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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeld für mich - vollj. und schwerbehindert


Luxor
07.07.2008, 11:21
Hallo,

ich habe vor einiger Zeit einen Antrag auf Kindergeld für mich gestellt.

Ich bin schwerbehindert, habe derzeit einen GDB von 50 und bin 26 Jahre alt. Meine Behinderung ist vor dem 25. Lebensjahr eingetreten.

Nun kam von der Familienkasse der Ablehnungsbescheid mit der Begründung, dass ich über Einkünfte verfüge.

Noch kurz zu meinen Daten: 26 Jahre alt, verheiratet, Mann selbstständig.

Bis 02/2008 haben wir ALG II erhalten, danach habe ich den Antrag auf Kindergeld gestellt.

Die Begründung der Ablehnung:

Sie sind jedoch durch eigene Einkünfte / Bezüge (Selbstständigkeit / ALG II) imstande, seinen Lebenunterhalt selbst zu bestreiten.

So, ALG II fällt weg, da ich keinerlei Einkünfte mehr von der ARGE bekomme.

Selbstständig bin nicht ich, sondern mein Mann. Ich verfüge somit über keinerlei Einnahmen.

Kann es sein, dass die Einnahme von meinem Mann mir zugeteilt wird ?

Wie ist jetzt weiter zu verfahren ?

LG Luxor

yvonnejanssen
07.07.2008, 15:20
Hallo Luxor,

da du verheiratet bist und in einer Lebensgemeinschaft lebt, zählt das Einkommen deines Mannes auch. Somit bekommst du von der Arge auch nichts mehr und somit auch kein Kindergeld. Ich weiß nicht wie es wäre, wenn ihr Güntertrennung hättet.

Liebe Grüße

Yvonne

Luxor
07.07.2008, 16:56
Auf die Leistungen der ARGE haben wir verzichtet, obwohl wir noch bedürftig gewesen wären, aber durch die Probleme, die man so mit den Ämtern hat haben wir versucht ohne klarzukommen...

Gibt es eine Einkommensgrenze ?

LG Luxor

Andreas
07.07.2008, 17:31
Hallo Luxor,

ja es gilt die Einkommensgrenze für das Kindergeld plus eine Pauschale für behinderungsbedingten Mehrbedarf.
Informationen zur Bereichung deines Freibetrags findest du auf unserer Seite zum Kindergeld für volljährige Kinder (zum Artikel) (http://www.intakt.info/80-0-kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html) im Abschnitt Lebensbedarf eines Menschen mit Behinderung.

Gruß
Andreas

Luxor
07.07.2008, 19:04
Danke für Deine Antwort.

Aber darf das Einkommen meines Mannes herangezogen werden ?

Bzw. muss dieses dann nicht geteilt werden ?

Andreas
08.07.2008, 09:26
Normalerweise ist es bei Verheirateten schon so, dass doppelte Sätze gelten, bzw. nur die Hälfte angerechnet werden darf. Aber in diesem speziellen Fall weiß ich nicht, wie es gehandhabt wird.

Mir ist aber noch ein anderer Gedanke gekommen: Du schreibst ja, dass ihr auf ALG II freiwillig verzichtet. Wenn du aber die Möglichkeit hättest, dieses Geld abzurufen, kann auch gut sein, dass das bei der Berechnung deiner Einkünfte schon brücksichtigt wird.