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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachteilsausgleiche anrechenbar bei Hartz IV?


Rednaxela
01.02.2008, 18:13
Hallo alle zusammen,

ich habe folgende Problematik, die ich hier mal vorstellen möchte. Es wäre schön, wenn Ihr mir eventuell Tips gebt, wie man hier zu einer Lösung gelangt.

In einem anderen Beitrag hier im Forum habe ich schon einmal erwähnt, dass unser Sohn Pflegestufe 2 hat. Zusätzlich GdB100 und die Merkzeichen G, aG, B und H.

Aufgrund dieser Merkmale hat man ja bestimmte Steuerfreibeträge.

3.600,- EUR aufgrund von Merkzeichen H
924,- EUR Pflegepauschale
3.000 bzw. sogar 15.000 km a 0,30 EUR

Macht also, wenn man die 3.000km zugrunde legt, einen jährlichen Steuerfreibetrag von 5.424,- EUR.

Dürfte also eine ziemliche Summe sein, die man beim Lohnsteuerjahresausgleich zurückerhält.

Nun erhalten wir allerdings Hartz IV als Aufstocker und die wollen uns nun die Steuerrückzahlung als Einkommen anrechnen.

Mir ist klar, dass dies im SGB II wohl auch als Einkommen angesehen wird. Aber es handelt sich doch bei den oben genannten Beträgen eindeutig um die Nachteilsausgleiche aufgrund der Behinderung unseres Sohnes.

Kann einer von Euch mir vielleicht nen Tipp geben bzw. eine Rechtsquelle benennen, die es dem Hartz IV Amt verbietet, diese Steuervergünstigungen anzurechnen?

Schliesslich sind das ja die Nachteilsausgleiche. Diese erhalten wir ja, damit man nicht benachteiligt ist.

Wenn die nun vom Hartz IV Amt angerechnet werden, müssen wir von diesen Nachteilsausgleichen unseren Lebensunterhalt bestreiten. Somit sind die Nachteilsausgleich weg und wir sind zumindest meiner Meinung nach eindeutig wieder benachteiligt.

Und das darf es doch gar nicht geben.

Weiß einer von Euch Rat?

Danke im Voraus
Red

amai
01.02.2008, 18:32
Hallo Red,
ja sehr interessante Fragestellung. Leider ist mir da noch kein Urteil oder ähnliches bekannt.
Ich würde mich mal an die Behindertenbeauftragten von Stadt/Kreis und des Bundes damit wenden.
Auch würde ich Widerspruch einlegen und im Notfall bis vor das Sozialgericht gehen lassen mit Klage.
Vielleicht gibt es einen Sozialverband wie VDK, SOVD oder Lebenshilfe, die das als Musterklage unterstützen?

Ich finde , das ist eine wichtige Grundsatzfrage, die unbedingt geklärt gehört.

Viel Erfolg!

LG, amai

Rednaxela
01.02.2008, 18:50
Danke für die Antwort.

Ja leider wird ja bei Steuerrückzahlungen in dem Rückzahlungsbescheid nicht gesplittet. Daher sieht man nicht, wieviel man wirklich aufgrund der behinderungsbedingten Freibeträge man bekommt. Und die ARGE sieht es dann als Einkommen.

In unserem Fall können das durchaus mal 10.000 EUR Steuerfreibetrag sein. Wenn man nun 20% Steuern ansetzt bekommt man 2.000 EUR zurück. Die hat man ja Aufgrund des behinderungsbedingten Mehraufwandes auch tatsächlich benötigt.

Die Arge meint dann ganze infach: Von den 2000 EUR leben sie jetzt erstmal 10 Monate lang.

Nur dann ist man doch eindeutig nicht mehr gleichgestellt.

Steht das nicht wirklich im Widerspruch dazu, dass man aufgrund einer Behinderung nicht benachteiligt sein darf?

Angenommen die Arge würde diese Steuerrückzahlung dann wirklich anrechnen, wie geht es dann weiter? Widerspruch ist klar und dann? Gehts dann gleich zu Gericht?

Also bei allem Respekt, aber Deutschland kann doch sozial noch nicht so weit gesunken sein, dass man wirklich die Nachteilsausgleiche dann zur Sicherung des Lebensunterhaltes verwenden soll oder? Das muss doch jedem Richter klar sein?

Ich habe mal gestöbert und die Gerichte sind sich ja sogar bei normalen Steuerrückzahlungen (ohnen Nachteilsausgleiche) uneins, ob es Einkommen oder Vermögen ist. Dann muss es doch bei Nachteilsausgleichen wirklich jedem Richter klar sein oder bin ich da auf dem Holzweg?

