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Grundsicherung ja oder nein

Aus dem Forum: Sozialrecht: Schwerbehindertenausweis, Eingliederungshilfe, ...


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  #1  
Alt 14.10.2009, 11:32
Benutzerbild von Seti
Seti Seti ist offline
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Registriert seit: 05.01.2009
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Standard Grundsicherung ja oder nein


Hallo zusammen,

jetzt muss ich doch mal Fragen.

Sohn 21 Jahre , Schwerstbehindert 100 , mit Merkzeichen G,aG, B,H, RF Pflegestufe II

geht seit 1.9 in den Berufsbildungsbereich der WfbM , Ausbildungsgeld 62 Euro mtl.( Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß §§97 ff SGB III i.v.m. § 33 und §§ 44 SGB IX)

Jetzt wollen wir Grundsicherung beantragen , beim lesen hier unter mein Recht steht aber widersprüchliches.

Lohnt es sich überhaupt Grundsicherung zu stellen , was wen diese abgelehnt wird dann PB Antrag stellen ???

Antrag auf Grundsicherung hab ich schon ausgefüllt alle erfordenlichen Sachen kopiert


Über Antworten freut sich

SETI
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  #2  
Alt 14.10.2009, 12:10
Max Max ist offline
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Beiträge: 39

Standard AW: Grundsicherung ja oder nein


Hallo SETI,

die Grundsicherung steht Menschen über 18 zu, die aus eigener Kraft nicht in der Lage sind ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und dazu in der Zukunft voraussichtlich auch nicht in der Lage sein werden.
Du solltest den Antrag unbedingt stellen.
Übrigens, das Kindergeld darf nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden, auch wenn die Sozialämter das immer wieder versuchen

Grüße Susanne
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  #3  
Alt 14.10.2009, 16:09
Benutzerbild von Seti
Seti Seti ist offline
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Standard AW: Grundsicherung ja oder nein


Hallo Susanne,

das mit dem Kindergeld ist mir bekannt.Auch wohnt Sohn zu Hause,KG wird an uns ausgezahlt ,eine Abzweigung des KG wird daher auch keinen Erfolög haben

Mir stellte sich nur die Frage Grundsicherung ja oder nein , da uns die nette Beraterin vom AA damals sagte es gibt keine weiteren Leistungen mehr.

Wir machen uns auch in hinsicht der Eingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt nix vor , er wird dort nie arbeiten können . Dazu ist seine Behinderung und auch die damit verbundene Hilfe zu groß.

Auch sieht die Lage auf dem ersten Arbeitsmarkt ja nun auch nicht so rosig aus.

Grüße Seti
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  #4  
Alt 14.10.2009, 20:02
kari98 kari98 ist offline
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Beiträge: 1

Standard AW: Grundsicherung ja oder nein


Hallo Seti,

Dein Sohn hat auf jeden Fall einen Anspruch auf Grundsicherung nach SGB XII. Beim Arbeitsamt haben die vielleicht auch keine Ahnung. Du mußt zum örtlichen Sozialamt ... und der Tipp mit dem Kindergeld ist gut. Das steht Dir in jedem Fall neben der Grundsicherung weiter zu.

Grüße Monika
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  #5  
Alt 14.10.2009, 22:02
HHelmutS HHelmutS ist offline
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Beiträge: 589

Standard AW: Grundsicherung ja oder nein


Hallo Seti,

Grundsicherung lohnt sich für die Eltern und den Behinderten, solange das Einkommen bzw. Sparguthaben der Eltern nicht in die 100 tausende geht... und das Vermögen des Behinderten bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Da gibt irgendwo eine Anrechnungsgrenze. Wenn man drunter bleibt, und keine Grundsicherung nutzt, ist das so als wenn man jeden Monat über 400 Euro zum Fenster raus wirft... Fragen auf dem Amt ... oder Googeln... Grundsicherung Einkommen Schonvermögen... kostet nix.

Helmut
__________________
Vater von Sonja, 25.J. alt, nach einer schweren Erkrankung im Alter von 2 Wochen aber auf dem Stand von 9 - 15 Monaten. ICP, HC, Epi. gehörlos, kaum Verständigung. Schwerstmehrfachbehindert. E-Mail : helick@web.de
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  #6  
Alt 14.10.2009, 22:56
Benutzerbild von Yvonne
Yvonne Yvonne ist offline
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Standard AW: Grundsicherung ja oder nein


