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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegestufe


niconeu
30.01.2008, 15:42
Hallo alle zusammen!
Mein Sohn 11 jahre ist Geistig Behindert hat ein Behindertenausweis 80% mit Merkzeichen B H G. Im Dezember war der MDK bei uns und hat eine Nachuntersuchung seiner Pflegestufe 1 duchgeführt und heute habe ich von der AOK ein Brief bekommen das bei mein Sohn erhebliche Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes nicht mehr vorliegt.Z.B.in den Gutachten steht drin das mein Sohn keine hilfe beim Baden braucht aber das stimmt nicht, ich muß ihm die Haare waschen und den Körper waschen, abtrocknen muss ich ihm auch. Es gibt so einiege dinge in den Gutachten wo ich der meinung bin das es nicht so ist wie es da gestellt wird. Der Arzt hat gesagt wenn ich noch die Therapie hätte dann hätte mein Sohn die Pflegestufe 1 behalten können, aber die Krankenkasse sagt mein Sohn steht keine Ergotherapie mehr zu ,weil er schon drei jahre Ergotherapie hatte und das Ergo keine dauertherapie ist. Jetzt bin ich überfragt was ich machen soll.Soll ich die Entscheidung der Krankenkasse einfach so akzeptieren oder kann ich was machen. Es wäre nett wenn mir da jemand helfen könnte.

LG Nicki

Butterfly
30.01.2008, 15:57
Hallo Nicki,

lege auf jeden Fall Widerspruch ein. Bist Du im VDK? Der Widerspruch muss nämlich sehr gut begründet sein, sonst wird er abgelehnt. Das Problem hatte ich. Beim ersten Besuch vom MdK wurde mir überhaupt keine Pflegestufe bewilligt. Ich legte Widerspruch ein, begründetet diesen, es wurde nach Aktenlage entschiedne und abgelehnt. Ich fühlte mich damals so ungerechtfertigt behandelt, dass ich dies der Krankenkasse mittteilte und die hat mir damals schon sehr geholfen und gemeint, ich solle ein halbes Jahr abwarten und dann sagen, die Lage hätte sich verschlechtert, so dass erneut der MdK beauftragt werden muss. Dies tat ich dann auch und das zweite Mal habe ich Pflegestufe 1 erhalten. Meine Tochter hat auch eine geistige Behinderung, bzw. mittlere Intelligenzminderung.
Zur Zeit läuft bei uns ein Nachprüfungsverfahren beim Versorgungsamt bezüglich dem Behindertenausweis. Naja, ich schätze, das wird auch nicht so ohne Probleme über die Runden gehen.

Viele Grüsse

Anja

niconeu
30.01.2008, 16:07
Erst mal danke für die schnelle antwort.
Ich weiß nicht was VDK ist .

Nicki

yvonnejanssen
30.01.2008, 18:00
Hallo Nicki,

der VDK ist ein Sozialverband. Schau mal hier: www.vdk.de
Bist du vielleicht in der Lebenshilfe Mitglied? Dort bekommt man dann ja auch kostenlos ne Rechtsberatung.

Liebe Grüße

Yvonne

niconeu
30.01.2008, 18:24
nee bin ich nicht.Aber ich war mal da aber das war bevor ich hir her gezogen bin das war noch in Delmenhorst.Das habe ich voll vergessen das es sowas gibt werde mich mal umschauen wo das hir ist.
Danke für deine Antwort .
Nicki

Blautopas
30.01.2008, 22:30
Hallo Nicki!

Gutachten anfordern, überprüfen, ob alles berückichtigt wurde, Widerspruch einlegen!!! Gerade bei geistiger Behinderung wird von Gutacher/innen gerne der Bedarf an Beaufsichtigung, Anleitung, Überwachung...."vergessen"

Gucke bitte mal hier rein:

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?t=26791&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=gedanken+pflegegeld

Schau auch mal in das als "Inspiration" dienende verlinkte Thema, das ich verfasst habe und dort wiederum in die Links rein, auch wenn es primär um Pflegegeld bei Autismus geht, aber vieles dürfte gleich sein und die allgemeinen Tipps sind auch ganz nützlich, denke ich.

Liebe Grüße

Annette