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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verhinderungspflege mit ärztl. Bescheinigung


Engelchen
16.07.2008, 16:00
Hallo zusammen!
Seit Februar 2008 bekomme ich für die Pflege meiner Tochter Pflegegeld nach Pflegestufe II. Der Gutachter hat im Gutachten die Pflegebedürftigkeit seit November 2007 bestätigt, aber bei der Kasse gilt nun mal das Datum der Antragstellung - und das war erst im Februar 2008. Hier im Forum erfuhr ich, dass ich auch einen Anspruch auf Verhinderungspflege hätte, wenn ich vom Kinderarzt ein Schreiben vorlege, indem steht, dass ich meine Tochter schon vor der Pflegestufe mit einem Mehraufwand gepflegt habe. Manche KK seien kulant und würden auch rückwirkend die Verhinderungspflege gewähren, oder auf die Vorpflegezeit verzichten. Da Kira und ich alleine leben haben wir uns schon 2006 Unterstützung beim Familienentlastenen Dienst unserer Stadt geholt. Die stundenweise Betreuung meiner Tochter habe ich bisher aber immer bezahlt, da keine Pflegestufe vorlag bzw. die Vorpflegezeit noch nicht um war.

In dem Schreiben der Kinderärztin heißt es nun: "... Wir bestätigen hiermit den erhöhten Betreuungsaufwand für das Kind, beginnend mit dem 2. Lebensjahr."
Was ist nun damit gemeint? Ab dem 2. Geburtstag oder ab dem 1. Geburtstag, da sich das Kind ab diesem Zeitpunkt ja im 2. Lebensjahr befindet? Wer hat hierzu Erfahrung? Ich befürchte, dass die KK dann erst ab Kiras 2. Geburtstag die Vorpflegezeit rechnet, denke aber, die Kinderärztin meint ab dem 1. Geburtstag.

Vielen Dank für eure Hilfe!
Engelchen

Anke
17.07.2008, 01:02
das 2.Lebensjahr beginnt, sobald das Kind 1 Jahr alt ist. Mit dem 2. Geburtstag beginnt bereits das 3.Lebensjahr.

Andreas
18.07.2008, 15:12
Hallo Engelchen,

noch eine Zusatzinformation: Zum 1.7.2008 hat sich die Vorpflegezeit, die nötig ist, bevor man Anspruch auf verhinderungspflege hat, auf sechs Monate verkürzt.
Das heißt, selbst bei einer unkulanten Krankenkasse hättest du bereits ab August anspruch auf Verhinderungspflege.

Gruß
Andreas

Susanneeins
03.08.2008, 00:50
Warum möchtest Du das denn unbedingt mit so langer Vorlaufzeit bewilligt haben?Selbst wenn der Arzt das bestätugt....Verhinderungspflege gibt es nicht rückwirkend!Nur das Geld aus dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz kannst Du einmalig in das darauffolgende Jahr mitnehmen...
Wo möchtest Du denn genau hin mit der Verh.Pflege?Was hast Du vor?

LG sUSANNE

Pauline
03.08.2008, 12:04
Hallo Susanne,
Engelchen möchte die Verhinderungspflge ab Bewilligung der PS, also Februar 2008 in Anspruch nehmen. Momentan hätte sie aber erst Anspruch ab August 2008. Deshalb braucht sie eine Bestätigung, daß sie bereits vor Februar 2008 mindesten 6 Monate gepflegt hat.So könnte sie dieses Jahr noch fast den gesamten Betrag beantragen.(Abzüglich Januar)

Engelchen, ja, das 2. Lebensjahr beginnt mit dem ersten Geburtstag.

lg pauline

amai
03.08.2008, 17:44
Hallo Engelchen,
wenn ich also richtig verstehe , steht im Pflegegutachten des MDK , dass bei deiner Tochter Pflegebedürftigkeit schon ab November 2007 vorlag. Verhinderungspflege kommt aber -völlig richtig nach dem Gesetz- erst ab Pflegegeldzahlung in Frage, wenn die notwendige Wartezeit erfüllt war. Nach der alten Gesetzeslage waren das 12 Monate, wäre also dann ab November 2008 gewesen. Nach der neuen Gesetzeslage ab dem 01.07.2008 beträgt die Wartezeit nur noch sechs Monate. Sechs Monate ab November 2007 wären ab dem 01.05.2008 umgewesen, allerdings galt da noch das alte Gesetz, dein Anspruch beginnt also frühestens mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum 01.07.2008.
1470 Euro kann man auch in nur dem verbliebenen halben Jahr in dem der Anspruch besteht ganz locker zusammenkriegen an Ausgaben.
Du kannst natürlich versuchen, ob deine Kasse die abweichende Bescheinigung deiner Ärztin anerkennt, amtlich anerkennen muss sie aber nur die Aussage des MDK-Arztes im Gutachten.

LG, amai

Engelchen
23.09.2008, 23:06
Engelchen nochmal...
Nach langem Schriftwechsel mit der Pflegekasse möchte ich denen, die es interessiert noch folgendes mitteilen. Im Schreiben der Pflegekasse heißt es: "Unter Begutachtung Ihrer besonderen Familiensituation erklären wir uns im Einzelfall bereit, ab 01.02.08 Leistungen der Verhinderungspflege zu gewähren. Ab diesem Zeitpunkt besteht grundsätzlich erstmalig ein Anspruch auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI. Hierbei berücksichtigten wir die bis dahin von Ihnen geleistete Pflegezeit."
Immerhin...
Engelchen