Hi Seti,,

schau mal bei Intakt da findest du einige Infos:

http://www.intakt.info/148-0-grundsicherung.html

Liebe Grüße

Yvonne
__________________
( Mama von Sarah 16 Jahre globale Entwicklungsretardierung, keine Sprache,versteht aber alles, Minderwüchsig und auf dem Stand eines 3 Jährigen Kindes und Jana 18 Jahre und Alina 13 Jahre )

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: :::
Und denkt dran:
Sonntags und Donnerstags ab 21:00 Uhr
ist Gemeinschaftschat bei
www.behinderte-kinder.de und www.intakt.info

---------------------------------------------------
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  #7  
Alt 15.10.2009, 09:15
Benutzerbild von Andreas
Andreas Andreas ist offline
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Beiträge: 674

Standard AW: Grundsicherung ja oder nein


Hallo Seti,

du schreibst, dass sich beim Lesen unter "Mein Recht" widersprüchliche Aussagen befinden. Meinst du damit den Informationsartikel, den Yvonne auch verlinkt hat?

Wenn ja, wo ist der Knoten für dich? Dann kann ich das im Artikel noch mal klarer schreiben.

Übrigens: Wenn abzusehen ist, dass dein Sohn nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten können wird, dann solltest du auf alle Fälle den Antrag mal stellen.

Gruß
Andreas
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Freude ist ein tolles Motiv, um Menschen zu helfen. Mitleid nicht.
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  #8  
Alt 15.10.2009, 10:19
Benutzerbild von Seti
Seti Seti ist offline
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Ort: Lk tübingen
Beiträge: 153

Standard AW: Grundsicherung ja oder nein


Hallo Andreas,

das hier meine ich
http://www.intakt.info/164-0-werksta...-menschen.html

http://www.bvkm.de/recht/rechtsratge...dsicherung.pdf ( Seite 3 ) (umstritten ist bei behinderten die im Eingangsverfahren sind oder Berufsbildungsbereich)

im Grunde genommen wird mein Sohn doch darauf vorbeitet in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden. Selbst als wir noch Alg II bezogen haben wurde es immer als vollerwerbsfähig geführt. Und auch die Beraterin vom AA sehen dies so. Deshalb ja Ihre Aussage ausser diesem Ausbildungsgeld von 62 Euro gäb es nix mehr. Ich hatte ja gezielt danach gefragt ob wir dann Grundsicherung beantrag können. IHRE ANTWORT WAR NEIN.Und das mit Pflegestufe II.
Und hier lese ich das er wen er in einer WfbM ist ein Recht auf Grundsicherung hat.


Dann noch ne Frage,

das Auto ist auf unseren Sohn zugelassen, er steht auch im Fahrzeugbrief / Schein.
Es ist ein Dacia , den haben wir uns extra wegen Ihm gekauft da ins alte Auto sein Rolli nicht reinpasste.Kauf erfolgte 2008 ist also jetzt 1 Jahr alt. Auch wird er zu fahrten genutzt wie Arzt, Therapie usw.
Also Halter Sohn , Versicherungsnehmer Mann, Raten an Autohaus tragen wir.Gesamtwert 2008 ca. 13000.

Kann es sein das hier das Auto verkauft werden muss?????
Beim Alg II ( BGS)gibt es ein Urteil das der Wert des Autos nicht 7500 Euro überschreiten darf gilt das auch bei Grundsicherung.

Ansonsten hat mein Sohn kein Vermögen.

Grüßle Seti

Geändert von Seti (15.10.2009 um 10:29 Uhr)
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  #9  
Alt 15.10.2009, 17:58
Max Max ist offline
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Standard AW: Grundsicherung ja oder nein


Hallo seti
ein Auto gehört tatsächlich zum anrechenbaren Vermögen. Die Frage ist, ob es das Auto eures Sohnes ist, denn Halter ist nicht automatisch auch Eigentümer.
Wenn ihr z.B noch Raten zu zahlen habt, dann gehört das Auto noch der Bank (Eigentumsvorbehalt)

Grüße Susanne
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  #10  
Alt 15.10.2009, 19:30
HHelmutS HHelmutS ist offline
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Beiträge: 589

Standard AW: Grundsicherung ja oder nein


Beim Auto kommt es auf den Wert des Autos, und die Höhe des vorhandenen Vermögens an.

Beides zusammen soll den Wert des Schonvermögens.. das beliebig ausgegeben werden darf.. nicht übersteigen. Vermögen das zur Alterssicherung zurück gelegt wird zählt da nicht zu.... das darf aber auch nur ab dem Bezug einer Altersrente ausgegeben werden !.... sonst wird keine Grundsicherung mehr gezahlt bis der Rest bei vernünftigem Umgang damit zum Leben verbraucht wurde !

Helmut
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