Wer finanziert ggf. einen Prozess vor dem Sozialgericht?

Red

yvonnejanssen
01.02.2008, 23:48
Hallo Red,
hm eins verwundert mich. Wenn ihr so ein hohes Einkommen habt und
soviel Steuern zahlen müsst die ihr dann auch noch geltend machen könnt, wie kann man dann noch in Harz IV fallen?

Liebe Grüße

Yvonne

Rednaxela
02.02.2008, 08:42
Hallo Yvonne,

ich bin der alleinige Verdiener zur Zeit. Wir haben Lohnsteuerklassen 3 und 5. Meine Frau ist mit den Kindern zuhause im Erziehungszeitraum. Wir haben einen 4 Personen Haushalt und einen Bedarf von ca. 1.600,- EUR.

Wir bekommen etwas über 100,- EUR als Aufstockungsbetrag.

Und wie schon erwähnt, die hohen Rückzahlungen ergeben sich ja nur aus den Behindertenpauschbeträgen, die wir für unseren Sohn geltend machen können. Das sind ja schon 3.600,- EUR aufgrund Merkzeichen H, 924,- EUR Pflegepauschbetrag und 4.500,- EUR für die 15.000km.

Das macht dann jährlich einen Steuerfreibetrag von 9.024,- EUR.

Wenn man nun einfach mal 20% als Steuersatz annimmt, dann bekommt man beim Lohnsteuerjahresausgleich 1.804,80 EUR zurück. Und das eben nur aufgrund der Behinderung unseres Sohnes.

Red

yvonnejanssen
02.02.2008, 14:20
Hallo Red,

ist ja alles gut und schön, aber die BNachteilsausgleiche kann man aber nur geltend machen wenn man dementsprechend monatlich beim Verdienst soviel Lohnsteuer zahlt. Wenn dem nicht so ist hat man Pech gehabt.
Leider ist es eine Ungerechtigkeit und uns geht es leider nicht anders.

Liebe Grüße

Yvonne

amai
02.02.2008, 15:17
Hallo Yvonne,
das grundsätzliche Problem von Red ist ja nicht, dass er nichts von der Steuer zurückbekommt. Er bekommt ja wegen der behindertenbedingten Nachteilsausgleiche schon was wieder von seinen Steuern. Das Problem ist, dass er dies dann eben NICHT für die behinderungsbedingten Aufwendungen verwenden kann, sondern es als EINKOMMEN für den laufenden Lebensunterhalt verwenden soll.
Und ich finde , da hat er schon recht, dass es eine Ungleichbehandlung gegenüber Nichtbehinderten ist.
Pflegegeld ist ja auch geschützt und darf nicht angerechnet werden. Ich sehe da Parallelen.

LG, amai

Rednaxela
02.02.2008, 15:43
Hallo Yvonne,

wie amai schon richtig erwähnt hat, zahle ich monatlich auch Lohnsteuer in entsprechender Höhe.

Am Ende mache ich dann den Lohnsteuerjahresausgleich und gebe aufgrund der Behinderung unseres Sohnes eben auch die Steuerfreibeträge an. Wie schon erwähnt kann das ein Steuerfreibetrag von über 9000 EUR sein, der uns nur zusteht aufgrund der Behinderung unseres Sohnes. Über den Lohnsteuerjahresausgleich gibts dann aufgrund der 9000 EUR Freibetrag ca. 1500-2000 EUR zurück.

Die Sache ist doch ganz einfach.

Wenn jemand behindert ist, stehen ihm die Freibeträge zu. Das sind die Nachteilsausgleiche. Die bekommt man dann über den Lohnsteuerjahresausgleich zurück.

Selbstverständlich hat man schon vor der Steuerrückzahlung entsprechende Aufwendungen und auch Ausgaben. Nun gibts diese eben vom Finanzamt zurück.

Und jetzt kommt das Hartz IV Amt und meint: Das ist ja Einkommen, davon leben sie jetzt erstmal.

Und schwups gibts kein Hartz IV mehr.

Folglich dienen die Nachteilsausgleiche ja nicht dazu um den behinderungsbedingten Mehraufwand zu decken.

Red

yvonnejanssen
02.02.2008, 15:52
Hallo Red,

hm das ist eine Schweinerei und weiss auch nicht ob sich da schonmal jemand gegen gewehrt hat. Ist schon ne interessante Frage.
Du schreibst oben, dass ihr ein bisschen mehr als 100€ als Aufstockung bekommt. Das ist ja nicht sehr viel und ich frage mich, ob euch da nicht eher Wohngeld anstatt Harz IV zusteht. Wäre dem sowürdet ihr aus Harz IV rausfallen.

