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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kilometerpauschale


Feanor
29.06.2008, 17:29
Hallo,

wir nehmen für unseren Sohn bereits einige Leistungen wegen seiner Behinderung in Anspruch. Nun bin ich darauf gestoßen, dass auch eine "Inanspruchnahme der Kilometerpauschale (ohne Nachweis) von 3000 km á 0,30€/km = 900,-€/Jahr ab 01.01.2001 bei der Steuererklärung" beim Markenzeichen "G", welches er hat, möglich ist.

Bedeutet das, dass wir als Eltern jährlich diese 900 Euro in Anspruch nehmen können?

Wenn ja, wie lange lässt sich so etwas auch rückwirkend in Anspruch nehmen?



Gruß Feanor

Andreas
30.06.2008, 10:11
Hallo Feanor,

Bedeutet das, dass wir als Eltern jährlich diese 900 Euro in Anspruch nehmen können?

Stimmt genau! Vielleicht finden sich auch in dieser Diskussion noch ein paar Informationen (zur Diskussion) (http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=4483).

Ansonsten habe ich mich zur rückwirkenden Beantragung noch etwas schlau gemacht und konnte leider keine eindeutige Antwort finden, aber ich denke es sieht wie folgt aus: Wenn der Schwerbehindertenausweis nicht neu ausgestellt wurde und die Behinderung rückwirkend anerkannt wird, kann man auch die km-Pauschale nicht rückwirkend beantragen.

Allerdings kann man unter einigen Voraussetzungen seine Steuererklärung noch korrigieren und somit die Pauschale noch ansetzen:


Ist noch kein Steuerbescheid ergangen, einen netten Brief an das Finanzamt schreiben und bitten, die fehlenden Angaben nachzutragen
30 Tage nach Eingang des Steuerbescheids kann man Einspruch erheben und dabei auch die eigenen Angaben korrigieren
Steht auf dem Bescheid "Dieser Bescheid ergeht nach § 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung", darf man auch selbst nachprüfen und noch Angaben nachreichen


Spätestens am Ende des vierten Jahres nach Abgabe der Steuererklärung geht jedoch nichts mehr.

Gruß
Andreas