Tenor
07.03.2008, 21:36
Schönen Guten Tag wünsch' ich.
Mein schwerbehinderter Sohn verlässt dieses Jahr volljährig die Schule.
Die zuständige Kostenübernahmestelle möchte ein Begründung von den Eltern haben, warum der Schüler, in einer Tagesförderstätte untergebracht werden soll. Für die Eltern ist es merkwürdig, da die Eingliederungskommission den Besuch der Tagesförderstätte empfohlen hat, da auf Grund der Behinderung des Schülers keine Werkstattfähigkeit vorliegt.
Was könnte die Kostenübernahmestelle damit bezwecken, warum nochmal eine Begründung der Eltern?
Was kann man da als Begründung angeben, bzw. bin dazu verfpflichtet? Wir möchten nichts falsch machen und keine Antwort geben, die ungüstige Interpretationen zur Folge haben.
Hat jemand in diesem Bereich Erfahrungen? Ach ja, gibt es Musterbriefe?
Grüsse
Klaus
Mein schwerbehinderter Sohn verlässt dieses Jahr volljährig die Schule.
Die zuständige Kostenübernahmestelle möchte ein Begründung von den Eltern haben, warum der Schüler, in einer Tagesförderstätte untergebracht werden soll. Für die Eltern ist es merkwürdig, da die Eingliederungskommission den Besuch der Tagesförderstätte empfohlen hat, da auf Grund der Behinderung des Schülers keine Werkstattfähigkeit vorliegt.
Was könnte die Kostenübernahmestelle damit bezwecken, warum nochmal eine Begründung der Eltern?
Was kann man da als Begründung angeben, bzw. bin dazu verfpflichtet? Wir möchten nichts falsch machen und keine Antwort geben, die ungüstige Interpretationen zur Folge haben.
Hat jemand in diesem Bereich Erfahrungen? Ach ja, gibt es Musterbriefe?
Grüsse
Klaus