Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lohnsteuerklassenwechsel im bezugsfreien Zeitraum
Rednaxela
12.06.2008, 21:09
Guten abend werte Forengemeinde,
ich habe heute ein wichtiges Anliegen und würde dazu gern mal Eure Meinung bzw. Fakten lesen.
Meine Frau und ich haben momentan die Lohnsteuerklasse 3 & 5. Von der ARGE bekommen wir bereits nur einen zweistelligen monatlichen Betrag und es könnte zukünftig ja passieren, dass die ARGE die Fortzahlung der Leistung ablehnt und an die Wohngeldstelle oder andere Behörden verweist, sofern bei diesen Aussicht auf höhere Zahlungen bestehen.
Allerdings würden wir dadurch unter anderem die GEZ Befreiuung verlieren und, was viel wichtiger ist, vermutlich auch Probleme bei der Finanzierung des Kita-Platzes für unsere Tochter bekommen.
Unsere Kleine soll ab September diesen Jahres in die Krippe.
Meine Frau bleibt noch bis 2009 mit unserem Sohn (100% schwerbehindert) zuhause und steht somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Daher haben wir mit damaligem Beginn des Erziehungszeitraumes von Steuerklasse 4/4 auf 3/5 gewechselt.
Mein derzeitiger Bewilligungszeitraum läuft mit dem 30.06.2008 aus. Ich kann bereits jetzt schon sagen, dass unsere BG im Juli 2008 aufgrund zu hohen Einkommens definitiv keinen Hartz IV Anspruch hat. Dies betrifft jedoch nur den Juli. In den darauf folgenden Monaten ist das Einkommen wieder erheblich niedriger.
Nun meine Frage. Ist es rechtlich zulässig, wenn ich beim Einwohnermeldeamt einen Lohnsteuerklassenwechsel beantrage zum 01.07.2008 oder kann mir die ARGE dies untersagen?
Laut SGB II darf man seine Bedürftigkeit ja nicht erhöhen. Allerdings würde ich den Wechsel ja in einem Zeitraum vornehmen, der kein Bezugszeitraum ist. Hinzu kommt, dass auch durch den Wechsel der Lohnsteuerklasse im Juli 08 von 3/5 auf 4/4 kein Anspruch entstehen würde für Hartz IV im Juli 2008.
Ich möchte ausschließlich in dem Hartz IV freien Zeitraum den Wechsel vornehmen und dann den neuen Antrag stellen. Somit müsste gewährleistet sein, dass aufgrund des dann niedrigen Nettoeinkommens weiterhin die ARGE zuständig ist für die Zahlung.
Ist dies rechtlich wirklich halt- und vertretbar oder gibt es gewisse Gesetze, die dies unterbinden?
Danke im Voraus.
Red
Also die GEZ-Befreiung verlierst du auf keinem Fall, solange Ihr auch nur 1 Cent aus öffentlicher Hand bekommt, egal ob ARGE oder Kommunaler Träger des Wohngeldes. Bei uns bekommt meine Frau jeden Monat einen Zuschuß zum Wohngeld, bei uns ist das von vornherein getrennt, und nur in schlechten Monaten noch was von der ARGE(Hartz IV). Wir sind GEZ befreit, wurde uns allerdings auch erst 2Jahre später von unserer Sachbearbeiterin der Kommunalen Trägerschaft erklärt.
Nun Aber die Frage: Warum willst du wechseln, hat deine Frau bei KitaPlatz wieder Aussicht auf Arbeit?
Es steht Euch rechtlich zu, einmal im Jahr die Lohnsteuerklasse zu wechseln, da kann glaub ich nicht mal die ARGE was gegen tun, da du ja bei einer Lohnsteuernachzahlung bei 3/5 auch eine Neue Berechnung des Bedarfes verlangen kannst, da sich ja das Nettoeinkommen dadurch verringert, und davon gehen ja die ARGE-Berechnungen aus.
yvonnejanssen
13.06.2008, 00:10
Hallo Red,
hm ich habe mir deinen Beitrag nun ein paar Mal durchgelesen um zu verstehen was es bezwecken soll wenn du die Lohnsteuerkarten änderst.
Das heisst wenn du auf die 4 gehst hast du weniger Nettolohn da mehr Abzüge und du würdest so mehr von der Arge bekommen. Kalkuliserst du es so weil du dann eine Steuererstattung machen kannst? Wenn ja bedenke dass du dies der Arge melden musst und sie werden es voll anrechnen. Also hättest du keinen Vorteil.
Da du davon berichtest, dass ihr nur eine 2 Stellige Summe von der Arge bekommt würde ich eher Wohngeld und erhöhtes Kindergeld beatragen.