Liebe Grüße

Yvonne

Rednaxela
02.02.2008, 16:20
Hallo Yvonne,

die Wohngeldsache gilt noch nicht für uns.

Die Arge hier bei uns in Rostock hat als Regelung festgelegt, dass Beträge bis 80,- EUR über die Arge laufen. Alles darunter läuft dann über Wohngeld.

Aufgrund des Mehrbedarfes von 17% für unseren Sohn bekommen wir ab sofort ca. 129,- EUR pro Monat.

Nur mal ehrlich bin ich echt der Erste, der vor diesem Problem steht?

Ist doch wirklich nicht nachvollziehbar wie so etwas sein kann.

Wir können doch sogar der ARGE gegenüber nachweisen, wie sich der Steuerfreibetrag zusammensetzt.
Die Rückzahlung ist doch dann quasi zweckgebunden.

Gibt es da nicht ne Lösung für? Oder muss man wirklich den Prozeßweg bestreiten?

MichaelK
02.02.2008, 16:31
Hallo Leute,

naja, ganz so ist das nicht. Die Steuerfreibeträge gibt es ja nur im Zusammenhang mit entsprechenden Aufwendungen, bis auf die Pauschalen.
Und außerdem ist ja dann die Steuererstattung auch unterschiedlich, je nach Einkommen und Steuerklasse. Dazu gibt es ja für die erwerbstätigen Hilfebedürftigen auch einen entsprechenden Einkommensfreibetrag bei H4.

Welchen Betrag wollt ihr denn da als Nachteilsausgleich ansetzen?:-D

Meiner Meinung nach wird eine entsprechende Klage scheitern, weil die Nachteilsausgleiche nicht Gegenstand der Grundsicherung sind. Wenn ihr entsprechende Aufwendungen habt, dann wäre es eventuell besser, wenn ihr dazu beim Sozialamt Anträge stellt (Teilhabe)

So funktioniert das leider nicht.

Wir bekommen übrigens auch Wohngeld, 130 € monatlich, bei einem theoretischen H4-Anspruch von 85 €. Wohngeld ist vorrangig! Es kommt auch der Kinderzuschlag infrage, aber da ist die Berechnung wiederum komplizierter (harzlastig)

LG Michael

Rednaxela
02.02.2008, 17:34
Also diese Erklärung verstehe ich nicht wirklich.

Zum Einen bekommt man die 3.600,00 EUR zum Beispiel nicht aufgrund bestimmter Aufwendungen, sondern aufgrund eines bestimmten Merkzeichens im Behindertenausweis. Ebenso kann ich pauschal 15.000 km aufgrund eines bestimmten Merkzeichens geltend machen.

Die Nachteilsausgleiche kann ich bei meiner Steuererklärung geltend machen, damit wir aufgrund der Behinderung unseres Sohnes gleichgestellt und nicht benachteiligt sind.

Deshalb gibt es ja je nach Art der Behinderung bzw. Merkzeichen auch entsprechende Freibeträge.

Wenn ich diese mir nun zustehenden Beträge auch steuerlich geltend mache um nicht benachteiligt zu sein, wie kann die ARGE mir das dann bitte als zusätzliches Einkommen anrechen?

In dem Moment wo das geschieht kommt es doch eindeutig wieder zu einer Benachteiligung, die sich aus der Behinderung ergibt.

Auf der einen Seite haben wir im Vergleich zu einem nicht behinderten Menschen finanzielle Mehrausgaben (Mehraufwand). Dieser wird durch die Nachteilsausgleiche ausgeglichen und ich stelle mit der Steuerrückzahlung quasi wieder das Gleichgewicht her. Wenn nun aber die ARGE den Betrag anrechnet, bin ich eindeutig schlechter gestellt.

MichaelK
02.02.2008, 18:26
Zum Einen bekommt man die 3.600,00 EUR zum Beispiel nicht aufgrund bestimmter Aufwendungen, sondern aufgrund eines bestimmten Merkzeichens im Behindertenausweis. Ebenso kann ich pauschal 15.000 km aufgrund eines bestimmten Merkzeichens geltend machen.
.......
Wenn ich diese mir nun zustehenden Beträge auch steuerlich geltend mache um nicht benachteiligt zu sein, wie kann die ARGE mir das dann bitte als zusätzliches Einkommen anrechen?.....


