PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegestufe 2 einfach weggnommen - geht das ???


Manuela - Klara
22.08.2008, 18:49
Bei meine Tochter (22 Jahre ) ist geistig behindert und hat seid ihrem 5 Lebenjahr leichte Epilepsie. Sie ist vor 2 Jahren ( mit 20 Jahren ) ins betreute wohnen gezogen . Das erste Jahr kam meine Tochter sehr gut klar ,doch im zweiten Jahr gab es immer mehr schwierigkeiten ,so dass wir sie dann auch wieder nachhause nehmen mussten . Sie hat dann vor ungefähr einem Jahr eine Hormonspritze zur verhütung bekommen (aus sicherheit ) . Eine stunde danach musste sie wegen einem schwerem Epilepsieanfall ins krankenhaus eingeliefert werden .Nach dieser Hormonspritze wurden die Anfälle immer schlimmer und wir mussten sie immer in Augenweite behalten ,da die anfälle immer ganz plötzlich und stark kamen .
Jetzt wurde meiner Tochter das plegestufe 2 geld das sie vor dem betreuten wohnen bekommen hat weggenommen !?
Wer hat erfahrung mit ähnlichem ?
Eine behinderung hört ja nicht von jetzt auf gleich auf oder ?
bitte um hilfe
Lg Manuela

yvonnejanssen
22.08.2008, 23:53
Hallo Manuela,

erst einmal ein Herzliches Willkommen hier im Forum.

Hat eine Widerbegutachtung statt gefunden und sie wurde aufgrund dessen runtergestuft? Hat sie nun die Stufe 1?
Wenn du diesen Bescheid bekommen hast, hast du die Möglichkeit innerhalb 4 Wochen gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Begründung kannst du nachreichen. Ich würde mir das Gutachten anfordern und dort mal sehen was sie denn so aufgeschrieben und nicht berücksichtigt haben.
Dementsprechend würde ich dann gegenargumentieren.
Nach deinem Widerspruch wird dann noch einmal ein Gutachter kommen und dann wird man sehen ob er anders entscheidet. Ich würde dafür mal ein Tagebuch führen und die Zeiten notieren welche Aufwendungen du bei der Pflege und Anleitungen hast.

Liebe Grüße

Yvonne

Manuela - Klara
23.08.2008, 14:26
Nachdem meine Tochter wieder zuhause war bin ich zu meiner krankenkasse ,die mir ein Fomular geben hat ,dass ich ausfüllen musste . Was ich getan habe ,doch dann kam der medizinische dienst raus und meinte ,dass es ziemlich dumm war das fomular meiner krankenkasse zu unterschreiben und das er glaub ,dass es sehr schwer wird so noch eine pflegestufe zu bekommen . Da meine tochter ja früher schon Plegestufe 2 bekommen hat und so überhaupt keinen antrag stellen dürfen .
Jetzt will ich dagegen angehen ,da ich meiner krankenkasse gesagt habe ,dass sie schon Plegestufe 2 hat .

Liebe grüße

Manuela

yvonnejanssen
23.08.2008, 14:35
Hallo Manuela,

hm das verstehe ich nicht. Wenn sie Pflegestufe 2 hatte, dann hätte doch nur das Pflegegeld wieder an dich gezahlt werden müssen und das hätte das Heim machen müssen. Was war das bloß für ein Formular was du unterschrieben hast. Ich denke es wäre sinnvoll sich dafür einen Anwalt zu nehmen. Stell sich wirklich die Frage ob es rechtens war, dass dir die KK das Formular hingelegt hat zum Unterschreiben, da ja eine Pflegestufe bestand.

Grübelnde Grüße

Yvonne

Max_Michel
29.08.2008, 17:55
Ich glaube, da ist einiges schief gelaufen, ich würde da auch dazu tendieren, nen Anwalt zu Rate zu ziehen, und die Unterlagen raus zu suchen. Insbesondere das seltsame Formular, dass du unterschrieben hast.

Es könnte ja sein, dass die Krankenkasse glaubt, dass deine Tochter nun weitestgehend eigenständig ist und deshalb nicht mehr das betreute Wohnen benötigt. Dem ist ja wohl nicht so...

Es könnte auch damit zusammenhängen, dass sich die Art der Pflege geändert hat, von (quasi) stationärer Pflege hin zur Laienpflege. Für eine Laienpflege gibts nämlich weniger Geld.

Wer dir auch Auskunft geben kann, ist die Krankenkasse, lass dich dort telefonisch zur Pflegekasse verbinden und frag nach.

Hoffe, ich konnte helfen :-) Ist eine sehr ärgerliche Situation. In Anbetracht der Tatsache, dass eine Pflege sehr teuer ist und dir Zahlungen aus der Pflegekasse zustehen, lohnt sich wie gesagt ein Anwalt. Hier im Forum gabs doch irgendwo die Kontaktdaten einer Expertin.

deafdaughter
02.09.2008, 02:01
Eigentlich ist sie zu Euch zurückgekommen, da in gesundheitlicher Hinsicht bzw. der Problematik herleitend vom Krankheitsbild/Beeinträchtigung nicht die Möglichkeit bestand, sie weiterhin innerhalb der Gruppe betreuen zu lassen. :kopfkratz:

Somit ist die Einzelbetreuung bereits die Begründung zum WIDERSPRUCH!!!

ALSO:

BERATUNGSSCHEIN BEIM AMTSGERICHT WEGEN BEDÜRFTIGKEIT EINHOLEN UND TERMIN BEIM ANWALT FÜR MEDIZIN- UND SOZIALRECHT MACHEN!!

:grantel:
:wink::pfeif::grins:

Kathrin Voigt
03.09.2008, 15:28
Hallo Manuela,
gemäß § 25 SGB X hast gibt es einen Anspruch auf Akteneinsicht. Von dem würde ich erst mal Gebrauch machen um zu wissen, was überhaupt unterschrieben wurde. Die Kasse ist verpflichtet, den Inhalt der Akte komplett rauszurücken. Dann weiß man auch gegen was man vorgehen muss. Am Besten bei der Kasse anrufen und alles zuschicken lassen.
Gruß Kathrin