Ich denke mal ganz stark, dass ihr dann besser steht und durch die Schwerbehinderung eures Kindes ( Hoffe ihr haben einen Schwerbehindertenausweis ) steht euch sogar ein höherer Wohnbedarf zu so dass ihr mehr Wohngeld erhalten müsstet als normal.
Und wenn ihr so knapp am Existenzminimum lebt werden ihr auch keine emensen Summen für den Kita Platz zahlen müssen.
Bitte korrigiere mich wenn ich etwas falsch verstanden habe.
Liebe Grüße
Yvonne
Rednaxela
13.06.2008, 10:03
Danke erstmal für die Antworten.
Soweit wurde erstmal alles richtig verstanden.
@Yvonne:
Nein durch den Wechsel spekuliere ich nicht auf einen höheren Lohnsteuerjahresausgleich.
Es geht mir wirklich ausschliesslich darum, dass ich weiter Hatz IV bekomme.
Die Arge hat mir mitgeteilt, dass alles unter 50 EUR abgewiesen wird mit Verweis auf andere Behörden.
Da ich demnächst eine minimale Gehaltserhöhung bekomme, verringert sich der jetztige Betrag von 80 EUR Hartz IV noch weiter. Und ich möchte einfach verhindern, dass ich letzten Endes kein Hartz IV mehr bekomme.
Es geht nämlich ausschliesslich um die Kita Gebühren. Und da wurde mir vom Jugendamt mitgeteilt, dass im Falle eine vorliegenden gültigen Hartz IV Bescheides die Kosten zu 99% vollständig übernommen werden.
Sofern man nur Wohngeld bekommt werden wohl meistens nur Zuschüsse gewährt, aber wohl nicht der vollständige Kita-Betrag.
Somit würden wir dadurch wohl Nasse machen. Zumindest vermute ich das.
Und was die Steuererklärung angeht, so haben wir hier einmal wirkliches Glück. Da ich im Monat Juli eine jährliche einmalige Zuwendung bekomme, haben wir keinen Hartz IV Anspruch.
Wir machen also die Steuererklärungen immer so, dass die Rückerstattung genau im Monat Juli erfolgt. Ab August wird dann wieder Hartz IV beantragt. Da der Juli ein bezugsfreier Zeitraum ist, wird der Betrag der Steuererstattung dann auch ab neuer Antragstellung im August dem Vermögen zugerechnet und nicht dem Einkommen.
Das ist in unserem Falle ein extrem wichtiger Punkt. Ansonsten könnten wir die sogenannten steuerlichen Vergünstigungen und Freibeträge die wir bekommen weil unser Sohn zu 100% schwerbehindert ist (g, aG, H, B) gleich in die Tonne kloppen. Denn die ARGE rechnet diese Rückzahlung ja als Einkommen im laufenden Bezug. Das an sich ist meiner Meinung nach schon völlig absurd und unerhört. Denn aufgrund der Behinderung haben wir ja nun einmal erhebliche Mehraufwendungen.
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Was mich nun wirklich schlussendlich interessiert ist folgendes:
Weiß jemand ob die Kita-Gebühren auch vollständig übernommen werden, wenn man nur einen ganz geringen Hartz IV Anspruch hat und die Arge an die Wohngeldstelle verweist?
Und wie werde ich im Falle von Wohngeldbezug von der GEZ befreit? Ist der Bezug von Wohngeld überhaupt ein GEZ-Befreiungsgrund?
Danke
Alex
Hi Alex
Wie schon geschrieben, zahlen wir keine GEZ selbst wenn meine Frau nur einen Zuschuß zur Miete(Wohngeld) bekommt. Den Befreiungsantrag bekommst du von deinem Kommunalem Träger, welcher das Wohngeld gewährt, oder du druckst ihn dir auf der I-Netseite der GEZ aus und lässt ihn von der Wohngeldstelle unterschreiben, dies passiert aber nur mit der Erteilung eines gültigen Wohngeldbescheides.
Bei uns sind die Staatlichen Zuschüsse getrennt, Wir bekommen von der Arge
max den Hartz IV Satz (je 316,- € für meine Frau und mich und 211,-€ für unsere Tochter(ab 01.07.2008)). Wohngeld müssen wir von vornherein beim Eigenbetrieb für Arbeit( so heißt das bei uns) mit dem gültigen Hartz IV Bescheid zusätzlich beantragen.
Die Kosten für einen KITA-Platz wurde bei uns nicht übernommen, hatten Aufgrund der Arbeitslosigkeit meiner Frau aber auch nur Anspruch auf 5 Std. Betreuung pro Tag, dies Kostete uns 75,-€ im Monat(mittlerweile 90,-€).
