben. Wir wollen uns jetzt nur einmal schlau machen. Für alle Fälle.

lg. Ilona
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung Yvonne Sozialrecht: Schwerbehindertenausweis, Eingliederungshilfe, ... 12 26.06.2010 16:48
Grundsicherung Face Sozialrecht: Schwerbehindertenausweis, Eingliederungshilfe, ... 13 30.06.2009 18:24
Grundsicherung Biggi65 Sozialrecht: Schwerbehindertenausweis, Eingliederungshilfe, ... 0 28.01.2009 13:05
Grundsicherung miau Sozialrecht: Schwerbehindertenausweis, Eingliederungshilfe, ... 2 23.02.2008 10:50
Grundsicherung/Kindergeld bella Sozialrecht: Schwerbehindertenausweis, Eingliederungshilfe, ... 2 24.07.2005 05:56