Engelchen
16.07.2008, 16:00
Hallo zusammen!
Seit Februar 2008 bekomme ich für die Pflege meiner Tochter Pflegegeld nach Pflegestufe II. Der Gutachter hat im Gutachten die Pflegebedürftigkeit seit November 2007 bestätigt, aber bei der Kasse gilt nun mal das Datum der Antragstellung - und das war erst im Februar 2008. Hier im Forum erfuhr ich, dass ich auch einen Anspruch auf Verhinderungspflege hätte, wenn ich vom Kinderarzt ein Schreiben vorlege, indem steht, dass ich meine Tochter schon vor der Pflegestufe mit einem Mehraufwand gepflegt habe. Manche KK seien kulant und würden auch rückwirkend die Verhinderungspflege gewähren, oder auf die Vorpflegezeit verzichten. Da Kira und ich alleine leben haben wir uns schon 2006 Unterstützung beim Familienentlastenen Dienst unserer Stadt geholt. Die stundenweise Betreuung meiner Tochter habe ich bisher aber immer bezahlt, da keine Pflegestufe vorlag bzw. die Vorpflegezeit noch nicht um war.
In dem Schreiben der Kinderärztin heißt es nun: "... Wir bestätigen hiermit den erhöhten Betreuungsaufwand für das Kind, beginnend mit dem 2. Lebensjahr."
Was ist nun damit gemeint? Ab dem 2. Geburtstag oder ab dem 1. Geburtstag, da sich das Kind ab diesem Zeitpunkt ja im 2. Lebensjahr befindet? Wer hat hierzu Erfahrung? Ich befürchte, dass die KK dann erst ab Kiras 2. Geburtstag die Vorpflegezeit rechnet, denke aber, die Kinderärztin meint ab dem 1. Geburtstag.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Engelchen
Seit Februar 2008 bekomme ich für die Pflege meiner Tochter Pflegegeld nach Pflegestufe II. Der Gutachter hat im Gutachten die Pflegebedürftigkeit seit November 2007 bestätigt, aber bei der Kasse gilt nun mal das Datum der Antragstellung - und das war erst im Februar 2008. Hier im Forum erfuhr ich, dass ich auch einen Anspruch auf Verhinderungspflege hätte, wenn ich vom Kinderarzt ein Schreiben vorlege, indem steht, dass ich meine Tochter schon vor der Pflegestufe mit einem Mehraufwand gepflegt habe. Manche KK seien kulant und würden auch rückwirkend die Verhinderungspflege gewähren, oder auf die Vorpflegezeit verzichten. Da Kira und ich alleine leben haben wir uns schon 2006 Unterstützung beim Familienentlastenen Dienst unserer Stadt geholt. Die stundenweise Betreuung meiner Tochter habe ich bisher aber immer bezahlt, da keine Pflegestufe vorlag bzw. die Vorpflegezeit noch nicht um war.
In dem Schreiben der Kinderärztin heißt es nun: "... Wir bestätigen hiermit den erhöhten Betreuungsaufwand für das Kind, beginnend mit dem 2. Lebensjahr."
Was ist nun damit gemeint? Ab dem 2. Geburtstag oder ab dem 1. Geburtstag, da sich das Kind ab diesem Zeitpunkt ja im 2. Lebensjahr befindet? Wer hat hierzu Erfahrung? Ich befürchte, dass die KK dann erst ab Kiras 2. Geburtstag die Vorpflegezeit rechnet, denke aber, die Kinderärztin meint ab dem 1. Geburtstag.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Engelchen