Da unsere Tochter aber aufgrund der Behinderung ins LBZ für Körperbehinderte
überstellt wurde, zahlen wir jetzt garnichts mehr, nichtmal die Transportkosten mit dem Taxi.
Mirko
Rednaxela
14.06.2008, 08:50
Naja also bei uns gehts ja, was die Krippe betrifft, um unsere Tochter. Die ist gesund. Anspruch haben wir auf einen Halbtagsplatz. Meine Frau bleibt noch das 3. Jahr im Erziehungsurlaub, weil unser Sohn eben ständig ins krankenhaus muss und so weiter.
Genau damit haben wir es auch begründet, dass unsere Tochter in die Krippe muss. Und das kostet wohl so 200-300 EUR. Und das ist schon eine Menge Geld.
Da ist es sehr wichtig für uns, dass die Kosten übernommen werden.
Unsere Tochter war vorher auch in ner normalen KI-Ta, deshalb weiß ich was das kostet, aber 200-300 € für nen Halbtagsplatz finde ich echt übertrieben, haben die goldene Löffel?
Bei uns werden die Ki-Ta Kosten nicht erstattet, egal ob Arbeitslosengeld oder Hartz IV, haben alle Fälle im Haus. Das einzige was bei uns bezuschußt wird ist, wenn du eine Fortbildung, Einstellungstests oder ähnliches von der ARGE aus bekommst, und dein Kind deswegen länger als die 5 Std. betreut werden muß, dann können diese zusätzlichen Kosten erstattet werden bis zu einem Betrag von 130,- €.
Rednaxela
16.06.2008, 17:46
Wie meinst Du das es wird nicht erstattet bzw. bezuschusst?
Wenn ich am Existenzminimum lebe und Hartz IV empfange, dann müssten doch vom Sozialamt oder so die Kosten übernommen werden oder nicht?
Wie bitte soll denn sonst der KitaPlatz finanziert werden?
Red
rechtlich liegt die Lage so:
Wenn eine Person/oder beide arbeitslos sind steht dir nur ein 5 Std. Betreuungsplatz in der KITa zu, diesen mußt du bezahlen, den übernimmt kein Amt. Hast du keinen KiTa-Platz bist du fürs A-Amt nicht vermittelbar und es stehen dir keine Leistungen zu, so die Aussage unserer ARGE.
Sollte das Kind aufgrund von Lehrgängen oder Eionstellungstests, der Erziehungsperson, zeitweise länger als die 5 Std. betreut werden müssen, kannst du diese Mehrkosten bei der Arge rückfordern.
Die Kita's sind verpflichtet in solchen Fällen dein Kind entsprechend länger zu betreuen, nach vorheriger Anmeldung.
Mirko
Rednaxela
17.06.2008, 21:04
Also das man nicht zur Verfügung steht, wenn man ein Kind zuhause aber keinen Kitaplatz hat kann schon sein... aber dennoch werden zumindest meinen Informationen zur Folge die Kosten abhängig vom Einkommen teilweise bzw. vollständig für den Platz übernommen.
Die Höhe der Kostenbeteiligung richtet sich selbstverständlich nach dem Einkommen.
Ich habe bei uns jetzt mal beim Jugendamt angerufen und die haben mir mitgeteilt, dass sich das Amt je nach Einkommen an den Kosten beteiligt oder diese vollständig übernimmt.
Anders kann es ja auch gar nicht sein...
Denn angenommen eine alleinstehende Frau mit einem Kind wäre arbeitslos und findet aus welchen Gründen auch immer keinen Job, dann müsste das Kind ja bis es 6 Jahre alt ist und eingeschult wird zuhause bei der Mutter bleiben.
Die Mutter selbst könnte sich ja aufgrund ihres Lebens an der Existenzgrenze keinen Kitaplatz leisten.
Ich wage mal zu behaupten, dass die für die Entwicklung des Kindes absolut schädlich ist.
Red
Guten Abend,
bei einer alleinstehenden Frau mit Kind, zahlt da nicht das Jugendamt? Zumindest einen Zuschuss?
Ich habe jahrelang verhaltensauffällige Kinder in Tagespflege betreut. Da die Mütter alleinerziehend waren, wurden die Kosten vom Jugendamt vorgeschossen und mitfinanziert.
Eigentlich müsste euch doch das Jugendamt wegen der Kita-Kosten weiter helfen können?
Vielleicht ist das heute auch anders geregelt.
Viele Grüße
kirsty