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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Grundsicherung und Anrechnung von Arbeitslohn


Stephanmuc
28.04.2008, 20:34
Und schon die nächste Frage:

Ich habe bei http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/merkblatt_zur_grundsicherung.pdf (Seite 4 oben)

eine Beispielrechnung für die Anrechenbarkeit von Lohnzahlungen aus der Beschäftigung bei einer WfbM gefunden.
Daraus würde sich ergeben, dass meine Geschwister pro Kopf/Monat 18,--€ zuviel abgezogen bekommen haben.....:kopfkratz:

Jetzt meine Fragen:
gilt diese Berechnung bundesweit oder gibt es Unterschiede bei den Bundesländern?

Kann man diese Berechnung für die eigene Berechnung zu Grunde legen?

Was für Rechte ergeben sich, wenn man jetzt erst feststellt, dass die Berechnungen der letzten Jahre fehlerhaft waren (obwohl auch meine Anwältin drübergeschaut hat) und man erst jetzt Widerspruch einlegt?

Gibt es in einem solchen Fall überhaupt eine Verjährung?

Bin mal gespannt, was ihr so dazu meint...

Stephanmuc

Holger
29.04.2008, 13:54
Hallo Stephan,

also da das Merkblatt aktuell ist und vom BUNDESverband herausgegeben wurde, würde ich annehmen (wissen tue ich es leider nicht), dass das auch bundesweit gilt.

Es gibt schon fest Eckpunkte in der Berechnung, aber nicht alles. Unter
http://www.lebenshilfe-brhv.de/uploads/media/Grundsicherung_01.pdf oder
http://www.lebenshilfe-bw.de/exclusiv/downloads/recht/grundsic.doc

kannst du weitere Beispielberechnungen ansehen. Hier sind auch die jeweiligen Gesetzesgrundlagen mit angegeben, so dass du jeweils direkt dort nachlesen kannst, ob es z.B. ein fester Betrag ist oder ein Prozentualbetrag, der z.B. vom Werkstatteinkommen abhängt.

Manches ist ja auch von den tatsächlichen Kosten abhängig, z.B. Wohn- und Heizkostenanteil. Das kann natürlich nur dann bezahlt werden, wenn es entsprechend beantragt oder nachgewiesen wird. Die Frage ist, wo genau etwas nicht abgezogen wird oder wie es zu diesem Minderbetrag kommt.

Viele Grüße,

Holger

sam
23.05.2008, 21:02
Hallo Stephan,..

ein Widerspruch ist immer möglich, auch in Deiner Situation,.. Du solltest Deine Berechnung mal Deiner RA vorlegen und sie Fragen warum der Differenzbetrag entstanden ist,..

Ist Deine Aussage richtig, das zu wenig gezahlt wurde dann hat Dein RA viel Arbeit,.. Denn ein Verwaltungsakt der falsch ergangen ist muss zurück genommen werden, dann folgt ein neuer Bescheid,.. ist gar nicht so einfach und langwierig,..

Über Eure Rechte kannst Du Dich gerne im Forum in der Fußzeile informieren und auch Fragen stellen zu dem Thema von Dir,.. Lg sam ;-)

Stephanmuc
04.07.2008, 11:03
Hallo!
Erst Mal vielen Dank für die Infos! Sie waren recht hilfreich und hat mehrer grosse Steine ins Rollen gebracht...:grins:
Das Grundsicherungsamt ist gerade dabei die gesamten Bescheide seit 2005 neu zu berechnen und dabei sind noch diverse andere Fehler sichtbar geworden...mal schauen, was dabei noch so alles raus kommt.
Ich werde es dann hier posten.
Sonnige Grüsse aus München

Stephanmuc

sam
04.07.2008, 12:20
Guten Morgen Staphanmuc,..

ich finde es gut das du nicht den Kopf in den Sand steckst sondern die Geschichte in die Hand genommen hast.

Da die Behörde nun eine Überprüfung in dem Fall eingeleitet hat, muss ein Zwischenbescheid ergehen, aus diesem muss die Überprüfung und der Zeitraum der Prüfung ersichtlich sein.

Sind wirklich Fehler bei der Behörde / Amt gemacht worden, dann muss ein Änderungs bescheid zum Verwaltungsakt an Euch ergehen. Man nennt es auch in den alten Verwaltungsstand zurück setzen.

Klingt ein wenig kompliziert, nur das muss sein um so dem Leistungsempfänger / Euch seine Ansprüche aus der Vergangenheit zu sichern, denn dann tritt keine Verjährung ein und der Fehlbetrag aus den Berechnungen muss ausbezahlt werden an den Leistungsempfänger,..

Ist das alles erfolgt muss der alte Bescheid zurück genommen werden und ein neuer Bescheid zu den Leistungen in der Zukunft erfolgen,.. Die Aufarbeitung kann bis zu 4 Wochen dauern durch die Behörde,..

In diesem Sinne,.. Lg sam