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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegegeld und Elternbeiträgen


Alinchen
29.07.2008, 12:00
Hallo !

Ich bin neu hier und ich werde mich später auch vorstellen nur fehlt mir jetzt gerade die Zeit dafür, da ich gleich schon wieder weg muß.

Wir haben einen Sohn der die PS 1 seit 01/08 hat (SBA 70 G + B) hat und für den ich Pflegegeld bekomme.
Jetzt kann mein Sohn nach den Sommerferien in der Förderschule für Lernen in den Ganztags übergehen. Nun müssen wir ja unsere finanzielle Lage dem JA vorlegen damit die uns den monatlichen Elternbeitrag ausrechnen können.

Meine 1. Frage lautet daher :
Mir hat man da gesagt gehabt, dass das Pflegegeld was ich für meinen Sohn bekomme mit als Einkommen zählen würde, stimmt das ???

Beim Wohngeld darf man das auch nicht anrechnen, da es sich ja um meinen Sohn handelt und er in meinem Haushalt mit lebt.

Meine 2. Frage wäre dann noch diese hier :
Warum wird der Unterhalt den wir jeden Monat an ein Kind aus 1. Ehe nicht bei der Berechnung vom Elterngeld mit berücksichtigt also zu unseren Gunsten runter gerechnet vom Bruttoeinkommen ???
Überall bekommen wir es runter gerechnet wie z.b. beim Wohngeld, beim Arbeitsamt letztes Jahr.
Verstehen tue ich das nicht ganz, wo da der Unterschied sein soll, damit die das so verschieden bei den Ämtern handhaben.

Lg von Alinchen

Alinchen
29.07.2008, 15:22
@ Das mit dem Pflegegeld hat sich gerade geklärt, es darf nicht angerechnet werden ... juhuuuu

Andreas
29.07.2008, 17:00
Hallo Alinchen,

da warst du schneller als wir. Aber ist doch mal eine schöne Info!

Gruß
Andreas

Alinchen
31.07.2008, 10:47
Hallo Andreas !

Aber wie verhält es sich denn nun mit dem Unterhalt ???
Dürfen die nicht zu unseren Gunsten angerechnet werden oder doch ???

amai
31.07.2008, 11:38
Hallo Alinchen,
solche Dinge werden oft durch Landesgesetze geregelt.Ohne Bundesland und die genauen Rechtsgrundlagen zu kennen die das Jugendamt zugrunde legt kann man da leider nichts genaues zu sagen. Auch wäre es wichtig, ob diese Maßnahme als ambulant oder teilstationär gewertet wird.

LG, amai

Alinchen
02.08.2008, 15:41
Hallo Alinchen,
solche Dinge werden oft durch Landesgesetze geregelt.Ohne Bundesland und die genauen Rechtsgrundlagen zu kennen die das Jugendamt zugrunde legt kann man da leider nichts genaues zu sagen. Auch wäre es wichtig, ob diese Maßnahme als ambulant oder teilstationär gewertet wird.

LG, amai


Hallo amai !

Das verstehe ich gerade nicht :schaem:... wieso wäre es wichtig ob es als ambulant oder teilstationär gewertet wird ??? :kopfkratz:

Ich habe bis jetzt immer gedacht, das es nichts anderes ist als wenn ich jetzt z.b. meine 2,5 Jahre alte Tochter in den Kindergarten schicken würde, wo ich auch meinen monatlichen Elternbeitrag zahlen muß was aber vom Familieneinkommen abhängig ist, was aber das JA = Elternbeiträge erst ausrechnen muß.

Denke ich da jetzt falsch ??? Wenn ja dann wäre ich dir sehr verbunden, wenn du mich darüber genauer aufklären könntest. Danke !!!

deafdaughter
19.08.2008, 20:11
ALINCHEN

DAS PFLEGEGELD WIRD HIERBEI NICHT ANGERECHNET!

ANSONSTEN IST DER HEILPÄDAGOGISCHE KINDERGARTEN JA GLEICH ZU SETZEN.
DA ES SICH UM EINE "AMBULANTE" MASSNAHME HANDELT (SCHULE); IST HIER TEILSTATIONÄR NICHT DAS RICHTIGE WORT..

NOTIERE DIR IN JEDEM FALL AUFGRUND KRANKHEIT ENTSTEHENDE MONATLICHE MEHRKOSTEN (EGAL WAS: BESONDERE VOLLWERTIGE UND DAHER TEURERE NAHRUNGSMITTEL, PFLEGEMITTEL, BESONDERE CREMES WEGEN EMPFINDLICHER HAUT, ERHÖHTE STROM UND WASSER KOSTEN/PFLEGE UND BEHINDERUNG, WAHRNEHMUNGSSTÖRUNG..) - ES GIBT GENUG, WAS WIR ZU BIETEN HABEN !!

KOSTENRECHNUNG MIT MONATLICHER AUFTEILUNG X 12 (EXEL-TABELLE) :wink:

..SO..UND DANN NENNT SICH DAS AUCH HIER AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNG IM KRANKHEITSFALL; WELCHE NACHWEISLICH NICHT VON DER KRANKEN- BZW: PFLEGEKASSE GETRAGEN WERDEN !! :engel:

:heul:

ZEIG NIE; DASS DU :grantel: WÜTEND BIST !!

:pfeif: