Shazadi
26.03.2008, 10:12
Hallo zusammen,
habe eine Frage zu einem behinderten Erwachsenen: steht ihr nach diesem Lebenslauf Kindergeld zu?
1977: geboren
1980: Eltern lassen sich scheiden, Beginn von Kindesmißhandlungen
1984: wird wegen häufigen Anfällen mit Bewußtlosigkeit ins Krankenhaus eingewiesen (Berichte vorhanden). Die häufigen Untersuchungen erinnern an die Mißhandlungssituationen und lösen Schocks aus, die wiederum Anfälle auslösen. Ärztephobie setzt ein. Diagnose: Verdacht auf Epilepsie aber alle Untersuchungen ohne Befund.
1997: beginnt Studium, Bafög-Förderung
2001: Phobie weitet sich wegen großem privaten Streß auf alle öffentlichen Situationen aus, Einkaufen, Busfahren ist nicht mehr möglich. Daher umfangreiche Studienausfallzeiten
2002: Bafög wird über die Studienhöchstdauer hinaus (wegen Behinderung) bewilligt, insgesamt 3 zusätzliche Semester. Antrag auf GdB wird gestellt und 30 v.H. genehmigt (Agoraphobie und Panikattacken)
2003: Neufeststellungsantrag wird gestellt, Ergebnis: 40 v.H. Patient kann Haus nicht mehr allein verlassen und studiert von zuhause weiter.
-------------------------------- Patient erreicht das 27. Lebensjahr im März 2004---------------------------------------
2004: Studium wird erfolgreich beendet. Arbeitslosmeldung. Bewerbungen werden jeweils abgeschmettert (kein Führerschein und 13 Semester Studium der Grund?)
2006: Gleichstellung mit Schwerbehinderten wird bewilligt. Immer noch arbeitslos und keinerlei Vermittlungsversuche vom Arbeitsamt bisher unternommen.
2007: Aufgrund von Internetrecherchen findet Patient heraus, daß die Anfälle Folge der Mißhandlungen im Kindesalter sind. Stellt Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz. Antrag wird abgelehnt, Widerspruch, Klage.
Gleichzeitig Neufeststellungsantrag beim Versorgungsamt wegen neu hinzugetretener Behinderung (Posttraumatische Belastungsstörung), die zwar schon seit 1984 besteht, aber bisher nicht diagnostiziert wurde.
2008: Antrag auf Kindergeld für erwachsenes behindertes Kind. Antrag wird abgelehnt, Widerspruch, Klage. Der Antrag auf Neufeststellung wird vom Versorgungsamt nicht bearbeitet. zweifelhafter Grund: laufende OEG-Klage.
2008: Amtsarzt stellt Arbeitsunfähigkeit fest. Nervenarzt attestiert die Posttraumatische Belastungsstörung mit dissoziativen Anfällen
Grund für die Ablehnung des Kindergelds ist gewesen, daß ein GdB von 30 zu gering sei (dieser wurde 2002 festgestellt, also vor dem 27. Lebensjahr). Daß noch eine weitere Behinderung vorhanden ist wurde ignoriert, weil dafür noch kein Schwerbehindertenausweis existiert. Dieser wird wegen der laufenden OEG Klage nicht ausgestellt. Nachweise für das Bestehen der anderen Behinderung werden ignoriert. Angeblich sei Arbeitsfähigkeit wegen dem Studium vorhanden. Daß erhebliche Ausfallzeiten stattfanden und sogar 13 Semester (statt 10) Bafög gezahlt wurde, wird ignoriert. Es wird behauptet, eine 2008 festgestellte Arbeitsunfähigkeit gelte nicht für die Vergangenheit, obschon bereits 2004 mit Arbeitslosmeldung das Arbeitsamt über die Wegeunfähigkeit der Patientin informiert war (und dennoch keine Prüfung der Erwerbsfähigekit durchgeführt hat).
Was meint ihr, wird die Klage Erfolg haben? Da doch erhebliche Kosten anfallen können und ein Anwalt zu teuer für die Klägerin ist, benötigt sie Rat zu den Erfolgsaussichten. Die Gesetze geben leider nicht her, ob die Behinderung schon vollumfänglich vor dem 27. Lebensjahr eingetreten sein muß, oder ob es reicht, daß anfangs nur ein GdB von 30 festgestellt wurde und dieser dann später nach oben korrigiert wurde. Außerdem ist unklar, ob eine bisher nicht versorgungsrechtlich festgestellte Behinderung auch berücksichtigt werden muß bzw. ob die Nachweise hierfür ausreichen.
