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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruch Haushaltshilfe nur an Arbeitstagen?


Rednaxela
16.04.2008, 16:50
Hallo werte Forengemeinde,

ich habe ein Riesenproblem.

Es geht um die Höhe von Haushaltshilfe §38 SGB V.

Ich arbeite wöchentlich von Montag bis Donnerstag. Von Freitag bis Sonntag bin ich zuhause. Mein Arbeitgeber berechnet mein Gehalt jedoch kalendertäglich.

Ich habe nun unbezahlte Freistellung für 4 Wochen beantragt (und auch bereits in Anspruch genommen), weil meine Frau mit unserem Sohn zur Reha ist (medizinsche Begründung für Begleitung liegt vor) und ich auf unsere Tochter (1 1/2 Jahre) aufpasse während dieser Zeit.

Nun sollen mir die Kosten der Haushaltshilfe jedoch nur für die jeweiligen Wochen von Montag bis Donnerstag erstattet werden. Begründet wird dies damit, dass ich ja am Freitag, Samstag und Sonntag selbst den Haushalt führen könne und an den Tagen ja nicht arbeiten muss.

Auf der anderen Seite wird mir aber mein Gehalt für die 4 Wochen immer jeweils von Montag bis Sonntag gekürzt, da ich ja für die Zeit unbezahlte Freistellung beantragt habe.

Ergebnis ist, dass ich 4 Wochen lange jeweils 3 Tage (Freitag, Samstag, Sonntag) an Gehalt verliere.

Ist dies rechtlich wirklich so korrekt oder ist dies nicht zulässig?

Ich bedanke mich im Voraus für Antworten.

Red

Pauline
18.04.2008, 09:53
Sorry, Red,
aber ich steige bei Deiner Beschreibung nicht durch:

Ist es so, daß Du freigestellt bist UND eine Haushaltshilfe hast? Und für BEIDES einen Ersatz von der KK willst? Das geht natürlich nicht.

Korrigiere mich bitte, wenn ich was falsch verstanden habe.

lg pauline

Holger
18.04.2008, 10:55
Also ich komm auch nicht so ganz dahinter...

Du bekommst dein Gehalt kalendertäglich, was heißt das genau?
Wenn du schreibst, du bekommst die Haushaltshilfe, dann bist du sozusagen die Haushaltshilfe, die von Mo-Do bezahlt wird bzw. für ihren Verdienstausfall entschädigt?

Also aus Sicht der KK ist das durchaus eingängig auf den ersten Blick, dass sie nur für den Ausfall der Arbeitstage aufkommen. Wenn ihr tatsächlich eine fremde Haushaltshilfe über einen Familienpflegedienst angestellt hättet, würde diese ja auch nur Mo-Do kommen...

Oder versteh ich auch was falsch ... ;-)

LG
Holger

Rednaxela
18.04.2008, 12:54
Vielleicht habe ich es nicht eindeutig beschrieben.

Normalerweise arbeite ich als Angestellter.

Wenn meine Frau nun mit unserem Sohn aus medizinischen Gründen mit stationär aufgenommen wird, dann bleibe ich zur Betreuung unserer Tochter zuhause.

Alternativ könnte ich auch weiter arbeiten gehen und stattdessen eine Pflegekraft mit der Betreuung beauftragen.

Ich entscheide mich jedoch immer dafür, die Betreuung selbst zu übernehmen.

Während dieser Zeit beantrage ich vorab bei meinem Arbeitgeber UNBEZAHLTE FREISTELLUNG. Diesem Antrag wird immer entsprochen.

Im vorliegenden Falle war abzusehen, dass die Reha 4 Wochen dauert.

Also habe ich für die Zeit vom 11.03.2008 bis 07.04.2008 unbezahlte Freistellung beantragt. Dieser Zeitraum wurde dann auch komplett von meinem Gehalt abgezogen.

Wie bereits erwähnt bin ich Angestellter und bekomme Gehalt und keinen Lohn. Aus diesem Grund wird das Gehalt bei anteiliger Zahlung auch kalendertäglich berechnet und nicht arbeitstäglich. Ich erhalte jeden Monat Gehalt in gleicher Höhe, egal ob der Monat 20 Arbeitstage oder 22 Tage hat usw.

Das bedeutet nun, dass mir ganze 28 Tage vom Gehalt abgezogen wurden.

Soweit die Verfahrensweise des Arbeitgebers.

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Die Krankenkasse gewährt aber nur Haushaltshilfe für die Tage, an denen es keiner Person möglich ist den Haushalt weiter zu führen. Meine Frau kann das den ganzen Zeitraum nicht, weil sie nicht anwesend ist.

Was meine Person anbelangt wird von der KK aber so argumentiert, dass ich ja nur Mo - Do. arbeite und daher am Fr, Sa u. So selbst den Haushalt führen kann und demzufolge kein Anspruch auf Haushaltshilfe besteht.

Somit bekomme ich für den 4 wöchigen Zeitraum insgesamt nur 16 Tage Erstattung des Verdienstausfalles obwohl mir 28 Tage Gehalt abgezogen wurden.

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Ich habe auch schon beim Arbeitgeber angefragt, ob ich nicht den Antrag auf unbezahlte Freistellung so stellen kann, dass ich immer nur von Mo-Do beantrage, dann Fr., Sa, So. zumindest gehaltstechnisch als anwesend geführt werde und in der darauffolgenden Woche dann wieder unbezahlt mich freistellen lasse von Mo-Do. usw. usf.

Dem würde der Arbeitgeber aber nicht entsprechen.

Folglich ergibt sich daraus das von mir geschilderte Problem, dass ich erhebliche Verluste in Bezug auf mein Einkommen habe.

Red

Pauline
18.04.2008, 13:02
Hi red,
also haben wir es falsch verstanden...Es geht darum, daß die Krankenkasse Dir nicht Deinen gesamten Verdienstaufall begleichen will.

So ist das natürlich ein totaler Schmarrn. Das mit dem kalendertäglich und arbeitstäglich verstehe ich zwar immer noch nicht ganz (schließlich arbeitet wohl kein Angestellter 7 Tage die Woche, um sein volles Gehalt zu bekommen).

Du erwirtschaftest doch in den 4 Tagen Dein volles Gehalt, und der Verdienstausfall der 4 Tage muß dir ersetzt werden.

Kann sich meiner Ansicht nach nur um ein Mißverständniss handeln.


lg pauline