Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Familenversicherung erwachsener behinderter Kinder
Hallo
Ich bin bei der vergeblichen Internet-Reherche zu folgender Frage auf dieses höchst lobenswerte Forum gestoßen:
Bei unserem schwerbehinderten Sohn wurde die kostenlosen Familienversicherung von der KK gestrichen als er 25 wurde. Solange ging es, weil er noch studiert. Nun steht aber im Sozialgesetzbuch (V, §10) dass Behinderte, die sich nicht selbst unterhalten können, ohne Altersbegrenzung bei ihren Eltern mitversichert sein können. Er müsste jetzt beweisen, dass er nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Sein Schwerbehinderten-Ausweis (100%,G,B,H) reicht denen nicht als Beleg. Ich möchte dagegen vorgehen, hätte aber gerne Erfahrungen anderer dazu.
Hat jemand im Forum erwachsene Kinder, die noch familienmitversichert sind? Und wie krank müssen die dazu sein? Oder ist das Gesetz bloße Theorie...?
Fritz
Ratsuchender
Hallo Fritz,
auf Deine eigentliche Frage kann ich nicht antworten. Aber vielleicht geht die Kasse davon aus, dass er sich irgendwann selbst versorgen kann,weil er studiert hat. In diesem Fall müsste er sich selbst versichern. Eventuell zu Studentenbeitrag.
LG Gaby
Hallo Fritz,
auch ich habe keine Erfahrung damit, versuche nur zu kombinieren: Aus meiner Sicht hätte ich auch erst mal den Eindruck, dass - wenn er studieren kann - auch "prinzipiell" fähig ist, sich selbst zu unterhalten. Das macht er ja gerade eben nur nicht, weil er studiert. Denn ihr hofft ja sicher alle, dass er hinterher eine Arbeitsstelle bekommt.
Was helfen könnte wäre die Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit, die vom Grundsatz her erst einmal nicht mit dem Grad der Behinderung zu tun hat. Die müsste belegen können, dass er sich nicht selbst versorgen kann, schätze ich.
Oder hat noch jemand konkrete Erfahrungen?
Viele Grüße,
Holger
Hallo Fritz, warum meint Ihr, dass er sich mal nie unterhalten kann? Ist er dazu weder körperlich noch geistig in der Lage? Er studiert, ich gehe also davona us, dass er durchaus einen Job ausüben werden kann, der ihn geistig Fordert und weniger körperlich, falls er körperlich behindert ist. Dann trifft es nicht auf ihn zu, dass er sich nicht selbst unterhalten kann, als Kinder (Erwachsene) die weder körperlich noch geistig dazu je in der Lage sein werden.
Aber dies ist meine pers. Darstellung
quietschteddy
09.07.2008, 10:21
Hallo Fritz,
welche Behinderung hat denn Euer Sohn, dass Ihr glaubt, dass er sich nicht allein versorgen können wird? Ich selbst bin blind und habe einen Schwerbehindertenausweis mit 100 % und den Merkzeichen g, h, b, bl und rf. Mit 19 Jahren habe ich über den zweiten Bildungsweg eine Ausbildung zur Bürokauffrau angefangen und seit dieser Zeit habe ich mich auch selbst versichert. Zum Leben hatte ich damals Ausbildungsgeld vom Arbeitsamt bekommen und die hatten wohl auch meine Krankenversicherung bezahlt. Auch als ich nach meiner Ausbildung verschiedene Eingliederungsmaßnahmen mitgemacht und erst Arbeitslosengeld und dann Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II bezogen habe, war ich nicht über meine Eltern versichert. Mit einer Riesenhportion Glück und durch ein Praktikum während meiner letzten Eingliederungsmaßnahme habe ich seit dem 01.07.2006 eine Arbeitsstelle und kann meine Krankenversicherung endlich von meinem eigenen Gehalt bezahlen.