Ich bedanke mich ganz herzlich für Meinungen!
habe eine Frage zu einem behinderten Erwachsenen: steht ihr nach diesem Lebenslauf Kindergeld zu?
1977: geboren
1980: Eltern lassen sich scheiden, Beginn von Kindesmißhandlungen
1984: wird wegen häufigen Anfällen mit Bewußtlosigkeit ins Krankenhaus eingewiesen (Berichte vorhanden). Die häufigen Untersuchungen erinnern an die Mißhandlungssituationen und lösen Schocks aus, die wiederum Anfälle auslösen. Ärztephobie setzt ein. Diagnose: Verdacht auf Epilepsie aber alle Untersuchungen ohne Befund.
1997: beginnt Studium, Bafög-Förderung
2001: Phobie weitet sich wegen großem privaten Streß auf alle öffentlichen Situationen aus, Einkaufen, Busfahren ist nicht mehr möglich. Daher umfangreiche Studienausfallzeiten
2002: Bafög wird über die Studienhöchstdauer hinaus (wegen Behinderung) bewilligt, insgesamt 3 zusätzliche Semester. Antrag auf GdB wird gestellt und 30 v.H. genehmigt (Agoraphobie und Panikattacken)
2003: Neufeststellungsantrag wird gestellt, Ergebnis: 40 v.H. Patient kann Haus nicht mehr allein verlassen und studiert von zuhause weiter.
-------------------------------- Patient erreicht das 27. Lebensjahr im März 2004---------------------------------------
2004: Studium wird erfolgreich beendet. Arbeitslosmeldung. Bewerbungen werden jeweils abgeschmettert (kein Führerschein und 13 Semester Studium der Grund?)
2006: Gleichstellung mit Schwerbehinderten wird bewilligt. Immer noch arbeitslos und keinerlei Vermittlungsversuche vom Arbeitsamt bisher unternommen.
2007: Aufgrund von Internetrecherchen findet Patient heraus, daß die Anfälle Folge der Mißhandlungen im Kindesalter sind. Stellt Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz. Antrag wird abgelehnt, Widerspruch, Klage.
Gleichzeitig Neufeststellungsantrag beim Versorgungsamt wegen neu hinzugetretener Behinderung (Posttraumatische Belastungsstörung), die zwar schon seit 1984 besteht, aber bisher nicht diagnostiziert wurde.
2008: Antrag auf Kindergeld für erwachsenes behindertes Kind. Antrag wird abgelehnt, Widerspruch, Klage. Der Antrag auf Neufeststellung wird vom Versorgungsamt nicht bearbeitet. zweifelhafter Grund: laufende OEG-Klage.
2008: Amtsarzt stellt Arbeitsunfähigkeit fest. Nervenarzt attestiert die Posttraumatische Belastungsstörung mit dissoziativen Anfällen
Grund für die Ablehnung des Kindergelds ist gewesen, daß ein GdB von 30 zu gering sei (dieser wurde 2002 festgestellt, also vor dem 27. Lebensjahr). Daß noch eine weitere Behinderung vorhanden ist wurde ignoriert, weil dafür noch kein Schwerbehindertenausweis existiert. Dieser wird wegen der laufenden OEG Klage nicht ausgestellt. Nachweise für das Bestehen der anderen Behinderung werden ignoriert. Angeblich sei Arbeitsfähigkeit wegen dem Studium vorhanden. Daß erhebliche Ausfallzeiten stattfanden und sogar 13 Semester (statt 10) Bafög gezahlt wurde, wird ignoriert. Es wird behauptet, eine 2008 festgestellte Arbeitsunfähigkeit gelte nicht für die Vergangenheit, obschon bereits 2004 mit Arbeitslosmeldung das Arbeitsamt über die Wegeunfähigkeit der Patientin informiert war (und dennoch keine Prüfung der Erwerbsfähigekit durchgeführt hat).
Was meint ihr, wird die Klage Erfolg haben? Da doch erhebliche Kosten anfallen können und ein Anwalt zu teuer für die Klägerin ist, benötigt sie Rat zu den Erfolgsaussichten. Die Gesetze geben leider nicht her, ob die Behinderung schon vollumfänglich vor dem 27. Lebensjahr eingetreten sein muß, oder ob es reicht, daß anfangs nur ein GdB von 30 festgestellt wurde und dieser dann später nach oben korrigiert wurde. Außerdem ist unklar, ob eine bisher nicht versorgungsrechtlich festgestellte Behinderung auch berücksichtigt werden muß bzw. ob die Nachweise hierfür ausreichen.
Ich bedanke mich ganz herzlich für Meinungen!