Alinchen
29.07.2008, 12:00
Hallo !
Ich bin neu hier und ich werde mich später auch vorstellen nur fehlt mir jetzt gerade die Zeit dafür, da ich gleich schon wieder weg muß.
Wir haben einen Sohn der die PS 1 seit 01/08 hat (SBA 70 G + B) hat und für den ich Pflegegeld bekomme.
Jetzt kann mein Sohn nach den Sommerferien in der Förderschule für Lernen in den Ganztags übergehen. Nun müssen wir ja unsere finanzielle Lage dem JA vorlegen damit die uns den monatlichen Elternbeitrag ausrechnen können.
Meine 1. Frage lautet daher :
Mir hat man da gesagt gehabt, dass das Pflegegeld was ich für meinen Sohn bekomme mit als Einkommen zählen würde, stimmt das ???
Beim Wohngeld darf man das auch nicht anrechnen, da es sich ja um meinen Sohn handelt und er in meinem Haushalt mit lebt.
Meine 2. Frage wäre dann noch diese hier :
Warum wird der Unterhalt den wir jeden Monat an ein Kind aus 1. Ehe nicht bei der Berechnung vom Elterngeld mit berücksichtigt also zu unseren Gunsten runter gerechnet vom Bruttoeinkommen ???
Überall bekommen wir es runter gerechnet wie z.b. beim Wohngeld, beim Arbeitsamt letztes Jahr.
Verstehen tue ich das nicht ganz, wo da der Unterschied sein soll, damit die das so verschieden bei den Ämtern handhaben.
Lg von Alinchen
Ich bin neu hier und ich werde mich später auch vorstellen nur fehlt mir jetzt gerade die Zeit dafür, da ich gleich schon wieder weg muß.
Wir haben einen Sohn der die PS 1 seit 01/08 hat (SBA 70 G + B) hat und für den ich Pflegegeld bekomme.
Jetzt kann mein Sohn nach den Sommerferien in der Förderschule für Lernen in den Ganztags übergehen. Nun müssen wir ja unsere finanzielle Lage dem JA vorlegen damit die uns den monatlichen Elternbeitrag ausrechnen können.
Meine 1. Frage lautet daher :
Mir hat man da gesagt gehabt, dass das Pflegegeld was ich für meinen Sohn bekomme mit als Einkommen zählen würde, stimmt das ???
Beim Wohngeld darf man das auch nicht anrechnen, da es sich ja um meinen Sohn handelt und er in meinem Haushalt mit lebt.
Meine 2. Frage wäre dann noch diese hier :
Warum wird der Unterhalt den wir jeden Monat an ein Kind aus 1. Ehe nicht bei der Berechnung vom Elterngeld mit berücksichtigt also zu unseren Gunsten runter gerechnet vom Bruttoeinkommen ???
Überall bekommen wir es runter gerechnet wie z.b. beim Wohngeld, beim Arbeitsamt letztes Jahr.
Verstehen tue ich das nicht ganz, wo da der Unterschied sein soll, damit die das so verschieden bei den Ämtern handhaben.
Lg von Alinchen