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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegeversicherungänderung zum 01.07.08


Stephanmuc
28.04.2008, 20:24
Hallo aus München!

Mal wieder was Neues zum Thema Pflegeversicherung.....

Also, meine beiden Geschwister haben aus dem Ergänzungsgesetz zur Pflegeversicherung auf Grund ihrer festgestellten dementiellen Störungen für das Jahr 2008 auch pro Person die Leistung von 460,-- € erhalten.

So weit, so gut.

Nun hat der Gesetzgeber ja entschieden, dass unbedingt erst zum 01.07.08 die Überarbeitung der Pflegeversicherung in Kraft tritt. Da gibt jetzt den Passus, dass demente Personen monatlich zwischen 100,-- € und 200,--€ Leistungen beziehen können....

So, jetzt mein Problem: Weiss jemand von euch, ab wann man die 200,--€ bekommt, bzw. wie denn die 460,--€ Altleistung, die ja für das ganze Jahr galten anzurechnen sind?
Meine Krankenkasse weiss dazu nichts zu sagen...sehr bedenklich....

Würde mich freuen, wenn auch zu diesem Problem aus diesem Forum wieder eine gute Info kommen würde :-D

Alles Gute,

Stephanmuc

Pauline
29.04.2008, 09:37
Hallo Stephan,
hier findest Du einige Infos:

http://www.sozialpolitik-aktuell.de/thema_aktuell_pflegereform.shtml

lg pauline

Stephanmuc
04.07.2008, 11:13
Hallo!

Die Katze ist endlich aus dem Sack und meine KK hat jetzt doch schon Infos rausgegeben.
Also, für alle, die es interessiert:
- die 460,-- € werden, sofern sie schon bis 30.06.08 verbraucht worden sind, überhaupt nicht mehr auf das 2. Halbjahr angerechnet
- der MDK entscheidet nach Aktenlage, ob jemand nur die Grundleistung von 100,-- € bekommt oder doch den gesteigerten Bedarf von 200,-- € bekommt, als Grundlage gilt aber immer noch die Liste des § 45a SGB XI(www.bundesrecht.juris.de/sgb_11/__45a.html)
- die Beträge müssen wohl im jeweiligen Kalenderjahr verbraucht werden und können nur zu geringen Teilen ins Folgejahr mitgenommen werden und verfallen dann nach dem 31.03., wenn sie nicht abgerufen wurden.

Viele Grüsse aus dem sonnigen München

Stephanmuc

Simone Eckenroth
04.07.2008, 12:05
Hallo,
da es noch keine Richtlinien zur Umsetzung des neuen Gesetztes gibt, entscheiden die Kassen derzeit so ziemlich nach Belieben. Aussage der AOK ist (auf die beziehen wir uns in unsrem Infobrief an unsre Kunden)::unsicher:
- "Restbestände" können jeweils ein HALBES JAHR mitgenommen werden, das heißt: was von den 460 nicht verbraucht wurde, kann 2008 bis 31.12. verbraucht werden; danach gilt dann jeweils auch das halbe Jahr, nicht das Quartal.
- Entscheidung nach Aktenlage wird es wohl häufig geben, da der MDK die ganzen Überprüfungen zeitlich nicht schaffen würde. Genaue Kriterien für den höheren Satz gibt es noch nicht, da ja die Richtlinien fehlen ...
Ein leider nicht ganz kostenfreier Tipp für "kassenübergreifende" Infos: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit, Mo-Do 8-18 h, Fr 8-12 h, 01805 99 66 03 (Minute kostet 14 Ct.). Sind sehr geduldig und freundlich!;-)
Schöne Grüße:wink:
Simone Eckenroth

Andreas
04.07.2008, 12:53
Hallo Simone,

Danke für deine Infos.

Es stimmt dass noch die Richtlininen zur Einstufung zu den 100 Euro (Grundbetrag) bzw. 200 Euro (erhöhter Betrag) fehlen.

Die Sache mit den Restbeständen ist allerdings nicht von der Krankenkasse abhängig, sondern in § 45b SGB XI (http://bundesrecht.juris.de/sgb_11/__45b.html) Abs. 3 geregelt. Dort heißt es: "Ist der Betrag für zusätzliche Betreuungsleistungen nach dem bis zum 30. Juni 2008 geltenden Recht nicht ausgeschöpft worden, kann der nicht verbrauchte kalenderjährliche Betrag in das zweite Halbjahr 2008 und in das Jahr 2009 übertragen werden."

Gruß und schönes Wochenende
Andreas

amai
04.07.2008, 17:42
Hallo zusammen,
doch es sind Richtlinien dazu herausgegeben worden.
Zu finden hier:
http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/user_upload/PDF/Rundschreiben_2008/07_Richtlinie.pdf

Wenn man schon die zusätzlichen Betreuungsleistungen bezieht hat man nun automatisch den Anspruch auf 100 Euro/monatlich = 1200 Euro/ jährlich ( 2 aus den 13 Punkten müssen esrfüllt sein, wobei mind. 1 aus Bereich 1-9 sein muss) , für die erhöhten Leistungen von 200 Euro/ monatlich muss man einen Antrag stellen und es muss ein weiterer Punkt aus 1, 2, 3, 4, 5, 9 und 11 erfüllt sein.

LG, amai

Andreas
05.07.2008, 21:10
Hallo Amai,

danke für diese sehr frischen Informationen.
Ich werde sie am Montag gleich noch in unsere Infoseiten zur Pflegeversicherung (zu den Infoseiten) (http://www.intakt.info/70-0-pflegeversicherung.html) einbauen.

Als ich beim Aktualisieren dieser Seiten danach gesucht habe, habe ich noch keine passenden Informationen gefunden!

Gruß
Andreas

UPDATE: Die Informationen auf der Seite zu den zusätzlichen Betreuungsleistungen in der Pflege (http://www.intakt.info/94-0-zusaetzliche-betreuungsleistungen-in-der-pflege.html) sind jetzt ergänzt.