Hallo Andreas,
das hier meine ich
http://www.intakt.info/164-0-werksta...-menschen.html
http://www.bvkm.de/recht/rechtsratge...dsicherung.pdf ( Seite 3 ) (umstritten ist bei behinderten die im Eingangsverfahren sind oder Berufsbildungsbereich)
im Grunde genommen wird mein Sohn doch darauf vorbeitet in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden. Selbst als wir noch Alg II bezogen haben wurde es immer als vollerwerbsfähig geführt. Und auch die Beraterin vom AA sehen dies so. Deshalb ja Ihre Aussage ausser diesem Ausbildungsgeld von 62 Euro gäb es nix mehr. Ich hatte ja gezielt danach gefragt ob wir dann Grundsicherung beantrag können. IHRE ANTWORT WAR NEIN.Und das mit Pflegestufe II.
Und hier lese ich das er wen er in einer WfbM ist ein Recht auf Grundsicherung hat.
Dann noch ne Frage,
das Auto ist auf unseren Sohn zugelassen, er steht auch im Fahrzeugbrief / Schein.
Es ist ein Dacia , den haben wir uns extra wegen Ihm gekauft da ins alte Auto sein Rolli nicht reinpasste.Kauf erfolgte 2008 ist also jetzt 1 Jahr alt. Auch wird er zu fahrten genutzt wie Arzt, Therapie usw.
Also Halter Sohn , Versicherungsnehmer Mann, Raten an Autohaus tragen wir.Gesamtwert 2008 ca. 13000.
Kann es sein das hier das Auto verkauft werden muss?????
Beim Alg II ( BGS)gibt es ein Urteil das der Wert des Autos nicht 7500 Euro überschreiten darf gilt das auch bei Grundsicherung.
Ansonsten hat mein Sohn kein Vermögen.
Grüßle Seti