Hallo Red,

ich verstehe ja die Verärgerung gut, aber deine Argumentation ist widersprüchlich.
Einmal sprichst du von Freibeträgen aufgrund von Merkzeichen und von Pauschalkilometern und andererseits willst du Nachteile ausgeglichen haben. Du hast vollkommen Recht, wenn du schreibst, dass Nachteile ausgeglichen werden müssen. Aber dazu müssen die Nachteile auch nachvollziehbar vorhanden sein. Steuerliche Pauschalen sind da recht undurchsichtig, wie alle Pauschalen eben;-)

Wenn du jetzt meinst, dass euch 1 500€ Steuererstattung zusätzlich zum ALG II zustehen, dann müßten ja alle Behinderten mit entsprechenden Nachweisen 1500€ mehr ALG II bekommen. Es ist aber so, dass es solche Pauschalen im SGB II nicht gibt, außer den Mehrbedarf für das Merkzeichen "G" bzw. "aG".
Wenn du also darüber hinaus Nachteile ausgeglichen haben willst, dann kannst du sicher zusätzliche Mehrbedarfe einklagen. Die mußt du aber dann konkret nachweisen. Das ist der Unterschied zur Steuer. Damit beschäftigen sich ja zur Zeit die Sozialgerichte und können nicht über mangelnde Arbeit klagen. Die Regelleistung ist eben auch nur eine Pauschale und wird dem Einzelfall nicht gerecht.
Darüber hinaus ist ja auch zu beachten, dass die Grundsicherung das soziokulturelle Existenzminimum sichern soll und nicht mehr. Ob dazu auch alle eventuellen Mehrbedarfe wegen Behinderung gehören, kann ich nicht sagen. Das Ziel der Grundsicherung ist ja nicht Gleichstellung, sondern den Grundbedarf zu sichern. Das ist politisch so gewollt. Ich kann da nichts dafür.

LG Michael

Pauline
02.02.2008, 19:55
Hi Ihr,
natürlich sind die Freibeträge dafür gedacht, evtl. Benachteiligung durch Behinderung auszugleichen.

Aber gibts für diesen Ausgleich bei ALGII- Empfängern nicht den Mehrbedarf?

lg
eine auf diesem Gebiet vollkommen unbewanderte Pauline

anita.
03.02.2008, 09:58
HAllo guten morgen ich hätte eine frage :wir sind eine Bedarfgemeinschaft, also wir bekommen ALG2 ,ich gehe nicht arbeiten wegen meiner tochter wird 19j und ist schwermehrfachbehindert+chronisch krank pflege stufe 3, steht meiner tochter noch ein zuschuss zu oder nicht die sagte zu mir beim amt sie bekommen nur was ihnen zusteht tochter sitzt im rolli ,behinderten ausweiß aG,H,B RF100%behinderung seit geburt DANKE Anita wir haben auch kein Auto.....

Rednaxela
03.02.2008, 12:02
Hallo,

ich habe mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt.

Die 3.600,- EUR sind der Pauschbetrag den Menschen mit Merkzeich H, BL oder Pflegestufe 3 erhalten.

Diesen Steuerfreibetrag gibt es natürlich, weil man damit die sich ergebenden Aufwendungen ausgleichen kann.

Und was den Mehrbedarf mit 17% angeht, das wäre dann ja erst recht nicht fair. Das sind pro Jahr nur 35,- EUR a 12 Monate das macht dann gesamt 420,00 EUR. Das ist ja erheblich weniger, als man über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückbekommt, wenn man wirklich nur die Nachteilsausgleiche aufgrund der Behinderung geltend macht.

Irgendwie ist das doch definitiv eine Benachteiligung oder nicht?

Vielleicht reicht mein IQ auch einfach nicht aus, um das zu begreifen.

Red

Holger
03.02.2008, 12:43
Hallo Red,

das ist schon eine vertrackte Geschichte, die ich auch erst mal gedanklich klar kriegen muss. Also ich versuch das nochmal für mich zusammenzufassen und verbesser mich einfach, wenn ich was nicht richtig verstehe:


Ihr habt ein monatliches Nettoeinkommen von 1500 Euro
Ihr habt einen Bedarf von 1600 Euro
Die 100 Euro Differenz bekommt ihr als Hartz IV Aufstockung, damit ihr euren Bedarf erreicht

So. Nun machst du deine Steuererklärung und
bekommst aufgrund der Behinderung deines Kindes eine Rückzahlung in Höhe von (nehmen wir mal an) 1800 Euro.
Das bedeutet, dass dein monatliches Nettoeinkommen (rückwirkend sozusagen) um 150 Euro (also 1800 Euro Rückzahlung, geteilt durch 12 Monate) steigt.
Somit fällst du aus der Grundlage für die Hartz IV Aufstockung raus, weil du nun 1650 Euro, also 50 Euro mehr im Monat hast, als euer errechneter Bedarf ist.

