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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegeversicherung


Roterdrachen77
15.08.2008, 12:58
Hallo ihr Lieben,
Hab noch mal ne Frage??
Wie ihr aus mein Profil und mein Beiträgen lessen könnt hat mein Kleiner Junge Schweres ADHS.Ich habe dann den Antrag auf Pflegeversicherung gestellt .
Wo ich dann ach ne Antwort von der Pflegekasse bekamm,am Mitwoch den 13.08.2008 kamm der MDK zu uns nach Hause.Ich muß dazu sagen Max hat den Behindertenausweis 60% mit der Kennzeischnug B;G;H, und wir haben Max der seit ein Jahr in ein Intergrationskindergarten geht und ein Halben Kinderbetreungsbedarf hat für 2 Wochen Urlaub raus genomen. Er darf ach nur 4 bis 5 Stunden gehen sonst klapt es mit ihm nicht 7 Stunden oder so sind für im sehr schwer, dazu kommen noch die Therapieren die einmal pro Woche ist dazu.

Max war an den Tag wo der MDK da war sehr auffällig und anstrengend.
Der MDK meinte das sie denkt das das Pflegeversicherung so nicht gezahlt werden kann weil Max sich alleine Anziehen kann und alle sachen so ganz gut kann .

Und dann Meinte sie wenn Max so ist wie Heute sehr auffällig anstrenngend (sie hatte gestaund das wir das so hin bekommen )dann ist das Pflegegeld
berechtigt .

Aber das ist ja laut sie nicht immer so mal ist er ganz lieb und leise und mal ganz oft sehr auffällig anstrenngend.


Jetz meine Frage?? Wenn der Bescheid von MDK kommt und es sich um eine Absage des Pflegeversicherung handet .Wie soll ich mich da Verhalten
A.- Wiederspruch (Zusätzliche Betreuungsleistungen in der Pflege nach §45 SGB XI.
B.- Ein Anwalt einschalten.

Anke
16.08.2008, 19:48
Hallo

In wie fern benötigt Dein Junge denn zusätzliche HIlfe in der Grundversorgung (waschen, an- und ausziehen, füttern ect.) die über das "normale" Maß, welches ein gesundes Kind im gleichen Alter benötigt, hinaus geht? Allein für die (durchaus) schwierige Betreuung gibt es keine Pflegestufe. Oder geht es Dir allein nur um die Betreuungsleistung, also kein Pflegegeld in dem Sinn?

Anke

Blautopas
17.08.2008, 20:24
Hallo!

Allein für die (durchaus) schwierige Betreuung gibt es keine Pflegestufe.

Das nicht, aber es müssen z.B. auch Überwachung und Anleitung mit berücksichtigt werden und das "vergessen" die meisten Gutachter.

Zum Pflegegeld bei ADHS mal hier querlesen:
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?t=39460&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=pflegegeld+adhs
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?t=38184&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=pflegegeld+adhs
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?t=35335&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=pflegegeld+adhs
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=598202&highlight=pflegegeld+adhs#598202

Liebe Grüße

Annette

deafdaughter
19.08.2008, 17:40
@_ROTERDRACHEN77_

:grantel::grantel::grantel:

:pfeif:

1. AUF JEDEN FALL: WIDERSPRUCH!

WIDERSPRUCH GEGEN BESCHEID VOM ......

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beanstande ich den von Ihnen erlassenen Bescheid mit belastender Wirkung vom ...... .
Eine Fristverlängerung zur Vervollständigung der Anlagen entsprechend der Begründung zum Widerspruch wird unsererseits für die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen erbeten. Ein Zeitraum bis zum .......(erstmal 3 Monate) ist realistisch.

Mit freundlichem Gruß

2. Beratungsschein ("Kostenlose Beratung" beim Amtsgericht einholen+Antrag auf Prozesskostenhilfe (auch durch Anwalt) und für das Kind klagen.
ANWALT FÜR SOZIALRECHT - NOCH BESSER AUCH FÜR MEDIZINRECHT!!!

IN WELCHEM BUNDESLAND WOHNT IHR _ROTERDRACHEN77_

Roterdrachen77
20.08.2008, 13:11
Berlin -Lichtenberg sie meinte ja ach wenn der junge immer so wehre wie an den tag dann bekommen wir es aber das ist ja nicht immer so.

deafdaughter
20.08.2008, 20:16
Gut, wenn es in dem Fall für Euch in der Tat begünstigend verläuft, ist keine Beanstandung notwendig!

Dann habt Ihr (Glückspilze! ; )) verdienterweise einen Engel gehabt!:engel:

ICH WÜNSCH ES EUCH!

..erlebe immer öfter das Gegenteil bei betroffenen Familien..

:armer:

Alles Gute!

Max_Michel
29.08.2008, 18:07
Pflegebedürftigkeit und Kinder ist immer so ne Sache, da die grundsätzlichen Kriterien der Pflegebedürftigkeit nicht gelten können, weil Kindern sowieso noch nicht voll belastbar sind.

Mein Sohn ist "normal" und wenn ich ihm nicht jeden Abend sagen würde, dass er Zähne putzen soll, würde er es auch nicht tun. Deshalb ist er aber noch nicht pflegebedürftig - er ist halt einfach noch ein Kind.

Es muss laut Pflegegesetzden üblichen Rahmen übersteigen, da du einen negativen Bescheid vom MDK hast, musst du das wohl gerichtlich durchboxen. Ist der/die Kleine in ärztlicher Behandlung? Versuch es doch mal mit nem Attest...

Auf jeden Fall: Widerspruch und Anwalt einschalten.