Lorenz
09.04.2008, 17:46
Hallo zusammen,
da in Kürze die erste Begutachtung meines Sohnes (3 Jahre, Fragiles X) zur Pflegestufe ansteht, habe ich mich zu dem Thema etwas belesen und bin verunsichert, inwiefern Therapien (Logopädie, Ergotherapie, therapeutisches Schwimmen) als Aufwand angerechnet werden. Einerseits habe ich in verschiedenen Beiträgen und auch auf der Intakt-Webseite gelesen, daß Therapien dieser Art - sofern wöchentlich regelmäßig wiederkehrend - als Aufwand berücksichtigt werden. Andererseits heißt es aber in den Bewertungsrichtlinien zur Pflegestufe "Es werden dort nur "Maßnahmen" außerhalb der Wohnung anerkannt, die "unmittelbar für die Aufrechterhaltung der Lebensführung zu Hause notwendig sind"....". Da stellt sich natürlich die Frage, was unmittelbar - außer Wasser und Brot - überhaupt zur Aufrechterhaltung der Lebensführung notwendig ist - um dies einmal überspitzt darzustellen. Der Gutachter jedenfalls hat in seiner telefonischen Voranmeldung auf meine Frage diesbezüglich schon einmal durchblicken lassen, daß die genannten Therapien entwicklungsfördernde Maßnahmen seien und daher nicht gewertet würden. Was sagt ihr dazu?
Viele Grüße, Lorenz
da in Kürze die erste Begutachtung meines Sohnes (3 Jahre, Fragiles X) zur Pflegestufe ansteht, habe ich mich zu dem Thema etwas belesen und bin verunsichert, inwiefern Therapien (Logopädie, Ergotherapie, therapeutisches Schwimmen) als Aufwand angerechnet werden. Einerseits habe ich in verschiedenen Beiträgen und auch auf der Intakt-Webseite gelesen, daß Therapien dieser Art - sofern wöchentlich regelmäßig wiederkehrend - als Aufwand berücksichtigt werden. Andererseits heißt es aber in den Bewertungsrichtlinien zur Pflegestufe "Es werden dort nur "Maßnahmen" außerhalb der Wohnung anerkannt, die "unmittelbar für die Aufrechterhaltung der Lebensführung zu Hause notwendig sind"....". Da stellt sich natürlich die Frage, was unmittelbar - außer Wasser und Brot - überhaupt zur Aufrechterhaltung der Lebensführung notwendig ist - um dies einmal überspitzt darzustellen. Der Gutachter jedenfalls hat in seiner telefonischen Voranmeldung auf meine Frage diesbezüglich schon einmal durchblicken lassen, daß die genannten Therapien entwicklungsfördernde Maßnahmen seien und daher nicht gewertet würden. Was sagt ihr dazu?
Viele Grüße, Lorenz