Wenn das alles so stimmt, dann ist das für mich rechtlich nachvollziehbar. Ob ihr natürlich nicht mehr bekommen solltet, weil ihr individuell mehr Geld aufgrund eures schwerst behinderten Kindes benötigt, ist da eine andere Frage. Wie Michael schreibt: Hartz IV ist für die Sicherung des Existenzminimums zuständig und eben nicht mehr. Die Steuervorteile sollen Nachteile ausgleichen, die ihr durch die Behinderung habt. Aber dieser Nachteilsausgleich greift eben nur, wenn man (genug) Steuern zahlt. Das ist auf jeden Fall ein Problem, das wir hier auch schon öfter besprochen haben, aber so ist leider die aktuelle Rechtslage.

Ihr kommt eben einfach durch die Steuerrückzahlung über das Existenzminimum und deswegen greift HartzIV dann nicht mehr.

Falls ich in meiner Denke irgendwo nen Fehler habe, dann sag Bescheid. Es ist nicht so, dass ich euch den Mehrbetrag nicht gönnen würde, aber vor allem, wenn du einen Widerspruch einlegen (http://www.intakt.info/227-0-widerspruch-gegen-bescheide-einlegen.html) willst (das ist der notwendige Schritt VOR dem Gerichtsverfahren (http://www.intakt.info/228-0-gerichtsverfahren.html)), dann musst du die rechtliche Denke verstehen und dann da einhaken, wo es nicht mehr stimmt. Und dafür sehe auch ich gerade keinen Ansatzpunkt. Aber vielleicht (naja, eigentlich bestimmt :-D ) gibt es hier noch Leute, die sich mit Hartz IV besser auskennen und die dir nen Ansatzpunkt nennen können.

Viele Grüße,
Holger

Rednaxela
03.02.2008, 13:03
Hmm nun gut, dann werd ich mich damit wohl abfinden müssen.

Es gibt ja noch zwei andere Möglichkeiten, damit die Steuerrückzahlung nicht als Einkommen gilt.

1. Ich mache die Steuererklärung so, dass ich die Rückzahlung in einem Monat erhalte in dem ich nicht im Hartz IV Bezug bin.

2. Ich trete die Steuerrückzahlung einfach ab.

-----

1. Klappt definitiv, das war letztes Jahr nämlich schon so. Bei 2. bin ich mir nicht sicher, inwiefern das als verschenken bewertet werden kann.

Red

yvonnejanssen
03.02.2008, 17:03
Hi Red,

hm soviel ich weiss, kann man sich gewissen Steuervorteile aufgrund der Behinderung in der Steuerkarte eintragen lassen, so dass man weniger Steuern zahlt, dadurch aber monatlich mehr Nettoeinkommen hat.
Würdet ihr das tun, fallt ihr garantiert aus Harz IV raus, aber könnt dann Wohngeld beantragen und ich denke dass ihr dann vielleicht unter dem Strich mehr habt, denn beim Wohngeld steht euch auch mehr augrund der Behinderung zu.

Liebe Grüße

Yvonne

MichaelK
03.02.2008, 19:02
Hallo Yvonne,

maßgebend als Einkommen werden beim Wohngeld die steuerpflichtigen positiven Einkünfte berücksichtigt. Das Kindergeld bleibt außer Betracht. Genauso Pflegegeld nach SGB XI.
Behinderungsbedingte Freibeträge sind 125€ monatlich für häuslich Pflegebedürftige mit G.d.B von mind. 80 und 100€ monatlich für häuslich Pflegebedürftige mit G.d.B. unter 80. Daneben gibt es noch verschiedene Einkommensfreibeträge. Hier kann man sich alle notwendigen Infos zum Wohngeld holen und den Anspruch selbst errechnen: http://www.bmvbs.de/Stadtentwicklung_-Wohnen/Wohnraumfoerderung-,1567/Wohngeld.htm

LG Michael

anita.
03.02.2008, 19:37
HI was ist BL ????Gruß anita

amai
03.02.2008, 19:53
Hallo Anita,
BL ind.
Gruß amai

anita.
03.02.2008, 20:00
was bedeutet das kürzel BL ????? Anita

amai
03.02.2008, 20:05
Hallo,
hatte ich doch geschrieben eben.
BL = BLind
gruß, amai