fabi
05.03.2008, 22:48
erst einmal guten Abend an Alle,ich weiss gar nicht welche der tausend Fragen ich zuerst stellen soll?Habe einen Pflegesohn mit dem ich 17 Jahre gelebt habe .Hatte auch die Vormundschaft.Er ist jetzt 18 und hat einen vom Gericht bestellten Betreuer in allen Angelegenheiten.Mein Sohn ist seelisch und emotional behindert.(suizidgefährdet).In den letzten4Jahren befand er sich in einer Auslandsmassnahme (LIFE ). das letzte halbe Jahr jedoch in Deutschland .Das alles wurde durch die Jugendhilfe finanziert und von der Kinderklinik in Datteln begleitet.Im Moment befindet er sich im Klinikum Uchtsprige in einer Therapie.So das nur in Kürze.Jetzt meine Frage : das Jugendamt bricht ab morgen alle Massnahmen ab Begründung Klinikaufenthalt länger als 28 Tage. WAS NUN ? Soll er nach Entlassung auf der Strasse leben? wer begleitet ihn ? er kann nicht für sich selbst sorgen?ist auch nicht wirklich therapierbar. welche Einrichtung kümmert sich und wäre zuständig?
das Jugendamt sagt ich soll beim Arbeitamt nachfragen.
Kann mir irgendjemand helfen?
das Jugendamt sagt ich soll beim Arbeitamt nachfragen.
Kann mir irgendjemand helfen?