Roterdrachen77
15.08.2008, 12:58
Hallo ihr Lieben,
Hab noch mal ne Frage??
Wie ihr aus mein Profil und mein Beiträgen lessen könnt hat mein Kleiner Junge Schweres ADHS.Ich habe dann den Antrag auf Pflegeversicherung gestellt .
Wo ich dann ach ne Antwort von der Pflegekasse bekamm,am Mitwoch den 13.08.2008 kamm der MDK zu uns nach Hause.Ich muß dazu sagen Max hat den Behindertenausweis 60% mit der Kennzeischnug B;G;H, und wir haben Max der seit ein Jahr in ein Intergrationskindergarten geht und ein Halben Kinderbetreungsbedarf hat für 2 Wochen Urlaub raus genomen. Er darf ach nur 4 bis 5 Stunden gehen sonst klapt es mit ihm nicht 7 Stunden oder so sind für im sehr schwer, dazu kommen noch die Therapieren die einmal pro Woche ist dazu.
Max war an den Tag wo der MDK da war sehr auffällig und anstrengend.
Der MDK meinte das sie denkt das das Pflegeversicherung so nicht gezahlt werden kann weil Max sich alleine Anziehen kann und alle sachen so ganz gut kann .
Und dann Meinte sie wenn Max so ist wie Heute sehr auffällig anstrenngend (sie hatte gestaund das wir das so hin bekommen )dann ist das Pflegegeld
berechtigt .
Aber das ist ja laut sie nicht immer so mal ist er ganz lieb und leise und mal ganz oft sehr auffällig anstrenngend.
Jetz meine Frage?? Wenn der Bescheid von MDK kommt und es sich um eine Absage des Pflegeversicherung handet .Wie soll ich mich da Verhalten
A.- Wiederspruch (Zusätzliche Betreuungsleistungen in der Pflege nach §45 SGB XI.
B.- Ein Anwalt einschalten.
Hab noch mal ne Frage??
Wie ihr aus mein Profil und mein Beiträgen lessen könnt hat mein Kleiner Junge Schweres ADHS.Ich habe dann den Antrag auf Pflegeversicherung gestellt .
Wo ich dann ach ne Antwort von der Pflegekasse bekamm,am Mitwoch den 13.08.2008 kamm der MDK zu uns nach Hause.Ich muß dazu sagen Max hat den Behindertenausweis 60% mit der Kennzeischnug B;G;H, und wir haben Max der seit ein Jahr in ein Intergrationskindergarten geht und ein Halben Kinderbetreungsbedarf hat für 2 Wochen Urlaub raus genomen. Er darf ach nur 4 bis 5 Stunden gehen sonst klapt es mit ihm nicht 7 Stunden oder so sind für im sehr schwer, dazu kommen noch die Therapieren die einmal pro Woche ist dazu.
Max war an den Tag wo der MDK da war sehr auffällig und anstrengend.
Der MDK meinte das sie denkt das das Pflegeversicherung so nicht gezahlt werden kann weil Max sich alleine Anziehen kann und alle sachen so ganz gut kann .
Und dann Meinte sie wenn Max so ist wie Heute sehr auffällig anstrenngend (sie hatte gestaund das wir das so hin bekommen )dann ist das Pflegegeld
berechtigt .
Aber das ist ja laut sie nicht immer so mal ist er ganz lieb und leise und mal ganz oft sehr auffällig anstrenngend.
Jetz meine Frage?? Wenn der Bescheid von MDK kommt und es sich um eine Absage des Pflegeversicherung handet .Wie soll ich mich da Verhalten
A.- Wiederspruch (Zusätzliche Betreuungsleistungen in der Pflege nach §45 SGB XI.
B.- Ein Anwalt einschalten.