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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verhinderungspflege rückwirkend beantragen


Sunny-Girl
16.06.2008, 23:50
Hallo zusammen,

habe zufällig dieses Forum entdeckt und mich ein bisschen durchgestöbert. Wie schön, dass es euch gibt :-)

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Ich habe eine Tochter mit Down-Syndrom und sie hat seit 1995 die Pflegestufe 1.

Zufällig, vor einigen Jahren, hörte ich von der Möglichkeit, das Kind Tag- und Nacht betreuen zu lassen, wenn man mal für ein Paar Tage verreist. Ich glaube, der Hinweis kam von der Tagesstätte/Schule meiner Tochter. Ich organisierte eine Bleibe in einer offiziellen Pflegestelle für sie und war 10 Tage weg. Die Krankenkasse übernahm die Kosten und strich parallel dazu das Pflegegeld (anteilig oder ganz, weiß ich nicht mehr).

Unabhängig davon habe ich über die ganze Zeit über stundenweise und nach Bedarf eine Betreuung für meine Tochter gehabt, die ich selbst finanziert habe.

Im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung bzgl. Pflegeversicherung erfuhr ich, dass ich einen Anspruch auf Verhinderungspflege für die ganzen Jahre über gehabt hätte, wovon ich bisher nichts wusste.

Heute, nachdem ich mich hier etwas schlau gemacht habe, rief ich bei meiner Kasse an und fragte, ob eine rückwirkende Erstattung möglich sei und erzählte ihm von Verjährungsfristen (danke Forum :-)).

Der Sachbearbeiter meinte, er hätte noch nie etwas von Verjährungsfristen was die Pflegekasse-Angelegenheiten angeht, gehört, Verjährung gäbe es z. B. wenn man Schulden hat usw., dann wäre das jedoch BGB aber nicht SGB :pfeif: Und eine rückwirkende Genehmigung und Erstattung wäre nicht möglich. Wie ich mir das vorstelle, die ganzen vergangen Jahre zurück erstattet bekommen zu wollen, da könnte ja jeder daher kommen usw.

Ich habe ihm gesagt, dass ich es schriftlich beantragen werde und er danach Stellung dazu nehmen könne.

Ich weiß aber nicht, wie ich das am Besten formulieren soll und ab wann ich die Erstattung beantragen soll. Bitte helft mir.

Mich hat leider keiner von der Pflegekasse über die Verhinderungspflege und/oder stundenweise Betreuung informiert. Gibt es da wirklich diese Verjährungsfrist von 4 Jahren oder sogar eine unbefristete Verjährungsfrist, wenn die Pflegekasse seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist?

Blöde Frage: Bis wann rückwirkend könnte ich denn noch die Verhinderungspflege geltend machen, angenommen, sie verjährt in 4 Jahren? Lt. meiner Rechnung könnte ich 2004 - 2007, also diese 4 Jahre noch beantragen. Die Betreuungstage könnte ich größtenteils bis 2002 nachweisen.

Soll ich denn gleich die ergänzende Pflegeleistung ab Juli mit beantragen und auch die für die vergangenen Jahre, sofern sie nicht verfallen sind? Dieses Jahr wird meine Tochter wieder in einer Pflegeeinrichtung (Tag- und Nachtbetreuung) untergebracht werden müssen, da ich zwei bis drei Wochen weg sein werde.

Ich möchte mich im voraus für die Antworten bedanken.

LG :wink: