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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Begründung Unterbringung in Tagesförderstätte


Tenor
07.03.2008, 21:36
Schönen Guten Tag wünsch' ich.

Mein schwerbehinderter Sohn verlässt dieses Jahr volljährig die Schule.

Die zuständige Kostenübernahmestelle möchte ein Begründung von den Eltern haben, warum der Schüler, in einer Tagesförderstätte untergebracht werden soll. Für die Eltern ist es merkwürdig, da die Eingliederungskommission den Besuch der Tagesförderstätte empfohlen hat, da auf Grund der Behinderung des Schülers keine Werkstattfähigkeit vorliegt.

Was könnte die Kostenübernahmestelle damit bezwecken, warum nochmal eine Begründung der Eltern?

Was kann man da als Begründung angeben, bzw. bin dazu verfpflichtet? Wir möchten nichts falsch machen und keine Antwort geben, die ungüstige Interpretationen zur Folge haben.

Hat jemand in diesem Bereich Erfahrungen? Ach ja, gibt es Musterbriefe?

Grüsse

Klaus

Inge
08.03.2008, 10:57
Hallo Klaus,
vielleicht beziehst Du Dich einfach auf die Empfehlung der Eingliederungskommission und beantragst die Aufnahme in der Tafös, damit eine Förderung unterhalb der Werkstatt-Anforderung und die Eingliederung in die Gesellschaft gewährleistet bleibt und evtl. eine Werkstatt-Tätigkeit erreicht werden kann.
Was Du nicht machen darfst: die benötigte Pflege in den Vordergrund stellen! Dann werdet Ihr schnell auf Pflegeeinrichtungen verwiesen.

Tenor
08.03.2008, 12:50
Hallo und vielen Dank für die Antwort.

Die Empfehlung der Eingliederungskommission wollten wir beilegen.

Eine Werkstattabeschäftigung wird bei unserem Sohn leider niemals erreicht werden können. Er war bis kurz vor seinem sechsten Geburtstag völlig gesund. Durch eine bis heute unbekannte Ursache verlor er vollständig die Sprache und ist sehr stark in der Motorik eingeschränkt und somit schwerstbehindert. Wir stoßen immer wieder auf Probleme mit Ämtern, Verwaltungen, etc. Auch die Caritas und der VdK ist immer wieder erstaunt, welche Schwierigkeiten bei uns auftreten.
Wir dachte wir hätten nun einiges mitgemacht und gelernt sich zu verhalten, aber es gibt immer wieder neue Steine im Weg.

Holger
08.03.2008, 15:17
Hallo Klaus,

erstmal herzlich willkommen hier bei uns! :wink:

Dass euer Sohn voraussichtlich nie in die Werkstatt gehen kann, ist kein Argument. Lies mal auf unserer Seite zu den Tagesförderstätten (http://www.intakt.info/66-0-tagesfoerderstaette.html). Dort findest du u.a. ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, das klar stellt, dass die Tafö eben keine Leistung zur Eingliederung ins Berufsleben sind, sondern allgemein zu den Leistungen der Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu zählen ist.

Ich denke, das wäre eine wichtige Begründung.

Viel Erfolg euch!

Viele Grüße,
Holger

Tenor
18.03.2008, 12:24
Danke an alle die sich mit meinem Anliegen befasst haben.

Der Antrag ist abgegeben. Wir werden nun Besuch bekommen, so wurde uns gesagt. Wir sind gespannt darauf.

Holger
18.03.2008, 12:27
Hallo Klaus,

na dann wünsche ich euch viel Erfolg!

Halte uns auf dem Laufenden, wie es ausgegangen ist, ok?

Viele Grüße,

Holger

anita.
18.03.2008, 13:26
Hallo Klaus. meine Tochter geht seit 2 jahren in eine Tagesförderstätte, bin sehr zufrieden damit,vor ca: 2jahren hatte ich einfach einen Antrag direkt beim LWV gestellt, hat in unseren Fall alles gut beklappt,heute bin ich sehr zufrieden.Gruß Anita