Sabine 65
28.08.2008, 12:40
Hallo,
ich habe mich in den letzten Jahren immer mal bei INTAKT umgesehen aber bis jetzt alle größeren und kleineren Probleme mit Ämtern und Behörden selber ganz gut lösen können. Unsere Tochter wurde jetzt volljährig und nun brauche ich doch mal eure Hilfe!
Es geht um die Grundsicherung. Wir haben ein eigenes Haus mit einem behindertengerechten Anbau. Bei der Grundsicherung wurden jedoch nur die Heizkosten und Betriebskosten angerechnet, die Schuldzinsen wurden nicht berücksichtigt. Wer kann uns sagen, wie sich die "angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung" berechnen lassen, die ja übernommen werden müssen. Unsere Tochter ist Pflegebedürftig (Stufe III) und auf den Rollstuhl angewiesen. Was ist in diesem Fall "angemessen"?. Ich werde auf jeden Fall gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Ich weiss nur noch nicht ob ich gleich einen Rechtsanwalt einschalten oder mit "guten Argumenten" erst einmal mit dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen soll. Meiner Meinung nach müßten die Kosten pro Kopf berechnet werden. Gibt es evtl. eine Anlaufstelle die bei der Berechnung helfen kann?
Vielen Dank
Sabine 65
ich habe mich in den letzten Jahren immer mal bei INTAKT umgesehen aber bis jetzt alle größeren und kleineren Probleme mit Ämtern und Behörden selber ganz gut lösen können. Unsere Tochter wurde jetzt volljährig und nun brauche ich doch mal eure Hilfe!
Es geht um die Grundsicherung. Wir haben ein eigenes Haus mit einem behindertengerechten Anbau. Bei der Grundsicherung wurden jedoch nur die Heizkosten und Betriebskosten angerechnet, die Schuldzinsen wurden nicht berücksichtigt. Wer kann uns sagen, wie sich die "angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung" berechnen lassen, die ja übernommen werden müssen. Unsere Tochter ist Pflegebedürftig (Stufe III) und auf den Rollstuhl angewiesen. Was ist in diesem Fall "angemessen"?. Ich werde auf jeden Fall gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Ich weiss nur noch nicht ob ich gleich einen Rechtsanwalt einschalten oder mit "guten Argumenten" erst einmal mit dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen soll. Meiner Meinung nach müßten die Kosten pro Kopf berechnet werden. Gibt es evtl. eine Anlaufstelle die bei der Berechnung helfen kann?
Vielen Dank
Sabine 65