Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betreuung
dorothea
28.08.2008, 23:53
hallo,
ich habe eine betreuungsperson für meine tocher.habe gehört, dass es eine monatliche pauschale gibt über 100,00 bis 200,00 euro. das geld würde ich gern dafür verwenden, weiß allerdings nicht wie ich das anstellen kann.
weiß jemand einen weg?
Hallo Dorothea,
meinst Du eine gesetzliche Betreuung? Oder meinst Du Verhinderungs p f l e g e?! 100€ bzw. 200€ gibt es ab 1.7.2008 für Menschen mit (erhöhtem) Betreuungsbedarf. Dies können keine Familienangehörigen oder Freunde übernehmen, sondern:
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Zu Hause gepflegten Versicherten, bei denen durch eine Untersuchung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung eine dauerhafte erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt wurde, kann bei einem erheblichen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf ein zusätzlicher Betreuungsbetrag erstattet werden. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen und zwar für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen. Das heisst, dass auch hier ein Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse und dem Anbieter bestehen muss, weil der Anbieter bestimmte Voraussetzungen (Qualitätsanforderungen) erfüllen muss.
Verhinderungspflege
Bei Krankheit oder Erholungsurlaub der Pflegeperson, aber auch in Krisensituationen, werden die Kosten einer professionellen Ersatzpflegekraft für längstens vier Wochen im Jahr übernommen (bis zu 1.470 EUR pro Jahr). Wird die Pflege durch eine Pflegekraft übernommen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert ist oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt und nicht erwerbsmäßig pflegt, übernimmt die Pflegekasse den Betrag in Höhe des Pflegegeldes der jeweiligen Pflegestufe sowie die nachgewiesenen zusätzlichen Aufwendungen (z.B. Fahrkosten). Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens während 12 Monaten zu Hause gepflegt hat.
Anke
Hallo Dorothea,
wenn du mehr zu den Leistungen der Pflegeversicherung lesen willst, haben wir auch auf unserer Seite einen ausführlichen Bereich dazu:
Auf der Seite "Leistungen der Pflegeversicherung" (http://www.intakt.info/98-0-leistungen-der-pflegeversicherung.html) findest du die allgemeinen Regelungen, dort auch die Regelungen zur Verhinderungspflege, die Anke erwähnt hat.
Und auf der Seite "Zusätzliche Betreuungsleistungen in der Pflege" (http://www.intakt.info/94-0-zusaetzliche-betreuungsleistungen-in-der-pflege.html) findest du die genauen Regelungen zu diesen Leistungen.
Lg
Andreas