Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeld auf ALG2 anrechenbar?
Hallo ich heiße Susan und habe eine Behinderte Schwester 100% mit Merkzeichen bgh sie arbeitet in einer Werkstatt mein Vater bekommt alg2 meine Schwester eu Rente und Grundsicherrung darf das Kindergeld Angerechnet werden bei alg2 Ich hoffe ihr könnt mir helfen Danke
Kindergeld zählt zum Einkommen der Tochter und müsste um 30 € Versicherungspauschale bereinigt werden.
Hallo Anke,
Kindergeld erhält doch der Vater und nicht die Tochter, oder? Es gibt ein Urteil (http://www.lebenshilfe.de/wDeutsch/aus_fachlicher_sicht/artikel/es-bleibt-dabei.php), in dem klargestellt wurde, dass das Kindergeld, das die Eltern bekommen, eben nicht auf die Grundsicherung des Kindes angerechnet werden darf.
@Susi: Deine Frage war, ob deinem Vater von ALG2 etwas abgezogen werden darf, weil er Kindergeld bekommt, oder?
Viele Grüße,
Holger
P.S.: Hab uns mal eben in einen neuen Beitrag verschoben... ;-)
Naja, dem Urteil zufolge darf das Kindergeld nicht der behinderten erw. Tochter bei deren Grundsicherung angerechnet werden, wenn der Vater das Kindergeld erhält. So mindert sich zwar nicht der Grundsicherungsbedarf der Tochter, aber....für den Vater zählt Kindergeld als Einkommen und dann kann nur um die Versicherungspauschale bereinigt werden (30€)
Da beide Leistungen erhalten, einmal Grundsicherung - ist Bedarfsdeckend wie ALG II und der Vater ALG II. EInem von beiden wird es auf jeden Fall als EInkommen angerechnet, es wird unter Garantie nicht bei beiden unberücksichtigt bleiben.
Anke
Hallo danke für die Antworten.Habe ich aus der Zeitung Hier steht.Kindergeld ist Anrechnungsfrei Eltern,die Kindergeld für ein erwerbsunfähiges Kind erhalten,müssensich die Zahlung nicht auf Einkommen anrechnen lassen.Das Kindergeld ist in diesem Fall anrechnungsfrei.Bundeszoialgericht