Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Übernahme der Umzugskosten, wen kennt sich aus???
bianka018
25.01.2008, 14:38
Hallihallo :wink:
ich habe vor aufgrund der Behinderung von meinen 6 Jährigen Sohn Manuel in eine größere Wohnung zu ziehen. Muß ich befürchten dass man mir die Umzugskosten von der Pflegekasse ablehnt weil Manuel nicht (oder nicht wirklich) gehbehindert ist???
Manuel hat die Pflegestufe 2 und das Merkzeichen G habe ich beantragt und wird zur Zeit bearbeitet.
Er ist atypischer Autist und benötigt strickte räumliche Abgrenzungen. Das heißt ein Zimmer -nur zum Schlafen,ohne Schränke und bunte Bildchen an den Wänden -ein Zimmer nur zum Spielen, u.s.w. weil er sonst die ganze Nacht spielt oder die Bildchen von den Wänden reißt (Reizüberflutung). Momentan ist es so, dass ich zur Nacht alle Spielsachen aus seinem Zimmer räume und diese im Wohnzimmer deponiere, wo ich auch leider schlafen muß. Würde ich es nicht tun, kann ich darauf warten dass er die ganze Nacht spielt und nicht schläft.
Gruß, Bianka:grins:
HHelmutS
26.01.2008, 21:31
Hallo Bianka,
ich fürchte, das die Umzugskosten nur das kleinere Problem sind.... wenn du nicht genug Geld hast, um die Miete und die Heizkosten für eine "passend große" Wohnung selber zu zahlen. Je nach Bundesland und Dorf, sind die Ämter mit den Kosten für eine, der Personenzahl und der Behinderung nicht entspr. zu großen Wohnung "sehr eigen". Daher halte ich es für sinnvoller, ein passendes Zimmer so zu gestalten, das man es ohne großen Aufwand.. (I z.B. mittels Schiebetür Spiel- u. Schlaf -bereich trennen ) ändern kann. Die Kosten für so einen Umbau "können" von der Eingliederungshilfe und ggf. der Pflegekasse übernommen werden.
:-) Helmut
bianka018
26.01.2008, 22:24
Hallo Helmut:wink:,
ein Umbau ist in dieser 58 qm kleinen Wohnung leider nicht möglich. Ich habe zwei Kinder (6 und 16 Jahre alt). Manuels Zimmer ist bereits so klein dass es nicht möglich ist dieses Zimmer noch zu unterteilen. Wie gesagt, ich schlafe im Wohnzimmer mit Manuels Spielzeug, Manuel hat ein sehr kleines Zimmer, und Andy (16) hat selbstverständlich auch sein eigenes Zimmer.
So wird es in der neuen 80 qm großen Wohnung auch sein, mit dem Unterschied, dass Manuels Zimmer groß genug ist um es abzuteilen, und ich werde dann zwar immernoch im Wohnzimmer schlafen, jedoch nicht mehr zwischen seinem Spielzeug.
Andy bekommt selbstverständlich wieder ein eigenes Zimmer wie zuvor.
Unter Berücksichtigung des Behindertengesetzes stehen mir 90qm zu.
Im Moment bewohne ich eine 58qm kleine Wohnung.
Die neue Wohnung wird 80qm haben.
Und ich finde dass ich hier nicht zu große Ansprüche stelle. Alles liegt noch im Gesetzlichen Rahmen, sogar der Mietpreis, was hautzuzage eine Kunst ist soetwas zu finden.
Wie du siehst, habe ich bereits (glaub ich:kopfkratz:) alles durchdacht. Wenn du noch was weist was zu berücksichtigen wäre, dann verrätst du mir das bestimmt, oder? ;-)
Villeicht weist du was ich zur Unterteilung nutzen kann. Hier müssen gewisse Voraussetzungen gegeben sein. Es darf auf gar keinem Fall zu Sinnesreizen führen. Das heist, keine Muster, Sruktuen oder Falten. Und schon gar keine Figuren, Blümchen oder Ähnliches. Autisten wie Manuel reagieren darauf äußerst sensibel, so dass es wieder zu Reizüberflutungen kommen könnte.
Liebe Grüße
Bianka
HHelmutS
26.01.2008, 22:51
Hallo Bianca,
wenn das so ist, liegt ihr mit der Größe der Wohnung ja noch gut innerhalb der Möglichkeiten. Ein Zimmer "möglichst Reiz frei" aufzuteilen wird wohl nur mit einer Schiebetür gehen. Alles andere, Vorhänge, Rollos und co. fallen wg. möglicher Bewegung und Geräuschen aus. Was man versuchen könnte, wäre ein "großes Hochbett", so zu bauen, das man den oberen Teil als Spiel oder Lagerfläche, und die Höhle unten als reiz freien und sicherbaren" Schlafplatz nutzen kann. FRag wg. der Kosten für den Umzug und co. V O R H E R auch bei der Eingliederungshilfe nach.
:-) Helmut
bianka018
26.01.2008, 23:03
Danke für die Vorschläge,
ich glaube ich werde mich für eine Schiebetür entscheiden. Mal sehen was es da passendes gibt. Glaubst du ich könnte die Kosten für eine Schiebetür auch noch beantragen??
Bianka:grins:
HHelmutS
26.01.2008, 23:11
Versuch macht Kluch.. ich würde es tun.
:-) Helmut
Blautopas
27.01.2008, 14:30
Hallo Bianca!
Zum eigentlichen Problem kann ich Dir nicht weiterhelfen, aber
und das Merkzeichen G habe ich beantragt und wird zur Zeit bearbeitet.
Er ist atypischer Autist
Autisten stehen die Merkzeichen H, B und G zu! Da Autismus angeboren ist, müsste das auch rückwirkend ab Geburt anerkannt werden!
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=506721&highlight=gedanken+pflegegeld#506721
Bitte auch die dort verlinkten Sachen lesen!
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=307975&highlight=musterbrief#307975
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=259387&highlight=ulrike#259387
Weitere Infos (z.B. ein Muster-Begleitschreiben) könnte ich Dir Mail schicken. Das kann ich aber nicht gleich machen, da mein Laptop zur Reparatur ist und ich nicht derzeit auf meine Dateien und Mails zugreifen kann. Schicke mir trotzdem man eine PN mit Deiner Mailadresse, ich schicke das, sobald ich den Laptop wiederhabe.
Liebe Grüße
Annette