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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kur genehmigt, aber Begleitperson nicht!?!?


Holger
15.04.2008, 15:18
Hallo zusammen,

wollte mal ne Frage einer Mutter weitergeben, da ich da keine Erfahrung habe. Vielleicht wisst ihr ja mehr.

Das 14-jährige Kind (B im Schwerbehindertenausweis) hat eine 4-wöchige Kur genehmigt bekommen. Der arbeitsmedizinische Dienst, der das wohl geprüft hat, hat mitgeteilt, dass die Mutter als Begleitperson nicht zugelassen wird, weil das Kurhaus selbst über genügend Betreuungspersonal verfügt.
Auch die medizinische Notwendigkeit, dass das Kind bei bestimmten gesundheitlichen Komplikationen schnell ein bestimmtes Medikament intravenös bekommen muss (was sonst ebenfalls die Mutter übernimmt), führte bisher nicht zur Umstimmung... Momentan bleibt ihr nur die Möglichkeit auf eigene Kosten in den Kurort zu fahren, was ihr finanziell aber nicht möglich ist. :unsicher:

Gibt es da Erfahrungen, Argumentationen, Rechtsgrundlagen, die ich der Mutter an die Hand geben kann?

Danke schon mal für eure Tipps!

LG
Holger

mutti
15.04.2008, 22:01
Hallo Holger!
Hatte letztes Jahr eine ähnliche Situation.
Unser Sohn ( ICP mit spastischer Diparese Pflegestufe 1, Schwerbehindertena. G, aG, H 90%) hatte letztes Jahr eine große OP .
Da er erst neun war und das KH über zwei Stunden fahrt Zeit von uns entfernt ist wollte ich ihn natürlich nicht , das er dort alleine bleibt. Für mich war eine Mutter-Kind Einheit selbstverständlich. Das Krankenhaus sah dies aber anders .In diesem alter müsse ein Kind alleine im Krankenhaus liegen die KK würde meine Kosten nicht übernehmen.
Also hätte ich mir in vor Ort eine Unterkunft suchen müssen, dies wäre bei sechs Wochen Aufenthalt in einer großen Stadt, sehr kostspielig gewesen.
Lange rede kurzer Sinn. Ich hab vom Hausarzt ein Attest bekommen, das für unseren Sohn meine Anwesenheit wegen unserer engen Bindung , das er ohne mich nicht klar kommt, auf meine Hilfe angewiesen ist usw. von Nöten sei.
Dies hab ich mir von der KK genmigen lassen müssen. So konnte ich dann Stationär mit unserem Sohn aufgenommen werden.

Ich hoffe ich konnte ein wenig weiter helfen.
LG Sandra

Holger
18.04.2008, 09:54
Hallo Sandra,

danke für deinen Hinweis! Das klingt auf jeden Fall nach einer guten Argumentation, die ich gerne an die betreffende Mutter weiter gebe.

LG
Holger

deafdaughter
19.08.2008, 21:07
Lieber Holger,

ähnlich ging es mir mit inadäquaten Handlung meiner Tochter (autoaggressiv, 100% G,B,H,GL,RF). Als ich vom SPZ der UNIKLINIK ein psychologisches Attest verlangte zur Vorlage bei der Krankenkasse zwecks 5-Punkt-Gurt,sagte die Psychologin im Dialog mit der Sozialarbeiterin, daSs sie dies ja nicht bestätigen könnte.

Ich habe nur angemerkt (bei "Gefahr für sich und für andere") würde ich im Falle des Strafprozesses diesen ihren Satz an den Richter weitergeben!..Attest wurde ausgestellt!!
Die Kasse hat mir den Sitz dennoch mit der Begründung abgelehnt, dass jedes andere Kind ja auch einen bräuchte...

Die Mutter kann nur noch so und mit Hilfe ärztlicher Atteste arbeiten - was die Krankenkassen nicht beeinflussen muss.
Andernfalls würde ich mich auf eben vorgenannte Argumentation beziehen, dass im Falle des Falles ("auf Holz klopf") Strafanzeige gestellt werden wird!
IMMER NUR NOCH: KLAGEN + PROZESSKSOSTENHILFE/GRUNDRECHTE PLÄDIEREN, DAS ZIEHT IMMER !!

:unsicher: