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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankengeld


Christine W.
19.06.2008, 10:07
Ein herzliches Hallo an alle,
bin zum ersten mal hier. :wink:
Ich hab auf Eurer Seite gelesen, daß man Anspruch auf Krankengeld für mehr als 10 Tage hat, wenn bei einem behindertem Kind über 12 Jahren die Behinderung progredient verläuft. Hab das unserem Steuerberater vorgelegt, die haben sich bei 2 Krankenkassen erkundigt und es wird nicht anerkannt, daß ich eben mehr als die 10 Tage erstattet bekomme. :-(
Weiß jemand dazu evtl. eine genaue Angabe z. B. im SGB oder so ???
Vielen Dank
Liebe Grüße Christine

Andreas
19.06.2008, 11:46
Hallo Monika,

herzlich Willkommen in unserem Forum. Schön, dass du den Weg hierher gefunden hast.

Der Artikel mit den Informationen zum Krankengeld (Zum INTAKT Artikel) (http://www.intakt.info/101-0-arbeitsbefreiung-bei-krankem-kind.html) beschreibt Regelungen aus dem §45 Sozialgesetzbuch 5 (Zum Gesetzestext) (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html).

Die wichtigsten Informationen sind:

Eltern können 10 Tage am Stück freinehmen, um ihr krankes Kind zu pflegen, Alleinerziehende 20 Tage.
Das geht normalerweise nur, bis das Kind 12 Jahre alt ist. Braucht das Kind wegen seiner Behinderung besondere Betreuung/Pflege, können diese 10 bzw. 20 Tage auch nach dem 12. Geburtstag noch in Anspruch genommen werden.


Gruß
Andreas :-)