Das war nur meine persönliche Erfahrung mit der Krankenversicherung als erwachsenes schwerbehindertes Kind. Die Frage nach der Familienversicherung nach der Handelsschule stellte sich für uns gar nicht. Meine Eltern wohnen in Mecklenburg-Vorpommern und ich war damals schon in Hamburg gemeldet. Da kommt einem die Vorstellung einer Familienversicherung wahrscheinlich etwas komisch vor. Außerdem waren wir alle froh, dass ich von der AOK in Meck-Pomm wegkonnte und die KK keinen Ärger mehr wegen einer Computerausstattung für mich machen konnte.
Liebe Grüße
Hallo und herzlichen Dank an alle, die mir geantwortet haben. Wir haben inzwischen Widerspruch gegen die KK erhoben, weil wir der Ansicht sind, dass Wortlaut und Sinn des SGB gelten sollten. In der Begründung haben wir darauf hingewiesen, dass es in der Rechtssprechung den parallelen Fall beim Kindergeld gibt, das muß ohne Altersbegrenzung gewährt werden, wenn das erwachsene Kind mindestens 50 % GdB und Merkzeichen H hat und unfähig ist sich selbst zu unterhalten. Dazu gibt es eine gängige Rechtssprechung (gleicher Wortlaut, bloß anderes Gesetz). Bei der Familienmitversicherung scheint es dazu noch nichts zu geben und deshalb suchen wir Eltern mit studierenden, mitversicherten Kindern und bitten um deren Erfahrungen.
Viele Antworten, die wir bekamen, auch aus anderen Foren, haben leider einen leicht vorwurfsvollen, bestenfalls tröstenden Touch, wir sollten doch froh sein usw. Dazu folgendes: wir arbeiten beide seit über 30 Jahren in der Arbeit mit Behinderten (Reha) und bekommen auch von dort mit, dass der Wind rauher geworden ist. Behinderte müssen um ihre Rechte kämpfen und sollten nicht schon "die Schere im Kopf haben". Quitschteddy können wir sagen, dass wir es waren, die vor ca. 20 J. eines der ersten Grundatzurteile für computerunterstützte Lesegeräte für Sehbehinderte gegen die Krankenkasse erstritten haben. Wir hätten uns damals ein Forum wie dieses gewünscht. Und sowie unser Sohn selbst Geld verdient, muß er sich ja automatisch versichern.
arnoldius
18.11.2008, 11:36
Hallo
Ich bin bei der vergeblichen Internet-Reherche zu folgender Frage auf dieses höchst lobenswerte Forum gestoßen:
Bei unserem schwerbehinderten Sohn wurde die kostenlosen Familienversicherung von der KK gestrichen als er 25 wurde. Solange ging es, weil er noch studiert. Nun steht aber im Sozialgesetzbuch (V, §10) dass Behinderte, die sich nicht selbst unterhalten können, ohne Altersbegrenzung bei ihren Eltern mitversichert sein können. Er müsste jetzt beweisen, dass er nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Sein Schwerbehinderten-Ausweis (100%,G,B,H) reicht denen nicht als Beleg. Ich möchte dagegen vorgehen, hätte aber gerne Erfahrungen anderer dazu.
Hat jemand im Forum erwachsene Kinder, die noch familienmitversichert sind? Und wie krank müssen die dazu sein? Oder ist das Gesetz bloße Theorie...?
Fritz
Ratsuchender
Ich sehe euch absolut im Recht und hoffe, dass euer Ansuchen gegen die KK durchgeht. Die Vorlage des Schwerbehindertenausweis sollte der KK doch eigentlich reichen, möchte man glauben. (gerade wenn man sich die Grundsätze der Krankenversicherung (http://www.1a-krankenversicherung.org/) durchliest) :rock:
Es stimmt, dass Behinderte in letzter Zeit immer mehr um ihre Rechte kämpfen müssen. Ein naher Verwandter von mir ist behindert und durch ihn und seine Mutter merke ich was man alles tun muss um seine Rechte durchzusetzten. Ich hoffe dass sich das irgendwann wieder zum positiven ändert. :-)