Feanor
29.06.2008, 17:29
Hallo,
wir nehmen für unseren Sohn bereits einige Leistungen wegen seiner Behinderung in Anspruch. Nun bin ich darauf gestoßen, dass auch eine "Inanspruchnahme der Kilometerpauschale (ohne Nachweis) von 3000 km á 0,30€/km = 900,-€/Jahr ab 01.01.2001 bei der Steuererklärung" beim Markenzeichen "G", welches er hat, möglich ist.
Bedeutet das, dass wir als Eltern jährlich diese 900 Euro in Anspruch nehmen können?
Wenn ja, wie lange lässt sich so etwas auch rückwirkend in Anspruch nehmen?
Gruß Feanor
wir nehmen für unseren Sohn bereits einige Leistungen wegen seiner Behinderung in Anspruch. Nun bin ich darauf gestoßen, dass auch eine "Inanspruchnahme der Kilometerpauschale (ohne Nachweis) von 3000 km á 0,30€/km = 900,-€/Jahr ab 01.01.2001 bei der Steuererklärung" beim Markenzeichen "G", welches er hat, möglich ist.
Bedeutet das, dass wir als Eltern jährlich diese 900 Euro in Anspruch nehmen können?
Wenn ja, wie lange lässt sich so etwas auch rückwirkend in Anspruch nehmen?
Gruß Feanor