Anthemis
26.03.2008, 17:43
Hallo zusammen,
wie viele hier brauche nun auch Tipps zum Thema Kindergeld. Ich konnte dazu hier im Forum schon viele wertvolle Infos finden, habe aber noch ein paar Fragen, bei denen Ihr mir vielleicht helfen könnt.
Ich habe nach dem Tod meiner Eltern vor kurzem meine schwerbehinderte Schwester zu mir genommen. Sie ist 52 Jahre alt, Spastikerin, Pflegestufe III, SBA 100%/H. Sie erhält Pflegegeld und eine kleine Rente aus ihrer Tätigkeit in einer Tagesstätte. Seit 2006 ist sie ganztags zu Hause. Mit dem Tod meiner Mutter hat die Familienkasse die Zahlung des Kindergelds eingestellt.
Auf meinen Kindergeldantrag hin habe ich von der Familienkasse einige Formulare erhalten und bin mir bei folgenden Punkten unsicher:
- Einkünfte: habe ich das Pflegegeld unter "Leistungen für einen behinderungsbedingten Mehrbedarf aus der Pflegeversicherung" anzugeben?
- Pflegekindvordruck: hier ist anzugeben, ob ich das Kind "für einen Teil des Tages bzw. an bestimmten Wochentagen" oder "ganztägig und durchgehend an allen Wochentagen" versorge. Die Realität liegt irgendwo dazwischen: ich bin berufstägig und wochentags tagsüber außer Haus, die ganztägige Versorgung habe ich aber sichergestellt (für diese Zeit habe ich eine Betreuerin engagiert). Was soll ich also ankreuzen?
Wird eigentlich vom Pflegegeld meiner Schwester etwas abgezogen, wenn mir Kindergeld bewilligt wird?
Entschuldigt, wenn die Fragen etwas doof sind, aber der Teufel liegt wie so oft im Detail und ich möchte vermeiden, mir durch Formfehler selbst Steine in den Weg zu legen.
Vielen Dank im voraus und viele Grüße
Gerald
wie viele hier brauche nun auch Tipps zum Thema Kindergeld. Ich konnte dazu hier im Forum schon viele wertvolle Infos finden, habe aber noch ein paar Fragen, bei denen Ihr mir vielleicht helfen könnt.
Ich habe nach dem Tod meiner Eltern vor kurzem meine schwerbehinderte Schwester zu mir genommen. Sie ist 52 Jahre alt, Spastikerin, Pflegestufe III, SBA 100%/H. Sie erhält Pflegegeld und eine kleine Rente aus ihrer Tätigkeit in einer Tagesstätte. Seit 2006 ist sie ganztags zu Hause. Mit dem Tod meiner Mutter hat die Familienkasse die Zahlung des Kindergelds eingestellt.
Auf meinen Kindergeldantrag hin habe ich von der Familienkasse einige Formulare erhalten und bin mir bei folgenden Punkten unsicher:
- Einkünfte: habe ich das Pflegegeld unter "Leistungen für einen behinderungsbedingten Mehrbedarf aus der Pflegeversicherung" anzugeben?
- Pflegekindvordruck: hier ist anzugeben, ob ich das Kind "für einen Teil des Tages bzw. an bestimmten Wochentagen" oder "ganztägig und durchgehend an allen Wochentagen" versorge. Die Realität liegt irgendwo dazwischen: ich bin berufstägig und wochentags tagsüber außer Haus, die ganztägige Versorgung habe ich aber sichergestellt (für diese Zeit habe ich eine Betreuerin engagiert). Was soll ich also ankreuzen?
Wird eigentlich vom Pflegegeld meiner Schwester etwas abgezogen, wenn mir Kindergeld bewilligt wird?
Entschuldigt, wenn die Fragen etwas doof sind, aber der Teufel liegt wie so oft im Detail und ich möchte vermeiden, mir durch Formfehler selbst Steine in den Weg zu legen.
Vielen Dank im voraus und viele Grüße
Gerald